2049/AB-BR/2004

Eingelangt am 17.09.2004
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0044-Pr 1/2004

 

 

An die

                        Frau Präsidentin des Bundesrates

                                                W i e n

 

 

zur Zahl 2237/J-BR/2004

 

Die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bespitzelung der Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Generell ist zu allen Justizapplikationen zu bemerken, dass die in den IT-Anwendungen erforderlichen und vom Datenschutzgesetz vorgeschriebenen Protokollierungen in der Bundesrechenzentrum GmbH vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Zugriffe auf Daten aus dem EKIS und dem ZMR des Bundesministeriums für Inneres; diese werden zentral im Bundesministerium für Inneres protokolliert.

Zu 2:

Die Zugriffe können von der Bundesrechenzentrum GmbH auf Grund der Protokoll- bzw. Log-Dateien den Mitarbeitern zugerechnet werden.

Zu 3:
Die Zugriffe auf Daten aus dem EKIS und dem ZMR des Bundesministeriums für Inneres werden zentral von diesem protokolliert und über die Innenrevision stichprobenweisen Überprüfungen unterzogen.

Zu 4:

Die Abteilung Pr 3 der Präsidialsektion ist für die Koordinierung des Datenschutzes im Ressort zuständig. Ferner ist der Datenschutz von allen Abteilungen im Bundesministerium für Justiz als Annexmaterie zu beachten.

Zu 5:

Ja, ein Mitarbeiter der Innenrevisionsabteilung nimmt diese Agenden wahr.

Zu 6 und 7:

Auswertungen über Datenbankabfragen werden nur im Falle eines konkreten strafrechtlichen oder disziplinären Tatverdachts durch die Bundesrechenzentrum GmbH vorgenommen.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Die Personalvertretung ist regelmäßig in die Entwicklung und Einführung von IT-Anwendungen der Justiz eingebunden.

Zu 8:

Ein Löschen von Zugriffsprotokollen ist nicht vorgesehen.

Zu 9:

In der BRZ GmbH wird ein URL-Filtering eingesetzt, das den Zugriff auf z.B. pornographische oder strafrechtliche relevante Seiten verhindert.

Die URLs werden über Auftrag des Bundesministeriums für Justiz in der BRZ GmbH protokolliert.

Zu 10:

3 Jahre

Zu 11:

Inhaltsdaten von E-Mails werden zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung auf dem lokalen Mailserver abgespeichert. Die Verwaltung dieser Daten, einschließlich ihrer Löschung obliegt allein dem Mitarbeiter.

Zu 12:

Ja

Zu 13 bis 16:

Die Internetnutzung ist nur für dienstliche Zwecke gestattet.

 

. September 2004

 

(Maga. Karin Miklautsch)