2086/AB-BR/2005
Eingelangt am 18.01.2005
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien, Roßauer Lände 1
S91143/149-PMVD/2004 17. Jänner 2005
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Die Bundesräte Wiesenegg, Genossinnen und Genossen haben am 23. November 2004 unter der Nr. 2270/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kasernenschließungen in Tirol" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Wie bereits in mehreren Beantwortungen parlamentarischer Anfragen ausgeführt, können erste konkrete Aussagen zu Kasernenstandorten, geplanten Schließungen sowie beabsichtigten Liegenschaftsverkäufen erst nach abgeschlossener Streitkräfteplanung getroffen werden, da die Feststellung, welche Strukturen in welcher Region benötigt werden, die zentrale Voraussetzung für das zukünftige Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es dann möglich sein, nach militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten – unter Einbindung der Länder – den konkreten, zukünftigen Bedarf an Kasernen und Liegenschaften zu definieren. Ungeachtet der Ergebnisse der Projektorganisation „Management 2010“ kann ich jedoch versichern, dass das Bundesheer auch weiterhin in allen Bundesländern garnisoniert sein wird.
Ungeachtet dessen darf bemerkt werden, dass die Zuständigkeit für Katastrophenschutzmaßnahmen und Zivilschutz nach dem Bundesministeriengesetz 1986 nicht dem Bundesministerium für Landesverteidigung zugeordnet ist.