2076/AB-BR/2004

Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0005-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

Parlament

1017   Wien

 

                                                                                                        

Wien, am                            2004

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2254/J-BR/2004 betreffend der Breitbandinitiative in Österreich, die die Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker am 7. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Maßnahme zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung zum Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien haben Sie getroffen und wie viel haben diese Maßnahmen gekostet?

 

Antwort:

Um die mit einer ubiquitären Breitbandverfügbarkeit verbundenen positiven sozialen und wirtschaftlichen Effekte aufzuzeigen, rechtzeitig eine Bewusstseinsbildung bei Entscheidungsträgern, Meinungsbildnern, aber auch bei der breiten Öffentlichkeit herbeizuführen und verschiedene Fördermodelle zu evaluieren, startete die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gemeinsam mit dem bmvit im April 2003 die Breitband-Initiative Österreich mit dem Symposium „Breitbandinitiative 2003 - Österreich auf dem Weg zum Spitzenplatz in der Informationsgesellschaft“.

 

Erklärtes Ziel der Initiative war es, durch die Erfassung der gegebenen Versorgungslage in Österreich, Internationalen Vergleichen und best practices einen umfassenden Diskurs im Lande  anzuregen. Der RTR-GmbH kam in diesem Prozess die Rolle als Impulsgeber zu, der aktiv Chancen, die sich aus der neuen Ausgangslage für alle Player ergeben, aufzeigt und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kommunikationsmärkte durch Förderung des Wettbewerbs, die frühzeitige Erkennung neuer technischer und wirtschaftlicher Trends sowie die Identifikation von Zukunftstechnologien vorantreibt.

 

Weitere Meilensteine, die die RTR-GmbH im Jahr 2003 im Rahmen der Breitbandinitiative gesetzt hat, waren der Breitband Status Report, der bestehende Versorgungsgebiete erhob und analysierte sowie die Veröffentlichung einer Studie zur Ermittlung angebots- bzw. nachfrageseitiger Investitions- und Fördervolumina. Weiters entwickelte die RTR-GmbH ein Indikatorenmodell, das regionale Entwicklungspotenziale für einen zukünftigen Infrastrukturausbau darstellte.

 

Um die Bedeutung von digitalen Inhalten und die Interaktion von Inhalten und Infrastruktur als zentrales Element in einer erfolgreichen Breitbandstrategie entsprechend hervorzuheben, wurde die Thematik „Infrastruktur im Spannungsfeld mit Applikationen, Content und Services“ als Schwerpunkt für das zweite Symposium der RTR-GmbH, das am 2. Dezember 2003 stattfand, gewählt. Die gleichnamige Ausgabe der Schriftenreihe, die als Begleitband zum Symposium fungierte, gibt ein vielfältiges Bild mit Erfolgsbeispielen, Perspektiven, Visionen und Fakten zum Thema Breitband. Die Palette der hochkarätigen Autoren wurde dabei bewusst breit angelegt und reicht von etablierten und neuen Infrastrukturbetreibern, über Content Provider, kommerzielle Organisationen bis hin zu öffentlich-rechtlichen und renommierten wissenschaftlichen Institutionen.

 

Aktivitäten:

 

Veranstaltungen:

-            Symposium „Breitbandinitiative 2003 - Österreich auf dem Weg zum Spitzenplatz in der

            Informationsgesellschaft“ (1. April 2003)

-            Symposium „Infrastruktur im Spannungsfeld mit Applikationen, Content und Services“

            (2. Dezember 2003)

 

Publikationen:

-            Breitband Status Report (Schriftenreihe der RTR-GmbH, Band 2/2003)

-            Förderstrategien für Breitbandtechnologien und deren volkswirtschaftliche Auswirkungen (Schriftenreihe der RTR-GmbH, Band 3/2003)

-            Breitband: Infrastruktur im Spannungsfeld mit Applikationen, Content und Services (Schriftenreihe der RTR-GmbH, Band 4/2003)

 

Dem bmvit sind durch diese Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten entstanden.

 

Frage 2:

Welche Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung zum Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien haben Sie für die kommenden Jahre (2004, 2005, 2006) geplant und wie viel ist dafür budgetiert?

