2043/AB-BR/2004

Eingelangt am 10.09.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth HASELBACH

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 7. September 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.102/5007-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2228/J-BR betreffend personelle Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde, welche die Abgeordneten Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die personelle Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde entspricht im internationalen Vergleich dem Durchschnitt.

 

Die Bewertung unterschiedlicher Aufgabenstellungen der Wettbewerbsbehörden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ist kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist mit den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nötigen personellen Ressourcen ausgestattet. Eine Unterbesetzung ist daher nicht gegeben.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Die angesprochene OGH-Entscheidung zur Reduktion der Provision für Briefmarken (OGH 17.11.2003, 16Ok 14/03) bezieht sich auf die Anwendung des Kartellgesetzes 1988 und des Postgesetzes 1997. Hinsichtlich des Kartellge­setzes 1988 darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz und hinsichtlich des Postgesetzes 1997 auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen werden.

 

Insbesondere seit den durch die Wettbewerbsreform 2002 herbeigeführten Ver-besserungen in institutioneller Hinsicht (Schaffung der Bundeswettbewerbsbehörde als verfassungsrechtlich unabhängig gestellte Aufgriffs,- Ermittlungs,- Ordnungs,- und Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten sowie des Bundeskartellanwaltes), ist das österreichische Wettbewerbsrecht grundsätzlich ein sehr taugliches Instrument, was auch auf europäischer Ebene (Europäische Kommission / Generaldirektion Wettbewerb) besonders anerkannt wird.

 

Die bestehende Gesetzeslage macht es möglich, Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen - insbesondere auch solchen, die zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen gehen - wirksam entgegenzutreten. Unbestritten ist aber auch, dass die Reform des Gemeinschaftsrechts und die seit der letzten Reform gesammelten Erfahrungen eine weitere Fortentwicklung dieser Rechtsmaterie geboten erscheinen lassen.

 

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundesministerium für Justiz bereiten daher (unter Einbindung auch der Bundeswettbewerbsbehörde) eine Novellierung des Wettbewerbsgesetzes bzw. des Kartellgesetzes vor, um das
aktuelle Wettbewerbsrecht inhaltlich und verfahrensmäßig weiterzuentwickeln.