2030/AB-BR/2004

Eingelangt am 12.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2214/J-BR/2004 betreffend den Einsatz von Schnüffelsoftware in
öffentlichen Dienststellen der Republik Österreich, die die Bundesräte Prof. Konecny und
Genossinnen am 13. Juli 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Fragen 1 bis 10:

Haben Sie oder Ihr Ressort Software beschafft, die es ermöglicht, das Verhalten der
Mitarbeiterinnen am EDV-Arbeitsplatz zu überwachen oder zu kontrollieren?

Wenn ja, um welche Software handelt es sich genau? Wieviele Lizenzen wurden angekauft?
Wenn ja, welche Kosten hat diese Beschaffung verursacht?

Wenn ja, wie wird diese Software im Detail eingesetzt? Welche Mitarbeiterinnen werden in
welchem Umfang überwacht?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Einsatz dieser „Überwachungs-Software''?
Wenn ja, haben Sie diesen Einsatz mit der Personalvertretung abgesprochen?
Wenn ja, wurden von diesem Einsatz alle Mitarbeiterinnen umfassend informiert?

Wenn ja, was passiert mit den aufgezeichneten Daten und wer hat Zugang aus welchen
Gründen zu diesen?

Wenn ja, was soll mit der Überwachung erreicht werden?

Wenn ja, haben diese Überwachungen zu konkreten dienstrechtlichen Schritten gegenüber
einem oder mehrerer Mitarbeiterinnen geführt?

Antwort:

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie setzt keine Schnüffelsoftware
zur Überwachung der Aktivitäten der Mitarbeiterinnen im Ressort ein.

Frage 11:

Wenn gegenwärtig noch kein konkreter Einsatz dieser Software in Ihrem Ressort erfolgt, gibt es
Überlegungen, in Zukunft eine solche zu beschaffen?


Wenn ja, aus welchen Gründen?

Antwort:

Es gibt in meinem Ressort weder die Absicht, noch gibt es Überlegungen in Zukunft derartige
Software einzusetzen.