1975/AB-BR/2004

Eingelangt am 15.04.2004
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BM FÜR FINANZEN

 

Anfragebeantwortung

GZ 04 0301/5-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Jürgen Weiss

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Christoph Hagen, Ilse Giesinger und Kollegen, Nr. 2156/J‑BR, vom 11. März 2004, betreffend Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Grenzkontrolldienstes und einer funktionierenden Zollabfertigung an den Grenzübergängen zur Schweiz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass durch die EU-Erweiterung an den betroffenen Grenzen zu Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien die von den Zollwachebediensteten durchgeführten Grenzkontrollen und ein Teil der Zollaufgaben wegfällt. Die Aufgabenerfüllung an den noch bestehenden Außengrenzen, die Warenkontrollen im Binnenverkehr und die Bekämpfung von Steuer- und Zollbetrug müssen weiterhin gewährleistet sein. Daher kann auch nur ein Teil der Zollwachebediensteten dem Bundesministerium für Inneres als Beitrag zur Sicherheit Österreichs bereitgestellt werden.

 

An der Außengrenze zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein treten für die einreisenden Bürger und die Importeure derzeit keine Änderungen ein. Bisher wurden sowohl die Grenzkontrollen als auch die Güterabfertigung vom Bundesministerium für Finanzen erledigt. Ab 1. Mai werden in Vorarlberg die Zollagenden im Reiseverkehr, also die klassische Verzollung von Waren, die Überwachung von Verboten und Beschränkungen oder die Erteilung von Ausfuhrbestätigungen sowie Teile der Güterabfertigung vom Bundesministerium für Inneres unter der Fachaufsicht meines Ressorts wahrgenommen. Auf diese Weise können die bestehenden Synergien und Kostenvorteile weiter genutzt werden, weil nach wie vor dieselben Bediensteten schengenkonforme Grenzkontrollen und EU-konforme Zollabfertigungen durchführen.

 

Die Grenzstellen und die bisherigen Öffnungszeiten bleiben unverändert, womit dem Wunsch Vorarlbergs, speziell der Wirtschaft, nachgekommen wird, alle Grenzübergänge offen zu erhalten und damit weiterhin einen exzellenten Service zu bieten.

 

Zu 1. bis 3.:

Das Personalbedarfskonzept für die Zollverwaltung ab dem 1. Mai 2004 wurde unter Federführung der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.

 

Für den Bereich der Vorarlberger Grenze war als Voraussetzung für die Erhaltung von Qualität und Quantität stets die Beibehaltung des Personalstandes für die Wahrnehmung der wechselseitigen Aufgaben im zoll- und sicherheitsbehördlichen Sektor vorgesehen. Mit der nunmehr vorliegenden Lösung wird der bisherige hohe Standard fortgeschrieben.

 

Zu 4.:

Der Personalstand in Vorarlberg setzt sich derzeit aus 120 Zollbediensteten der Allgemeinen Verwaltung (zivile Zollbedienstete) und 213 Zollwachebediensteten zusammen.

 

Von den zivilen Zollbediensteten werden 36 in der Güterabfertigung bei den Grenzzollämtern gegenüber der Schweiz eingesetzt. Weitere 10 Mitarbeiter sind bei den Güterabfertigungsstellen in Feldkirch, Wolfurt und Wolfurt-Post in Verwendung. Somit sind in der Güterabfertigung selbst insgesamt 46 zivile Zollorgane tätig. Die übrigen Mitarbeiter sind in den Bereichen aktive und passive Veredelung, Sammelanmeldung, Zolllagerverfahren, Rechtsmittel, Ursprung und Präferenzen, Versandverfahren, Strafsachen, EDV-Betreuung, Organisation und Verwaltung tätig.

 

Von den Zollwachebediensteten sind 35 ausschließlich in der Güterabfertigung tätig. Weitere 30 Zollwachebedienstete werden wechselweise im Güter- und Reiseverkehr verwendet. Die restlichen 148 Zollwachebediensteten sind in der Zollfahndung, für mobile Kontrollen, in Sondereinsatzgruppen und im Bereich Strafsachen und Verwaltung eingesetzt.

 

Zu 5.:

Nach der zwischen den Bundesministerien für Finanzen und Inneres akkordierten Überführung von 181 Bediensteten zum Bundesministerium für Inneres verbleiben nach den vorliegenden Optionserklärungen – somit auf freiwilliger Basis – 32 Zollwachebeamte bei der Finanzverwaltung.

 

Zu 6., 8., 9. und 14.:

Im Rahmen eines ergänzenden, die Zollwache betreffenden Ressortübereinkommens zwischen den Bundesministerien für Finanzen und Inneres wurde am 6. März 2004 vereinbart, dass alle übertrittswilligen 181 Bediensteten der Zollwache Vorarlbergs mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 in das Bundesministerium für Inneres versetzt werden. Damit verbunden ist eine gleichzeitige Übertragung von Zollagenden, deren Wahrnehmung durch das Bundesministerium für Inneres unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des EU-Zollrechts in der bisherigen Quantität und Qualität sichergestellt wird.

 

Zu 7.:

Die Zahl 1030 entspricht der Bedarfsplanung und dem Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Inneres. Im Sinne einer praktikablen Umsetzung werden weitere 58 Bedienstete in das Bundesministerium für Inneres übertragen, wobei das Bundesministerium für Finanzen dafür die gleiche Anzahl an Planstellen erhält.

 

Zu 10. und 11.:

Die Durchführung der Zollabfertigungen wäre nicht möglich ohne die bereits in den Punkten 6., 8., 9. und 14. erwähnte Vereinbarung im ergänzenden Ressortübereinkommen zwischen den Bundesministerien für Finanzen und Inneres, wonach Zollagenden durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, vor allem durch die in das Innenministerium übergeführten Zollwachebediensteten vollzogen werden.

 

Beide betroffenen Ressorts tragen in nunmehr umgekehrter Übertragung dafür Sorge, dass die an den Grenzen bestehenden Aufgaben in bewährter Weise wahrgenommen werden.

 

Zu 12.:

Die theoretische Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Zollwache) betrug rund 12 Wochen, die praktische Ausbildung an den Zolldienststellen rund 30 Wochen; für die Verwendungsgruppe E2a (dienstführende Wachebeamte) rund weitere 7 Monate.

 

Die Ausbildung eines Zollorganes der Allgemeinen Verwaltung beträgt für die Verwendungsgruppe A3 rund 7 Monate (Theorie und Praxis), für die Verwendungsgruppe A2 rund 24 Monate (Theorie und Praxis).

 


Zu 13.:

Die ab dem 1. Mai 2004 geplante Wahrnehmung von Zollaufgaben durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes beruht insbesondere auf § 15a (künftig § 15) Zollrechts-Durchführungsgesetz.

 

Zu 15.:

Soweit das Europäische Gemeinschaftsrecht dies zulässt, ist die Zollverwaltung im Sinne einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung immer dazu bereit die Möglichkeit von Verfahrensvereinfachungen aufzugreifen.

 

Zu 16.:

Die Abfertigung beim Postzollamt Wolfurt ist durch die Zollbediensteten in vollem Umfang gewährleistet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen