2024/AB-BR/2004

Eingelangt am 22.07.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2204/J-BR betref-
fend Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Tschechien, welche die Abge-
ordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2004 an mich richte-
ten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die am 24. August 2001 unterzeichneten Grenzgänger- und Praktikantenabkommen
mit der Tschechischen Republik konnten in der letzten Legislaturperiode nicht mehr
behandelt werden, sodass eine neuerliche Beschlussfassung im Ministerrat und Zu-
leitung an das Parlament erforderlich sind. Für die Einbringung im Ministerrat ist die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zuständig.

Ich werde mich im Rahmen meiner Zuständigkeit bemühen, beide Abkommen einer
raschen Implementierung zuzuführen.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Ein Grenzgänger- und ein Praktikantenabkommen mit Ungarn werden seit 1998 an-
gewendet.

Mit der Slowakei sind Entwürfe für ein Grenzgänger- und Praktikantenabkommen
weitgehend akkordiert. Die abschließenden Verhandlungen stehen noch aus.

Slowenien hat hinsichtlich eines bereits im Jahre 2001 vorgeschlagenen Grenzgän-
ger- und Praktikantenabkommens bisher kein Interesse gezeigt und erst vor kurzem
einen eigenen Entwurf über Beschäftigung in Grenzregionen vorgelegt.

Ein auf Basis dieses Entwurfes konzipierter Gegenentwurf, der Regelungen über
einen kontingentierten Austausch von Pendlern und Schlüsselkräften enthält, wurde
der slowenische Seite bereits zur Prüfung übermittelt. Der Entwurf des Bundesmini-
steriums für Wirtschaft und Arbeit ist als Regierungsübereinkommen im Sinne der
Ermächtigung des § 1 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes konzipiert und
bedarf keiner parlamentarischen Genehmigung.