1955/AB-BR/2004

Eingelangt am 27.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2133/J-BR/2003 betreffend Aufwertung der Gesund-
heitsvorsorge an Schulen und der Schulärzte, die die Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und
Kollegen am 27. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Zu den in der zitierten Entschließung des Vorarlberger Landtages angeführten Punkten ist aus Sicht
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes festzuhalten:

Ad 1:

Schulische Gesundheitsförderung umfasst nicht nur die Vermittlung von Information über Gesund-
heitsthemen, sondern auch die Bereitstellung von Anregungen und Hilfestellungen zur Gestaltung
eines gesundheitsfördernden Lebensraumes.

Zur Koordination der verschiedenen Ansätze wurde das Projekt „Österreichisches Netzwerk Ge-
sundheitsfördernde Schulen" 1993 im Rahmen eines internationalen Projekts vom jetzigen Bun-
desministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit dem heutigen Bundesministe-
rium für Gesundheit und Frauen gestartet. Die Ergebnisse der österreichweiten Pilotphase (1993 -
1996) prägen den Grundsatzerlass „Gesundheitserziehung", Rundschreiben Nr. 7/1997.

Das Konzept der „Gesundheitsfördernden Schulen" ist ein Instrument zur Umsetzung des Unter-
richtsprinzipes Gesundheitserziehung, denn die zentralen Ansatzpunkte sind die Koordination der
einzelnen Unterrichtsfächer zu verschiedenen Themen der Gesundheitsförderung/-erziehung durch
die Bildung eines Koordinationsteams und die langfristige Planung gesundheitsförderlicher Schul-
aktivitäten.


1996 wurde zudem der Umweltbildungsfonds um den Bereich „Gesundheit" erweitert, sodass fä-
cherübergreifende Schulprojekte auch finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (ersichtlich auch aus den Jahresberichten). Die Daten-
bank der Servicestelle für Gesundheitsbildung, eine Initiative des Bildungsressorts, des Gesund-
heitsressorts und des Österreichischen Jugendrotkreuzes, unterstützt die Schulen weiters durch ein
umfassendes Angebot von Informationen, Modellprojekten und Adressen von Expert/innen.

10 Jahre „Österreichisches Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen" werden im Jahr 2004 zum
Anlass genommen zu evaluieren, ob und in welchem Ausmaß die durch das Ressort bereit gestell-
ten Strukturen und Maßnahmen zu einer Verbesserung der Qualität der Gesundheitsförderung bzw.
Gesundheitserziehung geführt haben.

Ad 2.:

Erste Hilfe ist den Lehrplänen verankert. Darüber hinaus können im Rahmen der Schulautonomie
diesbezüglich Schwerpunkte gesetzt werden. Es gibt eine enge Kooperation mit dem Österreichi-
schen Jugendrotkreuz zur Forcierung der Ausbildung in Erster Hilfe für Schüler/innen und Leh-
rer/innen.

Ad 3. bis 5.:

Da die pflichtschulärztlichen Tätigkeiten nicht in die Kompetenz des Bundes fallen, wäre eine Ver-
einheitlichung der Untersuchungen nur auf Basis einer Einigung der Länder zu erzielen. Das Bun-
desministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat gemeinsam mit dem Gesundheitsressort
eine „Screening Studie: Gesundheitsmanagement und die Rolle der Schulärztinnen und Schulärzte"
beauftragt. Die Studie umfasst 3 Teilbereiche (1. Literaturrecherche; 2. Gesundheitsökonomische
Bewertung schulärztlicher Tätigkeiten; 3. Konsensus-Bericht mit Empfehlungen). Der Abschluss
der Studie ist für September 2004 vorgesehen. Die mittel- bis längerfristige Zielsetzung besteht dar-
in, auf Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse durch eine Schwerpunktsetzung und Neuge-
staltung der schulärztlichen Untersuchungen zeitliche Freiräume zu schaffen, Beratungen bzw. Tä-
tigkeiten im Sinne eines zeitgemäßen Gesundheitsmanagements einzubeziehen.

Das Bildungsministerium stellt jetzt bereits auf der eigens eingerichteten Schulärzte-Homepage eine
Reihe von beispielhaften Darstellungen, Informationen und Materialien zu diesem Thema den
Schulärztinnen und Schulärzten Österreichs kostenlos zur Verfügung.


Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind fortschrittliche Ansätze. Sie eröffnen und erwei-
tern den Schulen Handlungsspielräume. Es erscheint daher im Sinne eines zeitgemäßen pädagogi-
schen Ansatzes angebracht, auch im Bereich der Gesundheitsforderung, der die Eigenverantwortung
des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt, die Profilbildung der Schulen zu stärken und die Bereit-
schaft zu umfassenden Gesundheitsprojekten am Schulstandort zu stärken und zu fördern.