1897/AB-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 28.05.2003
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. April 2003 unter der
Nr. 2064/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Exeku-
tivdienstgesetz gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7:

Wie bereits im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode ausgeführt wird, ist
beabsichtigt, die Dienst- und Besoldungsrechte der Gebietskörperschaften zu ver-
einheitlichen sowie ein einheitliches Bundesmitarbeitergesetz statt des Beamten-
dienstrechtsgesetzes und des Vertragsbedienstetengesetzes mit funktionsbezoge-
nem Kündigungsschutz und der Möglichkeit einer Berücksichtigung berufsbildspezi-
fischer Anforderungen - wie z.B. für den Exekutivdienst - zu schaffen. Die bereits un-
ter der Federführung der ehemaligen Bundesministerin für öffentliche Leistung und
Sport getätigten Vorarbeiten sollen in das neue Bundesmitarbeitergesetz einfließen.
Da also seitens der Bundesregierung eine Harmonisierung der Besoldungssysteme
angestrebt wird, ist an die Schaffung von nach Bundesländern differenzierten Besol-
dungsebenen nicht gedacht.

Zu den Fragen 4 und 5:

In Österreich liegt derzeit das durchschnittliche faktische Pensionseintrittsalter von
Exekutivbeamten bei 57,5 Jahren, das gesetzliche Pensionsalter bei 61,5 (§15
BDG) bzw. 65 Jahren (§13 BDG). Einen Vergleich mit anderen europäischen Staa-
ten herzustellen ist nicht möglich, weil mir das diesbezügliche Zahlenmaterial nicht
vorliegt, weil die einzelnen Pensionssysteme aufgrund ihrer Unterschiede unver-
gleichbar sind und weil die Sicherheitsorgane in den Mitgliedstaaten der EU unter-
schiedlich organisiert sind.