2010/AB-BR/2004

Eingelangt am 16.07.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 04 0301/19-I/4/04

Frau Präsidentin

des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

 

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 16. Juli 2004

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Karl Boden und Kollegen, Nr. 2187/J‑BR, vom 17. Mai 2004, betreffend Vergabe von Fördermittel an Vereine, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass das in der vorliegenden Anfrage behandelte Thema nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht isoliert zu betrachten ist, sondern nur im Rahmen der gesamten Budgetpolitik objektiv beurteilt werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es nach meinem Regierungseintritt das erste Ziel war, den Staatshaushalt zu sanieren, da das Budgetdefizit im Jahr 1999 bei 2,3 % lag und drohte auf fast 4 % hinaufzuschnellen. Aber nicht nur das Budgetdefizit war zu hoch, sondern auch die Abgabenquote lag bei 44,4 %.

 

Das erste Ziel war daher die rasche Sanierung des Staatshaushaltes, was mit einem Budgetüberschuss von 0,3 % im Jahr 2001 und einem leichten Defizit von 0,2 % im Jahr 2002 rascher als erhofft erreicht wurde. Außerdem konnte die Abgabenquote bis zum Jahr 2003 auf 43,2 % gesenkt werden.

 

Nach der erfolgreich gelungenen Sanierung des Staatshaushaltes kommt nun mit der Steuerreform 2005, der größten Steuerreform der 2. Republik, eine Entlastung von rund 3 Mrd. € für alle ÖsterreicherInnen. Dadurch kommt man auch dem Ziel, die Abgabenquote bis zum Jahr 2010 bis auf 40 % zu senken, deutlich näher.

 

Trotz dieser primären Zielsetzungen stand die Bundesregierung den Anliegen der österreichischen Vereine, die ‑ wie dies auch in der Anfrage dargestellt wurde – in unserer Gesellschaft wesentliche Aufgaben wahrnehmen, im Rahmen der Möglichkeiten durchaus positiv gegenüber. In diesem Zusammenhang möchte ich auch festhalten, dass die gesamten Förderausgaben für  Vereine im Zeitraum 1999 bis 2004 um rund 149 Mio. € oder rund 15 % gestiegen sind. Im Zeitraum 1999 bis 2003 liegt sogar eine Steigerung um rund 154 Mio. € oder rund 15,5 % vor, wie dies auch aus der folgenden Aufstellung ersichtlich ist. Der Zeitraum 1999 bis 2003 wurde deshalb gewählt, weil für 2004 derzeit lediglich ein Bundesvoranschlag vorliegt, der – wie dies auch 2003 geschehen ist – eventuell überschritten wird. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die angeführte Steigerung im Zeitraum 1999 bis 2003 sogar höher ist als die Steigerung beim BIP (nominell), die
13,7 % beträgt.

 

Zur Erläuterung der folgenden Aufstellung ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den dargestellten Förderausgaben des Bundes um jene Beträge handelt, welche über die Verrechnungskonten

-    "Zuschüsse für den laufenden Aufwand (Subvention) an private, nicht auf Gewinn berechnete Institutionen"

  sowie

-    "Kapitaltransferzahlungen an inländische Haushalte und private, nicht auf Gewinn berechnete Institutionen"

ausbezahlt worden bzw. dort veranschlagt sind.

 

Bei den Zahlungsempfängern handelt es sich um Vereine und sonstige juristische Personen mit vereinsähnlichem Zweck.

 

Zu 1. bis 7.:

Die gesamten Förderungen und die Förderungen für die einzelnen nachgefragten Bereiche stellen sich wie folgt dar, wobei für das Jahr 2003 erst die vorläufigen Erfolgszahlen und für 2004 der Bundesvoranschlag angeführt werden können. Alle Angaben erfolgen in Mio. Euro.

 

Hinsichtlich des Bereiches Tierschutz liegen leider keine gesonderten Daten vor. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diesbezüglich keine Angaben machen kann.

 

 

1999

2000

2001

2002

2003

vorl. Erfolg

2004

BVA

insgesamt

997,0

970,7

1.052,8

1.104,5

1.150,8

1.146,1

hievon

soziale Wohlfahrt

301,8

306,3

315,4

317,4

324,8

300,1

Sport

43,4

42,6

44,1

46,3

48,9

47,8

Kunst

69,6

58,8

93,1

69,8

63,4

62,7

Jugend

6,7

6,0

6,9

6,5

6,6

6,7

Umwelt

219,5

247,1

286,6

315,5

393,1

373,5

 

 

Mit freundlichen Grüßen