1898/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 05.06.2003
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage Nr. 2067/J-BR/2003
der
Bundesräte Reisenberger und GenossInnen wie folgt:
Die
einzige legislative Primärkompetenz in meinem Ressort für den Bereich
Konsumentenschutz betrifft allgemeine Produktsicherheit, somit das
Produktsicherheitsgesetz 1994, BGBI. Nr. 63/1995, und darauf basierende
Verordnungen (zB LaserpointerV BGBI. II Nr. 321/1999, ÖllampenV BGBL. II Nr
13/1998 u.a.m.).