1897/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 28.05.2003
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Hagen, Kolleginnen und
Kollegen haben am 1. April 2003 unter der
Nr. 2064/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Exeku-
tivdienstgesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7:
Wie
bereits im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode ausgeführt wird, ist
beabsichtigt, die Dienst- und Besoldungsrechte der Gebietskörperschaften zu
ver-
einheitlichen sowie ein einheitliches Bundesmitarbeitergesetz statt des
Beamten-
dienstrechtsgesetzes und des Vertragsbedienstetengesetzes mit funktionsbezoge-
nem Kündigungsschutz und der Möglichkeit einer Berücksichtigung berufsbildspezi-
fischer Anforderungen - wie z.B. für den Exekutivdienst - zu schaffen. Die
bereits un-
ter der Federführung der ehemaligen Bundesministerin für öffentliche Leistung
und
Sport getätigten Vorarbeiten sollen in das neue Bundesmitarbeitergesetz
einfließen.
Da also seitens der Bundesregierung eine Harmonisierung der Besoldungssysteme
angestrebt wird, ist an die Schaffung von nach Bundesländern differenzierten
Besol-
dungsebenen nicht gedacht.
Zu den Fragen 4 und 5:
In Österreich liegt derzeit das
durchschnittliche faktische Pensionseintrittsalter von
Exekutivbeamten bei 57,5 Jahren, das gesetzliche Pensionsalter bei 61,5 (§15
BDG) bzw. 65 Jahren (§13 BDG).
Einen Vergleich mit anderen europäischen Staa-
ten herzustellen ist nicht möglich, weil mir das diesbezügliche Zahlenmaterial
nicht
vorliegt, weil die einzelnen Pensionssysteme aufgrund ihrer Unterschiede unver-
gleichbar sind und weil die Sicherheitsorgane in den Mitgliedstaaten der EU
unter-
schiedlich organisiert sind.