2049/AB-BR/2004
Eingelangt am 17.09.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0044-Pr
1/2004
An die
Frau Präsidentin des Bundesrates
W i e n
zur Zahl 2237/J-BR/2004
Die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bespitzelung der Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Generell ist zu allen Justizapplikationen zu bemerken, dass die in den IT-Anwendungen erforderlichen und vom Datenschutzgesetz vorgeschriebenen Protokollierungen in der Bundesrechenzentrum GmbH vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Zugriffe auf Daten aus dem EKIS und dem ZMR des Bundesministeriums für Inneres; diese werden zentral im Bundesministerium für Inneres protokolliert.
Zu 2:
Die Zugriffe können von der Bundesrechenzentrum GmbH auf Grund der Protokoll- bzw. Log-Dateien den Mitarbeitern zugerechnet werden.
Zu 3:
Die Zugriffe auf Daten aus dem EKIS und dem ZMR des
Bundesministeriums für Inneres werden zentral von diesem protokolliert und über
die Innenrevision stichprobenweisen Überprüfungen unterzogen.
Zu 4:
Die Abteilung Pr 3 der Präsidialsektion ist für die Koordinierung des Datenschutzes im Ressort zuständig. Ferner ist der Datenschutz von allen Abteilungen im Bundesministerium für Justiz als Annexmaterie zu beachten.
Zu 5:
Ja, ein Mitarbeiter der Innenrevisionsabteilung nimmt diese Agenden wahr.
Zu 6 und 7:
Auswertungen über Datenbankabfragen werden nur im Falle eines konkreten strafrechtlichen oder disziplinären Tatverdachts durch die Bundesrechenzentrum GmbH vorgenommen.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Die Personalvertretung ist regelmäßig in die Entwicklung und Einführung von IT-Anwendungen der Justiz eingebunden.
Zu 8:
Ein Löschen von Zugriffsprotokollen ist nicht vorgesehen.
Zu 9:
In der BRZ GmbH wird ein URL-Filtering eingesetzt, das den Zugriff auf z.B. pornographische oder strafrechtliche relevante Seiten verhindert.
Die URLs werden über Auftrag des Bundesministeriums für Justiz in der BRZ GmbH protokolliert.
Zu 10:
3 Jahre
Zu 11:
Inhaltsdaten von E-Mails werden zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung auf dem lokalen Mailserver abgespeichert. Die Verwaltung dieser Daten, einschließlich ihrer Löschung obliegt allein dem Mitarbeiter.
Zu 12:
Ja
Zu 13 bis 16:
Die Internetnutzung ist nur für dienstliche Zwecke gestattet.
. September 2004
(Maga. Karin Miklautsch)