2060/AB-BR/2004
Eingelangt am 26.11.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit Anfragebeantwortung Präsidentin des Bundesrates Anna Elisabeth HASELBACH |
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2250/J-BR betreffend Technologiepolitik, welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 7. Oktober 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 und 8 bis 11 der Anfrage:
Für die präzise Bezifferung des Anteils von Umwelttechnikindustrie,
Umwelttechnologie und Umweltwirtschaft am BIP in den Jahren 1999 - 2004 liegen
dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keine aktuellen Daten vor.
Ein Überblick über die "Leistungen der Öko-Industrien 2001 und
2002" wurde im Jahre 2004 von der STATISTIK AUSTRIA ausgearbeitet und auch
veröffentlicht. In den Jahren 2001 und 2002 erwirtschafteten die Öko-Industrien
bei rund 45.000 respektive 46.000 Beschäftigten € 7,4 bzw. 7,5 Mio. Den
Hauptanteil davon stellen Dienstleistungen (€ 4,4 bzw. 4,5 Mio.) dar,
davon wiederum solche in den Bereichen Abwasser- und Abfallbehandlung. In den
Bereichen Produktion von Anlagen, Technologien und spezifischen Materialien
und auch den Bauleistungen liegen diese Werte für die Öko-Industrien bei rund
€ 1,5 Mio.
Antwort zu
den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die Unterstützung der genannten Wirtschaftsbereiche erfolgt primär im
Rahmen der Umweltförderung des Bundes gemäß dem Umweltförderungsgesetz, welches
zum Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
ressortiert.
Im Rahmen des Programms
"Industrielle Kompetenzzentren und -netzwerke" werden zwei
Kompetenznetzwerke gefördert, die grundsätzlich dem Themengebiet zugeordnet
werden können, doch nicht alle beteiligten Unternehmen sind den
Wirtschaftsbereichen Umwelttechnikindustrie, Umwelttechnologie und
Umweltwirtschaft zuzuordnen. Eine Aufgliederung der Fördermittel nach
Wirtschaftsbereichen liegt nicht vor.
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Kompetenznetzwerk Energie aus Biomasse (RENET Austria)
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Kalenderjahr |
Fördermittel (in
€) |
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2000 |
284.600,48 |
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2001 |
544.094,25 |
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2002 |
470.963,00 |
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2003 |
488.528,00 |
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2004 |
862.755,00 |
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2005 |
865.022,00 |
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2006 |
825.243,00 |
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Kompetenzzentrum für Elektro(nik)schrott-Recycling und nachhaltige
Produktentwicklung (Verlängerung um 3 Jahre geplant)
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Kalenderjahr |
Fördermittel (in
€) |
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2001 |
160.507,62 |
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2002 |
12.08.2844 |
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2003 |
370.950,45 |
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2004 |
375.190,57 |
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2005 |
188.748,18 |
Vier der bestehenden 36
Christian Doppler-Laboratorien sind dem Bereich Umwelttechnikindustrie, Umwelttechnologie
und Umweltwirtschaft zuzuordnen, ein weiteres teilweise:
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Christian-Doppler-Laboratorium für Sekundärmetallurgie der
Nichteisenmetalle (Thema: Wiederverwertung von Schrott)
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Christian-Doppler-Laboratorium für Brennstoffzellensysteme
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Christian-Doppler-Laboratorium "Compilation Techniques for Embedded
Processors" (Thema: Optimierung des Energieverbrauchs in Prozessoren z.B.
für Haushaltsgeräte)
·
Christian-Doppler-Laboratorium für Plastiksolarzellen
·
Christian-Doppler-Laboratorium für Thermodynamik des Verbrennungsmotors
(Teilthematik: Optimierung von Abgaswerten)
Förderbeträge für diese
Labors in den Jahren 1999 – 2004:
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Kalenderjahr |
Fördermittel (in
€) |
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1999 |
73.000,-- |
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2000 |
75.000,-- |
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2001 |
128.000,-- |
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2002 |
419.000,-- |
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2003 |
664.000,-- |
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2004 |
710.000,-- |
Das Garantievolumen der Finanzierungsgarantie GmbH (FGG), nunmehr Austria Wirtschaftsservice (aws), im Bereich Umwelttechnik betrug seit 1999:
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Garantievolumen
(insges. beschlossen): ca. € 50,8 Mio.
·
davon
Obligovolumen (insges. beschlossen): ca. € 35,9 Mio. (berücksichtigt die
Garantiequote)
·
Investitionsvolumen
insgesamt: ca. € 85 Mio.
· Projektvolumen insgesamt: ca. € 100,2 Mio.
Als eine weitere dem Wirtschaftsressort zuzuordnende Förderschiene stehen
den genannten Wirtschaftsbereichen die Möglichkeiten des Ökostromgesetzes zur Verfügung.
