1895/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 19.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister
für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2059/J-BR/2003 vom
18. März 2003 der Bundesräte Christoph
Hagen, Jürgen Weiss, Ilse
Giesinger und Kollegen, betreffend
Kompetenzschwierigkeiten zwischen Zoll
und Gendarmerie, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Die Bundesregierung hat sich in ihrem
Regierungsübereinkommen zum Ziel
gesetzt, in Österreich eine demokratische, effektive und leistungsbereite
Sicherheitsexekutive zu erhalten und zu fördern, die durch ihre tägliche
Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung
und Erhaltung des
demokratischen Rechtsstaates und der Menschenrechte in Österreich
leistet
sowie konsequent gegen Kriminalität vorgeht.
Eine Maßnahme zur
Zielerreichung ist die Zusammenlegung
von Gendarmerie und Polizei
inklusive einer Überprüfung des
Behördenaufbaus im Bereich
Sicherheitsverwaltung. Insbesondere unter Berücksichtigung der Folgen
der
künftigen Erweiterung der Europäischen Union und der Besonderheiten der
Kernaufgaben der Zollverwaltung werden alle
Exekutivwachkörper, Polizei,
Gendarmerie und Zollwache, zu einem
einheitlichen Exekutivwachkörper
beim Innenministerium zusammengeführt.
Zu 1. bis 3.:
Mit der Unterzeichnung des
Ressortübereinkommens am 6. März 2003
zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium
für Inneres sowie dem Bundeskanzleramt
betreffend Eingliederung der
Zollwache in das BMI mit dem Ziel einen einheitlichen Exekutivwachkörper
im Bundesministerium für Inneres zu schaffen, wird im Finanzministerium
ab dem l. Mai 2004 kein Exekutivwachkörper mehr existieren.
Durch die
Zusammenführung der Exekutivwachkörper werden
Doppelgleisigkeiten abgebaut und das Problem, welcher Exekutivbeamter
bei
Aufgreifungen von
illegal nach Österreich eingereisten Personen tätig wird,
ebenfalls beseitigt.