2040/AB-BR/2004
Eingelangt am 08.09.2004
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möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 2218/J-BR/2004 der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen wie
folgt:
Fragen 1 bis 11:
Mein Ressort hat weder „Überwachungs-Software" angekauft noch
besteht die
Absicht,
dies zu tun.
Zu den Analysemöglichkeiten von
Systemadministrations-Software wird
grundsätzlich festgehalten, dass sie von der IT-Abteilung ausschließlich zu
fachlichen
Zwecken, wie zur Sicherstellung und gegebenenfalls Wiederherstellung
der
Betriebsfähigkeit des IT-Systems, zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder
zur
Ermittlung und Beseitigung von Systemengpässen und -fehlem etc. genutzt
werden.