2040/AB-BR/2004

Eingelangt am 08.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2218/J-BR/2004 der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen wie

folgt:

Fragen 1 bis 11:

Mein Ressort hat weder „Überwachungs-Software" angekauft noch besteht die
Absicht, dies zu tun.

Zu den Analysemöglichkeiten von Systemadministrations-Software wird
grundsätzlich festgehalten, dass sie von der IT-Abteilung ausschließlich zu
fachlichen Zwecken, wie zur Sicherstellung und gegebenenfalls Wiederherstellung
der Betriebsfähigkeit des IT-Systems, zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder
zur Ermittlung und Beseitigung von Systemengpässen und -fehlem etc. genutzt
werden.