2012/AB-BR/2004

Eingelangt am 16.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Bundesrat Herwig Hösele, Kolleginnen und Kollegen haben am   ,
19. Mai 2004 unter der Nummer 2192/J-BR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für
das Bundesland Steiermark gerichtet:

Diese Anfrage beantworte ich auf beide Punkte eingehend wie folgt:

Zu Frage 1:

Während das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen und
Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder stärker im Interesse einzelner
Bundesländer stehen. So habe ich am 6. Juni 2001 die Initiative der „Regionalen Partnerschaft" ins
Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich sondern auch allen österreichischen Bundesländern
und den an Österreich grenzenden, im Mai d.J. der EU beigetretenen Nachbarstaaten zugute kommt.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten tritt im Rahmen der EU konsequent für die
Verankerung von Anliegen der Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und
kommunalen Ebene ein. Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende
Betreuung der Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den ihnen angrenzenden Staaten ist für die Bundesländer von
wesentlicher Relevanz: Für die Steiermark bedeutet dies konkret, dass die weitere Intensivierung
der regionalen Zusammenarbeit mit Slowenien mit der Zielsetzung der Förderung von
gutnachbarschaftlichen Beziehungen und stabilem Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten der
Grenze als politische Priorität wahrgenommen wird.


Meine intensiven Bemühungen gegenüber Slowenien - es kam in den vergangenen dreieinhalb
Jahren zu etwa 30 Treffen mit meinem slowenischen Kollegen - haben zu gegenseitigem Vertrauen
und Wertschätzung geführt. Eine Reihe konkreter Maßnahmen hat außerdem zu einer positiven
Entwicklung in den bilateralen Beziehungen beigetragen: Abschluss des Kulturabkommens im Jahr
2002, bewusste und massive Hilfestellung in der EU-Kandidatenphase, substantielle österreichische
Beteiligung an den beiden großen humanitären Initiativen Sloweniens, dem ITF (Entminung) und
der Stiftung „Together" (gemeinsame Irak-Initiative) u.a. mehr.

Darüber hinaus wurden zur Erleichterung des Grenzverkehrs zwischen der Steiermark und
Slowenien folgende Verträge abgeschlossen (in Klammer die Unterzeichnungs- und
Inkraftsetzungsdaten):

         Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik
Slowenien über den Touristenverkehr im Grenzgebiet (01.08.1999, 01.08.2000).

         Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die
gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (07.03.2001, 01.02.2002).

         Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik
Slowenien über die Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (28.04.2004,
01.05.2004).

Im Rahmen der Durchführung des Auslandswahlrechts - Stimmabgabemöglichkeit im Ausland
durch AuslandsösterreicherInnen sowie durch am Wahltag im Ausland aufhältige
"InlandsbürgerInnen" - war das BMaA anlässlich der Bundespräsidentschafts- und EP-Wahlen 2004
neben einer intensiven Informationstätigkeit maßgeblich daran beteiligt, knapp 13.000 von
Steirerlnnen im Ausland abgegebenen Stimmen (Wahlkarten) an steirische Wahlbehörden zu
übermitteln.

Die 1. Tagung der österreichisch-slowenischen Gemischten Kulturkommission vom 10.-11. Juni
2003 in Wien hat zur Annahme eines Arbeitsprogramms für die Jahre 2003 bis 2007 geführt und
somit auch eine stärkere Zusammenarbeit im kulturellen Bereich zwischen Slowenien und den
angrenzenden österreichischen Bundesländern ermöglicht.

Die insgesamt deutliche Verbesserung der Beziehungen zum Nachbarland Slowenien hat
zweifelsfrei zu Vorteilen und wirtschaftlichen Gewinnen für die Steiermark und ihre Bevölkerung
beigetragen.


Zwischen Österreich und insbesondere den angrenzenden Ländern bestehen
Nuklearinformationsabkommen, in deren Rahmen zumindest einmal jährliche Treffen mit dem
j
eweiligen Land stattfinden, wobei alle Bundesländer - so auch die Steiermark - einen
Atombeauftragten entsenden. Die Koordination und Vorbereitung dieser Expertentreffen wird vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vorgenommen.

Im Juni 2000 veranstaltete das Grazer „Europäische Trainingszentrum für Menschenrechte und
Demokratie" (European Training Center, ETC) im Auftrag meines Ressorts ein Seminar, auf dem
die Idee „Menschenrechtsstadt Graz" geboren wurde. Im September konnte ich auf der
55. Generalversammlung der Vereinten Nationen die Stadt Graz als „erste Stadt der
Menschenrechte in Europa" ankündigen. Seither war mein Ministerium bestrebt, das Ansehen und
die Anliegen von Graz als Menschenrechtsstadt auf der internationalen Bühne in jeder Weise zu
fördern.

Im Jahre 2001 konnte ein Twinningprojekt in Polen - Control of Seveso II Accidents - gewonnen
werden. Die Steiermärkische Landesregierung war eine der Stellen, welche gemeinsam mit anderen
österreichischen und französischen Projektpartnern in diesem PHARE Twinning Projekt engagiert
ist. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten als österreichische
Koordinierungsstelle für Twinningprojekte hat dieses Projekt unterstützend mitvorbereitet und
begleitet.

Vom 8.- 10. Mai 2003 fand in Graz das vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
gemeinsam mit der Stadt veranstaltete 5. Ministertreffen des Netzwerks für Menschliche Sicherheit
(Human Security Network, HSN) statt, an dem 90 internationale VertreterInnen, darunter
8 AußenministerInnen, der Genereralsekretär der OSZE, der UN-Hochkommissar für
Menschenrechte und die Exekutivdirektorin der UNICEF teilnahmen. Das zentrale
Abschlussdokument der Konferenz trägt den Namen „Graz Declaration".