 

Antwort:

Diese in der Antwort beschriebenen Maßnahmen werden grundsätzlich fortgeführt und um Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der WKÖ zwecks Information der Wirtschaft erweitert.

Zusätzliche Maßnahmen werden im Zusammenhang mit den stattfindenden Ausschreibungen durch die Bundesländer erfolgen. Es wurden daher für diese Maßnahmen keine Mittel budgetiert.

 

Frage 3:

Welche Maßnahmen zur sozialen Inklusion (Zielgruppen, die bisher vom Zugang zu den neuen Technologien ausgeschlossen waren) im Speziellen haben Sie getroffen? Wie hoch ist das Budget dafür in den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006?

 

 

 

Antwort:

Um den Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien auch für einkommensschwache und insbesondere ältere und behinderte Personen zu unterstützen, wurden mit dem Fernsprechentgeltzuschussgesetz und den damit verbundenen Verträgen mit den Betreibern umfangreiche Maßnahmen gesetzt.

 

So wird ca. 280.000 anspruchsberechtigten Personen ein laufender Zuschuss zu den Fernsprechentgelten ermöglicht, welcher zumindest das Grundentgelt und eine Stunde Gesprächsentgelt im Ortsverkehr umfasst.

 

In den Verträgen mit den Betreibern wurde jedoch auch festgehalten, dass es dem jeweiligen Netzbetreiber im Einvernehmen mit dem Begünstigten freisteht, die Zuschussleistung auf andere vom Begünstigten beim jeweiligen Netzbetreiber gemäß den jeweils geltenden AGB konsumierten Telekommunikationsdienstleistungen direkt gutzuschreiben. Dies bedeutet, dass auch Kosten für einen Breitbandinternetanschluss bezuschusst werden können.

 

Das Budget für diese Leistung zur sozialen Inklusion beträgt auch 2005 und 2006 jährlich etwa 54 Mio. Euro.

 

Frage 4:

Welche Maßnahmen zur Schaffung von öffentlichen Zugängen für alle haben sie geplant?

 

Antwort:

Bei der Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 wurde das Vorhandensein von öffentlichen Einrichtungen bei der Festlegung der Priorität mitberücksichtigt.

 

Die Herstellung eines konkreten öffentlichen Zugangs muss aber von den dafür zuständigen Stellen wie Gemeinden, Bibliotheken, Telekom Providern usw. erfolgen.

Hier muss zuständigkeitshalber auf die e-Government Aktivitäten des Bundeskanzleramtes verwiesen werden.

 

Fragen 5 und 6:

Welche Verpflichtungen ist Österreich beim Weltgipfel zur Informationsgesellschaft in Genf vom 10. - 12. Dezember 2003 eingegangen?

 

Welche Ergebnisse wurden seit dem Gipfel bereits erzielt?

 

Antwort:

Die Beantwortung dieser Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundeskanzlers.

 

Frage 7:

Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für den Ausbau des Breitbandes in Österreich in den kommenden Jahren (2004, 2005, 2006) zur Verfügung gestellt werden? Gesamt und gegliedert nach Bundesländer.

 

Antwort:

Im Wachstums- und Standortgesetz BGBl.I Nr. 133/2003 vom 30. Dezember 2003 wurden in Art. 4) Änderungen des Bundesfinanzgesetzes 2004 zum Art. VI Abs. 1 Punkt 34 10 Mio. Euro für den Ausbau des Breitbandzuganges vorgesehen.

 

Diese finanzielle Bedeckung bildete die finanzielle Grundlage für die Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 mittels der diese 10 Mio. Euro durch das bmvit bis Ende 2007 als Förderung vergeben werden.

 

Durch das Konzept der Förderrichtlinie kommt es aber zu keiner fixen Aufteilung der Mittel an die Bundesländer, sondern die jeweiligen finanziellen Erfordernisse der Bundesländer werden konkret erst aufgrund der Ausschreibungen der Länder ermittelt werden.

 

Frage 8:

Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die für den Ausbau des Breitbandes in Österreich verwendet wurden in den Jahren 1999 - 2004?

