1898/AB-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 05.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage Nr. 2067/J-BR/2003 der
Bundesräte Reisenberger und GenossInnen
wie folgt:

Die einzige legislative Primärkompetenz in meinem Ressort für den Bereich
Konsumentenschutz betrifft allgemeine Produktsicherheit, somit das
Produktsicherheitsgesetz 1994, BGBI. Nr. 63/1995, und darauf basierende
Verordnungen (zB LaserpointerV BGBI. II Nr. 321/1999, ÖllampenV BGBL. II Nr
13/1998 u.a.m.).