1938/AB-BR/2003
Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
GESUNDHEIT UND FRAUEN
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2111/J-BR/2003 der Bundesräte Kainz, Stadler und GenossInnen , wie folgt:
Die
Gewährleistung einer ausreichenden Spitalsversorgung und damit allfällige
Schließungen von Spitälern, Zusammenführungen zweier oder mehrerer Spitäler,
Einrichtung und Schließung von Abteilungen, sowie die Vorhaltung einer
ausreichenden Anzahl von Akutbetten sind gemäß § 18 Krankenanstalten- und
Kuranstaltengesetz Angelegenheiten der Bundesländer.
Im
Rahmen der österreichweiten Gesundheitsplanung im Auftrag des
Strukturfonds werden Optimierungsvorschläge für die Spitalsstruktur aus
überregionaler Sicht erarbeitet und zwischen dem Bund und allen Bundesländern
verhandelt und vereinbart. Das Ergebnis ist der Österreichische Kranken-
anstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP), in dem die Spitalsstandorte sowie
die Fächerstruktur und die Planbettenzahl (Obergrenze) je Standort vereinbart
sind. Diese Festlegungen sind bis zum Jahr 2005 verbindlich umzusetzen.
Umfasst sind die aus den öffentlichen Mitteln über die neun Landesfonds
finanzierten Spitäler („Fonds-Krankenanstalten").
Der
derzeit gültige ÖKAP/GGP 2003 wurde im Mai 2003 von der Struktur-
kommission beschlossen, steht auf der Website des BMGF (www.bmgf.gv.at,
Rubrik
Krankenanstalten) zur Verfügung, und enthält folgende Aussagen:
Frage 1:
Für
die Fonds-Krankenanstalten wurde im ÖKAP/GGP 2003 zwischen dem Bund
und allen Bundesländern für das Jahr 2005 eine Gesamtbettenzahl (inkl.
Intensivbetten) von 50.151 vereinbart. Das entspricht einer Abnahme von 1829
(3,5 %) im Vergleich zu den systemisierten Betten 2001, bzw. von 79 (0,2 %) im
Vergleich zu den tatsächlichen Betten 2001.
Für
das Land Oberösterreich (Fonds-Krankenanstalten) wurde zwischen dem
Bund und dem Land Oberösterreich im ÖKAP/GGP 2003 für das Jahr 2005 eine
Gesamtbettenzahl von 8.743 vereinbart. Diese Vereinbarung liegt dem
einstimmigen Beschluss der Strukturkommission vom 9. Mai 2003 zu Grunde, in
der das Land Oberösterreich durch die zuständige Gesundheitslandesrätin, Dr.
Silvia
Stöger, vertreten ist. Gleichzeitig werden in Oberösterreich im Bereich der
Alten- und Pflegeheime, der Hauskrankenpflege sowie sonstiger mobiler Dienste
zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um die medizinische Vollversorgung auch
zukünftig bestmöglich sicherzustellen.
Frage 2:
Im
ÖKAP/GGP 2003 sind die von den Bundesländern eingebrachten, geplanten
oder sich schon in Gang befindlichen Zusammenführungen von Spitälern fest-
gelegt, wobei in der Regel die Spitalsstandorte erhalten bleiben und damit ein
Spital mehr als einen Standort hat. Gegenüber der vorangegangenen Version
ÖKAP/GGP 2001, Stand 1.1.2002, betreffen die diesbezüglich neuen Fest-
legungen im ÖKAP/GGP 2003 in Oberösterreich die Zusammenführung des LKH
Gmunden mit dem LKH Buchberg.
Frage 3:
Im ÖKAP/GGP 2003 sind
die zwischen dem Bund und allen Ländern vereinbarten
Erreichbarkeitsrichtwerte nach Fachrichtungen bzw. für medizinisch-technische
Großgeräte wie folgt festgelegt:
|
Fachrichtung |
Erreichbarkeit |
|
Chirurgie |
30 |
|
Neurochirurgie |
60 |
|
Intensivbereich |
30 |
|
Innere Medizin |
30 |
|
Gynäkologie/Geburtshilfe |
30 |
|
Neurologie |
45 |
|
Psychiatrie |
60 |
|
Kinderheilkunde |
45 |
|
Kinderchirurgie |
# |
|
Dermatologie |
60 |
|
Augenheilkunde |
45 |
|
HNO |
45 |
|
Urologie |
45 |
|
Plastische Chirurgie |
* |
|
Pulmologie |
* |
|
Orthopädie |
45 |
|
Unfallchirurgie (inkl. Betten in Unfallkrankenhäusern) |
30 |
|
Radioonkologie |
90 |
|
Nuklearmedizin |
90 |
|
Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgie |
* |
|
Akutgeriatrie/Remobilisation |
* |
|
Palliativmedizin |
* |
|
Psychosomatik |
* |
Legende:
* von der Angabe einer
Erreichbarkeitsnorm wird abgesehen, grundsätzlich sollen aber bettenführende
Strukturen an den dafür vorgesehenen Krankenhäusern eingerichtet werden
|
Gerätegruppe/
Verfahren |
Erreichbarkeit |
|
Computertomographie (CT) |
30 |
|
Magnetresonanz-Tomographie (MR) |
60 |
|
Digitale Subtraktions-Angiographie (DSA) |
60 |
|
Coronarangiographie (COR) |
60 |
|
Lithotripter (LIT) |
120 |
|
Strahlentherapie (STR) |
90 |
|
Emissions-Computer-Tomographie
(ECT) exkl. „nicht SPECT-fähiger" |
45 |
|
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) |
60 |
Frage 4:
Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in Bezug auf das benachbarte Ausland ist
nicht Gegenstand des ÖKAP/GGP, sondern allenfalls Angelegenheit der Länder,
der Träger von Krankenanstalten bzw. der Sozialversicherung.
Fragen 5 und 6:
Bis
zum Jahr 2005 sind die zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich
vereinbarten Festlegungen im ÖKAP/GGP 2003 umzusetzen. Allfällige darüber
hinausgehende Maßnahmen sind Angelegenheit des Landes Oberösterreich bzw.
Gegenstand zukünftiger Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land
Oberösterreich.
Bei
diesen Festlegungen werden wiederum die aktuellen demographischen
Entwicklungen sowie Veränderungen im Leistungsgeschehen (u.a. Zunahme
tagesklinischer Leistungsangebote, Belagsdauerentwicklungen und medizinischer
Fortschritt) einbezogen.
Frage 7:
Im
ÖKAP/GGP 2003 sind zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich - im
Vergleich zu den bereits in der vorangegangenen Version ÖKAP/GGP 2001, Stand
1.1.2002, enthaltenen Vereinbarungen - an keinem Spitalsstandort zusätzliche
Auflassungen von Fachrichtungen bis zum Jahr 2005 vereinbart.
Vielmehr
ist im ÖKAP/GGP 2003 - gegenüber der vorangegangenen Version des
ÖKAP/GGP - die Realisierung von sieben zusätzlichen Organisationseinheiten
(zwei Abteilungen, ein Department, zwei Fachschwerpunkte, eine dislozierte
Tagesklinik, sowie Strahlentherapiebetten) an vier Spitalsstandorten bis zum
Jahr
2005 vereinbart.