 

Antwort:

Bislang wurde der Breitband Ausbau ohne öffentliche Unterstützung durch den Markt getragen. Dieser Grundsatz gilt auch weiterhin und eine Förderung kann nur im Falle des Marktversagens gewährt werden. Daher wurden durch das bmvit diejenigen Regionen in denen es zu einem Marktversagen gekommen ist ermittelt.

 

Frage 9:

Gibt es einen detallierten Ausbauplan, der auf die geographischen Gegebenheiten der Bundesländer abgestimmt ist?

 

Antwort:

Im Anhang zur Sonderrichtlinie, Breitbandinitiative 2003 finden sich die aufgrund des Marktversagens als förderungswürdig eingestuften Siedlungspunkte, die den Umfang der förderwürdigen Regionen für dieses Förderprogramm umschreiben.

 

Diese detaillierte geographische Vorgabe wurde insbesondere im Hinblick auf die geographischen Gegebenheiten der jeweiligen Bundesländer mit diesen abgestimmt.

 

Der konkrete zeitliche Ablauf wurde durch die Sonderrichtlinie dadurch vorgegeben, dass Förderansuchen bis zum 30. September 2005 bei der Förderabwicklungsstelle eingereicht werden können, deren Abwicklung muss bis Ende 2007 erfolgen.

 

Innerhalb dieser Fristen obliegt es den jeweiligen Bundesländern ihre Ausschreibungen mit den jeweiligen Ausbauplänen zu koppeln.

 

Frage 10:

Auf welcher Basis erfolgt die Zuteilung für die Bundesländer?

 

Antwort:

Es erfolgt keine Zuteilung für die Bundesländer.

Konkret werden zur Ermittlung der potentiellen Förderungsnehmer und Förderungsprojekte von den auf Landesebenen damit betrauten Stellen technologieneutrale, offene Ausschreibungen durchgeführt.

Die formale Prüfung des Förderungsansuchens im Sinne der Ausschreibung für die förderungswürdigen Gebiete erfolgt durch die ausschreibende Stelle.

Bei positiver inhaltlicher Prüfung werden die Förderungsansuchen mit einer Förderungsempfehlung dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, möglichst innerhalb von 2 Monaten nach Vorliegen des Förderungsansuchens, vorgelegt.

 

Fragen 11, 11a und 11b:

Wie gestaltet sich die Förderung?

 

Wer kann Förderungen in Anspruch nehmen?

 

Gibt es Initiativen, Organisationen und Betriebe die von den Förderungen ausgeschlossen sind?

 

Antwort:

Förderungswerber können rechtlich selbständige Kommunikationsdienste – bzw. Netzbetreiber im Sinne des § 3 TKG 2003 sein, die über die Finanzmittel und deren Organe über die erforderliche fachliche Eignung zur Durchführung von durch die Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 angesprochenen Projekte verfügen und keine Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung offen lassen. Darüber hinaus gehende Einschränkungen sind in der Sonderrichtlinie nicht enthalten.

 

Frage 11c:

Wer wird die Förderungen abwickeln?

 

Antwort:

Die Abwicklung der Förderungen des Bundes im Rahmen der Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 erfolgt durch den ERP Fonds als Förderungsabwicklungsstelle.

 

Frage 11d:

Wie wird die Förderung berechnet?

 

Antwort:

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderungswürdigkeit und den Förderungsbedarf des Projektes, wobei Förderungen des Bundes maximal 10 % der förderbaren Projektkosten verteilt auf die Projektlaufzeit betragen können.

 

Förderbare Kosten sind folgendermaßen beschrieben:

Als grundsätzlich förderbar können in einem angemessenen Ausmaß projektbezogene Kosten für infrastrukturelle Investitionen zur breitbandigen Erschließung der förderungswürdigen Gebiete anerkannt werden.

 

Wobei der Begriff Infrastrukturelle Investitionskosten so beschrieben wird:

Investitionsvorhaben sind Vorhaben, die eine wirtschaftlich unteilbare Reihe von Arbeiten mit einer genauen technischen Funktion umfassen und klar definierte Ziele haben.

 

Förderbare Investitionsobjekte sind netzwerktechnische Elemente, die dem Backbone- und/oder dem Access-Netz zuordenbar sind.