Für das jährlich in Neumarkt in der Steiermark stattfindende internationale Minderheitenseminar
der Europäischen Föderalistischen Bewegung Österreich (EFBÖ) erfolgten Beiträge des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in folgender Höhe:


1999: ÖS 33.000,--
2000: ÖS 30.000,--
2001: ÖS 25.000,--.
2002: € 1.800,-
2003: € 1.800,-
2004: € 1.900,-

Im Rahmen der Auslandskultur wurden vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ab
29. Oktober 1999 für Förderungen und Aufwendungen für direkt dem Bundesland Steiermark
zurechenbare Projekte und Veranstaltungen die folgenden Beträge eingesetzt:

2000: €151.871,29
2001: € 105.888,22
2002: € 108.970,90
2003: € 131.844,67

Die aufgewendeten Mittel für Förderungen und Aufwendungen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten für das Bundesland Steiermark dürften tatsächlich jedoch wesentlich
höher liegen, da die Mittelzuordnung sich im Einzelfall nicht immer eindeutig auf ein Bundesland
bezieht.

Zur Vorbereitung des Kulturhauptstadtjahres „Graz 2003" fanden in Zusammenarbeit mit den
Projektorganisatoren und den Österreichischen Vertretungsbehörden sowie den Österreichischen
Kulturforen im Ausland in einer Reihe von Ländern Informationsveranstaltungen statt, so z. B. die
Präsentation einer Architekturausstellung in Paris über die Bauprojekte der Stadt Graz im
Gesamtzusammenhang mit „Graz 2003 - Kulturhauptstadt Europas". Ebenfalls Unterstützung fand
die Europa-Vollversammlung des Päpstlichen Rates für Kultur, die aus Anlass des
Kulturhauptstadtjahres von der Österreichischen Bischofskonferenz und der Diözese Graz-Seckau
im Mai 2003 ausgerichtet wurde.

Auf gemeinsame Initiative von mir, dem Oberhaupt der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Bosnien und Herzegowina und dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich fand während des Kulturhauptstadtjahres Graz 2003 vom 13.-15. Juni in Graz die
"Konferenz der Leiter Islamischer Zentren und Imame in Europa" statt (rund 130 Teilnehmer).


Diese Veranstaltung wurde vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mit einem
Betrag von € 20.000,- gefördert.

Im Bereich der OEZA bestehen zahlreiche Aktivitäten, die mit oder über steirische Organisationen
abgewickelt werden. In der Ostzusammenarbeit wird seit vielen Jahren mit der Universität Graz
(ETC) Projektarbeit in fast allen südosteuropäischen Ländern geleistet, insbesondere im Bereich des
Aufbaus von Menschenrechtszentren sowie der universitären Zusammenarbeit. Im Südbereich sind
steirische Organisationen durchschnittlich jährlich mit etwa € 150.000 gefördert worden.

Aufgrund der Fülle der Aktivitäten meines Ressorts können nur einzelne Beispiele hervorgehoben
werden. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten meines Ressorts, etwa hinsichtlich der
konsularischen Hilfeleistungen für in Not geratene Staatsbürger, der protokollarischen Betreuung
österreichischer Delegationen oder der finanziellen Unterstützung von Einzelpersonen oder
Vereinen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandskulturpolitik, sind nicht
länderspezifisch ausgerichtet, werden aber häufig auf direktes Ersuchen, in Zusammenarbeit oder in
Abstimmung mit den Bundesländern, darunter auch der Steiermark, erbracht.

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird auch in Hinkunft bemüht sein,
Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen für das Bundesland Steiermark zu
erbringen. In nächster Zukunft ist insbesondere die Fortsetzung folgender Vorhaben vorgesehen:

         Abschluss der Arbeiten für ein Abkommen mit Slowenien über die Schaffung eines
grenzüberschreitenden Tourismusgebietes im Bereich Bad Radkersburg bis zum Dreiländereck
Österreich/Ungarn/Slowenien.

         Ratifikation des am 28.10.2003 unterzeichneten Abkommens zwischen Österreich und
Slowenien über polizeiliche Zusammenarbeit.

         Bilaterale Verhandlungen zwischen Österreich und Kroatien über ein
Entschädigungsabkommen. Ziel ist es, österreichische StaatsbürgerInnen in den Genuss der
kroatischen Restitutions- bzw. Entschädigungsmaßnahmen für im Gefolge des 2. Weltkrieges
enteignete Angehörige der damaligen deutschsprachigen Minderheit zu bringen. Ein Großteil
der betroffenen Personen, nunmehrige österreichische StaatsbürgerInnen, sowie deren
Nachkommen leben in der Steiermark.

         Abschluss der noch offenen Verfahren nach dem slowenischen Denationalisierungsgesetz.


    Durchführung - unter Beteiligung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten -
der mit Ungarn bestehenden bilateralen Praktikanten- und Grenzgängerabkommen, deren
Quoten zu einem großen Teil steirischen StaatsbürgerInnen und Unternehmen zugute kommen.

Des weiteren wird die Auslandskulturtagung 2004 heuer vom 9. bis 10. September 2004 in Graz
stattfinden.

Im Bereich der OEZA ist die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Grazer „Europäischen
Trainingszentrum für Menschenrechte und Demokratie" (European Training Center, ETC)
vorgesehen.