Festzuhalten ist auch, dass im Rahmen der gemeinsam vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftskammer Österreich
gestarteten Internationalisierungsoffensive "go international",
welche sich an alle Unternehmen richtet, die entweder zum ersten Mal
Exportaktivitäten aufbauen oder aber neue Märkte erschließen wollen, ein Betrag
von insgesamt € 50 Mio. aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt wurde, um den
Waren- und Dienstleistungsexport sowie die Direktinvestitionen im Ausland
weiter zu forcieren. Im Rahmen dieser Initiative sind vor allem die Maßnahmen
"Branchenfokus für Hoffnungsmärkte", "Exportplattform Ingenieur-
und Beratungsleistungen", "Kyoto Klimaschutz" sowie
"Tourismus, Sport, Kultur und Kreativwirtschaft" in hohem Maße
umwelt- bzw. umwelttechnologierelevant.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Wie bereits ausgeführt, erfolgt eine konkrete Unterstützung von
Projekten im Rahmen der Umweltförderung des Bundes, welche zum
Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
ressortiert, wobei die konkrete Abwicklung durch die Kommunalkredit Public
Consulting GmbH. erfolgt.
Im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit stehen alle zuvor erwähnten Förderprogramme des Bereichs
Forschung und Technologie des BMWA auch für Unternehmen aus den genannten
Bereichen offen.
Darüber hinaus stehen der Umweltwirtschaft eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen,
wie z.B. Aktionen im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich, verschiedenste
Wirtschaftsfördermaßnahmen der Länder, Projekt- bzw. Kreditgarantien im Rahmen
der Austria Wirtschaftsservice GmbH, Exportrisikoabsicherungsmaß-nahmen im
Rahmen der Oesterreichischen Kontrollbank und Ähnliches mehr, zur Verfügung.
Der Fördervertrag mit der Wirtschaftskammer Österreich über die
Durchführung eines Quick Start Pakets zur Internationalisierungsoffensive
enthält die mit € 500.000,- dotierte Maßnahme "Aktionsschwerpunkt
Infrastruktur- und Umwelttechnologieexport nach Ost und Südosteuropa"
(sektorspezifische Markterschließungsstudien, Leistungsschau-Symposium mit B2B
und B2A Kontakten).
Antwort zu
Punkt 7 der Anfrage:
Das Programm CIR-CE stellt eine Fortsetzung und
Ausweitung des Programms zur Förderung von strategischen Forschungs- und
Technologiepartnerschaften mit Mittel- und Osteuropa dar. Für 2005 ist eine
Ausschreibung in Höhe von € 3,2 Mio. geplant. Die Ausschreibung wird
thematisch offen sein, mit einer Teilnahme des für Österreich besonders
bedeutsamen Umwelt-/Technologiesektors ist zu rechnen.
Die ab 2005 neuen Programme
bmwa-fFORTE (Frauen in Forschung und Technologie) und Internationalisierung Ost
sind ebenfalls für alle Wirtschaftsbereiche offen.
Veränderungen der Förderinstrumente ergeben sich insbesondere durch die
vorgesehene Steigerung der Fördereffizienz im Rahmen des novellierten
Ökostromgesetzes.
Der Fördervertrag mit der Wirtschaftskammer Österreich über die
Durchführung einer Internationalisierungsoffensive enthält das mit € 500.000,--
dotierte Instrument Aktionsschwerpunkt "Kyoto-Klimaschutz"
(Marktpotentialstudie, Marktinformationsveranstaltungen).
Das Kyoto-Protokoll sieht zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele neben dem
flexiblen Mechanismus des Emissionshandels auch projektbezogene Mechanismen
vor. Ziel ist es, emissionsreduzierende Maßnahmen dort durchzuführen, wo sie am
kostengünstigsten sind. Die eingesparten Treibhausgasemissionen können über die
projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development
Mechanism (CDM) gleichzeitig als Zertifikate grenzüberschreitend verkauft
werden. Für Österreich kauft die Kommunalkredit Public Services GesmbH über das
österreichische JI/CDM-Programm Zertifikate an.
Österreichische Unternehmen können daher Projekte, die Emissionen
reduzieren und nachweislich dem Klimaschutz dienen, kostengünstiger abwickeln,
wenn mit Zustimmung des Gastlandes Zertifikate an das österreichische
JI/CDM-Programm verkauft werden (profit sharing).
Ziel des Aktionsschwerpunktes "Klimaschutz" ist die
Unterstützung der österreichischen Wirtschaft in
- Marktbearbeitung für JI/CDM-Projekte
- Finanzierung von JI/CDM-Projekten
- Anrechnung von Gutschriften aus JI/CDM-Projekten.
Damit soll ein Beitrag zur kosteneffizienten Erfüllung der
österreichischen Kyoto-Ziele bei gleichzeitiger Förderung der heimischen
Wirtschaft und Steigerung der österreichischen Exporte, vor allem in den
asiatischen Raum sowie in die Entwicklungsländer, geleistet werden.
Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sind:
-
Durchführung von Marktstudien zur effizienten Umsetzung von
JI/CDM-Projekten
-
Identifikation von für österreichische Unternehmen interessanten Ländern
und Branchen
-
Identifikation von Strategien für die Markterschließung;
-
Gezielte Marktbearbeitung und Unterstützung, um Zertifikate aus
Projektideen generieren zu können
-
Informationsaufbereitung über die Abwicklungsmodalitäten der
projektbezogenen Maßnahmen.
Antwort zu
den Punkten 12 und 13 der Anfrage:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Bereiche der Umweltwirtschaft,
welche konkrete Lösungen zur Verbesserung der Umweltsituation in den
verschiedenen Umweltmedien anbieten, als zukunftsfähig einzuschätzen sind.
Wesentlich ist jedoch, dass umwelttechnologische Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen auch leistbar sein müssen, um eine entsprechende Verbreitung
zu erlangen. Somit ergibt sich das Erfordernis, über die Umweltförderung des
Bundes ("Innovative Technologien - Demonstrationsanlagen") bzw. die
Regelungen der neuen Ökostromanlagenförderung besonders innovative Lösungen
verstärkt zu fördern. Darüber hinaus wird auch im Rahmen der
Internationalisierungsoffensive dafür Vorkehrung getroffen, dass die
österreichische Exportwirtschaft über internationale Förderinstrumentarien (EU,
Weltbank, etc.) noch besser informiert wird und entsprechende Hilfestellung bei
der Inanspruchnahme erhält.
Als besonders zukunftsfähig werden jene Bereiche angesehen, die einen
hohen Grad an Wertschöpfung im Inland aufweisen, bei der Energiegewinnung sind
das derzeit beispielsweise Kleinwasserkraftwerke und Biomasse. Diese
Einschätzung entspricht auch den Aussagen des "Energieberichts 2003"
des BMWA sowie der "Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung",
welche dem Ausbau der Erneuerbaren Energien einen zentralen Stellenwert
einräumen.
Obwohl der "Energiebericht 2003" nur Indikatoren des
Energiebereichs widerspiegelt, ist festzuhalten, dass das hohe technologische
Know-how – insbesondere in den Bereichen Biomasse- und Solartechnologie sowie
Technologien zur Energieeffizienzsteigerung – weiter auszubauen ist. Diese
Anstrengungen sollen zur Technologieführerschaft Österreichs im Bereich
Umwelttechnologien beitragen.
Jedenfalls werden sich jene Bereiche positiv entwickeln, die in den
neuen EUBeitrittsländern einen hohen Anpassungsbedarf haben, wie etwa die
Steigerung der Energieeffizienz und auch der Abfallbereich. Österreich hat
innerhalb der EU eine Vorreiterrolle in diesen Bereichen inne und kann auch
aufgrund seines Know-hows und aufgrund seiner günstigen Lage zu den neuen
EU-Beitrittsländern Vorteile nützen.
Da im Zuge der Erweiterung der EU gerade in diesen Ländern in
Umweltbelangen noch großer Aufholbedarf gegeben ist, wird diese Ländergruppe
schon jetzt verstärkt als Exportmarkt für österreichische Umwelttechnologien
genützt.
Antwort zu
Punkt 14 der Anfrage:
Eine Kürzung der Mittel, die zur Förderung erneuerbarer Energien zum
Einsatz gelangen, wurde nie angedacht. Auch durch die unter Federführung des BMWA erstellte Novelle
zum Ökostromgesetz, die dem Parlament bereits als Regierungsvorlage (655 der
Beilagen, XXII. GP.) vorliegt, ist keine Kürzung der für die Förderung von
Ökoenergie zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen.
In dieser Novelle ist vielmehr vorgesehen, dass das zusätzliche
Unterstützungsvolumen jährlich um € 17 Mio. erhöht wird, sodass bis 2010
von einer Erhöhung des Unterstützungsvolumens um rd. € 100 Mio. auszugehen
ist.
Dabei handelt es sich um Mehraufwendungen, die gegenüber den auf Basis
der gegenwärtigen Rechtslage prognostizierten Aufwendungen für die Förderung
von Ökoenergie, ab 2010 für den gesamten Garantiezeitraum von mehr als zehn
Jahren, jährlich zusätzlich anfallen und von den Stromkonsumenten durch erhöhte
Förderbeiträge aufzubringen sind. Dadurch wird es möglich sein, den Anteil der
erneuerbaren Energieträger (mit Ausnahme der Wasserkraft) an der gesamten
österreichischen Stromerzeugung von 4 % auf 7 % zu erhöhen.
Durch die Novelle ist weiters beabsichtigt, den Einsatz der Fördermittel
zu optimieren und deren künftigen Bedarf planbar zu machen. Schon die Tatsache,
dass diese Fördermittel durch Beiträge bereit gestellt werden, die von den
Stromkonsumenten aufzubringen sind, impliziert die Verpflichtung, diese mit der
Ökostromnovelle verfolgte Zielsetzung weiterhin anzustreben.