1955/AB-BR/2004
Eingelangt am 27.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2133/J-BR/2003 betreffend Aufwertung der Gesund-
heitsvorsorge an Schulen und der
Schulärzte, die die Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und
Kollegen am 27. November 2003 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu den in der zitierten Entschließung
des Vorarlberger Landtages angeführten Punkten ist aus Sicht
des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes festzuhalten:
Ad 1:
Schulische Gesundheitsförderung
umfasst nicht nur die Vermittlung von Information über Gesund-
heitsthemen,
sondern auch die Bereitstellung von Anregungen und Hilfestellungen zur
Gestaltung
eines
gesundheitsfördernden Lebensraumes.
Zur Koordination der verschiedenen
Ansätze wurde das Projekt „Österreichisches Netzwerk Ge-
sundheitsfördernde Schulen" 1993 im Rahmen eines internationalen Projekts
vom jetzigen Bun-
desministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit dem heutigen Bundesministe-
rium für
Gesundheit und Frauen gestartet. Die Ergebnisse der österreichweiten Pilotphase (1993 -
1996)
prägen den Grundsatzerlass „Gesundheitserziehung", Rundschreiben Nr.
7/1997.
Das Konzept der „Gesundheitsfördernden
Schulen" ist ein Instrument zur Umsetzung des Unter-
richtsprinzipes
Gesundheitserziehung, denn die zentralen Ansatzpunkte sind die
Koordination der
einzelnen Unterrichtsfächer zu verschiedenen Themen der
Gesundheitsförderung/-erziehung durch
die Bildung eines Koordinationsteams und die langfristige Planung
gesundheitsförderlicher Schul-
aktivitäten.
1996 wurde zudem der Umweltbildungsfonds
um den Bereich „Gesundheit" erweitert, sodass fä-
cherübergreifende Schulprojekte auch finanzielle Unterstützung durch das
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (ersichtlich auch aus den
Jahresberichten). Die Daten-
bank der Servicestelle für Gesundheitsbildung, eine Initiative des
Bildungsressorts, des Gesund-
heitsressorts und des Österreichischen Jugendrotkreuzes, unterstützt die
Schulen weiters durch ein
umfassendes Angebot von Informationen, Modellprojekten und Adressen von
Expert/innen.
10 Jahre „Österreichisches Netzwerk
Gesundheitsfördernde Schulen" werden im Jahr 2004 zum
Anlass genommen zu evaluieren, ob und in welchem Ausmaß die durch das Ressort
bereit gestell-
ten Strukturen und Maßnahmen zu einer Verbesserung der Qualität der
Gesundheitsförderung bzw.
Gesundheitserziehung geführt haben.
Ad 2.:
Erste Hilfe ist den Lehrplänen verankert. Darüber hinaus
können im Rahmen der Schulautonomie
diesbezüglich Schwerpunkte gesetzt werden. Es gibt eine enge Kooperation mit
dem Österreichi-
schen Jugendrotkreuz zur Forcierung der Ausbildung in Erster Hilfe für Schüler/innen
und Leh-
rer/innen.
Ad 3. bis 5.:
Da die pflichtschulärztlichen Tätigkeiten
nicht in die Kompetenz des Bundes fallen, wäre eine Ver-
einheitlichung der Untersuchungen nur auf Basis einer Einigung der Länder zu
erzielen. Das Bun-
desministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat gemeinsam mit dem
Gesundheitsressort
eine „Screening Studie:
Gesundheitsmanagement und die Rolle der Schulärztinnen und Schulärzte"
beauftragt. Die Studie umfasst 3 Teilbereiche (1. Literaturrecherche; 2.
Gesundheitsökonomische
Bewertung schulärztlicher Tätigkeiten; 3. Konsensus-Bericht mit Empfehlungen).
Der Abschluss
der Studie ist für September 2004 vorgesehen. Die mittel- bis längerfristige
Zielsetzung besteht dar-
in, auf Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse durch eine
Schwerpunktsetzung und Neuge-
staltung der schulärztlichen Untersuchungen zeitliche Freiräume zu schaffen,
Beratungen bzw. Tä-
tigkeiten im Sinne eines zeitgemäßen Gesundheitsmanagements einzubeziehen.
Das Bildungsministerium stellt jetzt
bereits auf der eigens eingerichteten Schulärzte-Homepage eine
Reihe von beispielhaften Darstellungen, Informationen und Materialien zu diesem
Thema den
Schulärztinnen und Schulärzten Österreichs kostenlos zur Verfügung.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind
fortschrittliche Ansätze. Sie eröffnen und erwei-
tern
den Schulen Handlungsspielräume. Es erscheint daher im Sinne eines zeitgemäßen
pädagogi-
schen
Ansatzes angebracht, auch im Bereich der Gesundheitsforderung, der die Eigenverantwortung
des Einzelnen in den Mittelpunkt
stellt, die Profilbildung der Schulen zu stärken und die Bereit-
schaft zu umfassenden
Gesundheitsprojekten am Schulstandort zu stärken und zu fördern.