Im Falle einer leitungsgebundenen Infrastruktur sind Infrastrukturprojekte bis zur Grundstücksgrenze des Endkunden förderbar, im Falle funkbasierender Lösungen sind technische Netzinfrastrukturelemente bis inklusive des Sendemastes und neu getätigter Frequenzinvestitionen förderbar.

Bei Erweiterungsinvestitionen in die bestehende Backboneinfrastruktur werden die Kosten bis zur nächstgelegenen Anbindung anerkannt, wobei die Kausalität im Zusammenhang mit der Versorgung des förderungswürdigen Gebietes nachzuweisen ist.

 

Frage 11e:

Gibt es eine Förderober- und Förderuntergrenze?

 

Antwort:

Ich darf auf die Antwort zu Fragepunkt 11d. verweisen.  Weiters richtet sich – für den Fall einer EU-Kofinanzierung - die maximale Förderungsintensität nach den entsprechenden Vorschriften der EU-Strukturfonds.

 

Frage 11f:

Sind Förderungen seitens anderer Gebietskörperschaften vorgesehen?

 

Antwort:

Ja, es sind Förderungen der Bundesländer vorgesehen.

Die Förderung des Bundes erfolgt unter der Voraussetzung einer mindestens gleich hohen Förderung des jeweiligen Bundeslandes und einer angemessenen Eigenleistung des Förderungswerbers.

 

Frage 11g:

Gibt es einen Verteilungsschlüssel für die Bundesländer betreffend der Fördermittel zum Ausbau des Breitbandes?

 

Antwort:

Nein, es wurde auf den Versorgungsstand eines einzelnen Siedlungspunktes abgestellt. Konkret wurden alle nicht versorgten Siedlungspunkte in Österreich erhoben und anhand ihres Förderungsbedarfs bewertet und gereiht. Von den 17.245 Siedlungspunkten (Ortschaften) sind ca. 7000 nicht mit Breitbandinfrastruktur versorgt bzw. projektiert.

Das Ergebnis der Priorisierung von Siedlungspunkten als Basis für die Ausschreibungen findet sich als Anhang zur Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 und ist auf der homepage des bmvit abrufbar.

 

Frage 12:

Wie wird die Breitbandinitiative seitens des Bundes beworben?

 

Antwort:

Nachdem sich das Förderungsprogramm selbst nicht an die Bürger sondern an die Bundesländer richtet, sind breit angelegte Werbeaktionen nicht erforderlich und werden auch von den allgemeinen Maßnahmen im E-Government Bereich abgedeckt.

Die Förderung unterstützt auch nur den Ausbau durch private Unternehmen, die ihrerseits selbst ihre Kunden per Werbung ansprechen müssen.

Es wurden jedoch in zahlreichen Veranstaltungen insbesondere in Zusammenarbeit mit der WKÖ das Förderungsprogramm vorgestellt, um den Bekanntheitsgrad zu steigern und die Anbieter frühzeitig zu informieren. Zusätzlich werden auch von den Bundesländern anlässlich der konkreten Ausschreibungen Informationsveranstaltungen abgehalten.

 

 

Frage 13:

Welche Maßnahmen werden im Sinne von Forschungsförderung und Bewusstseinsbildung noch ergriffen?

 

Antwort:

Zur Bewusstseinsbildung darf ich auf die Antwort zu Fragepunkt 1 verweisen. Für die Breitbandinitiative direkt gibt es keine weiteren unmittelbaren Forschungsförderungsmaßnahmen. Ich möchte jedoch zu diesem Fragepunkt noch anmerken, dass im Rahmen des 1. Aufrufes des IST (Information Society Technologies) Programms, dessen nationale Vertretung zum bmvit ressortiert, insgesamt 85 Mio. Euro für Förderungen im Umfeld von Breitbandtechnologien europaweit zur Verfügung gestellt wurden. Im Rahmen dieses Aufrufes ist es 8 österreichischen Forschungseinrichtungen gelungen, Förderungen zu erhalten; das Gesamtvolumen dieser Förderungen betrug rund 1,2 Mio. Euro.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach