2086/AB-BR/2005

Eingelangt am 18.01.2005
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/149-PMVD/2004                                                                                               17. Jänner 2005

Herrn
Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Wiesenegg, Genossinnen und Genossen haben am 23. November 2004 unter der Nr. 2270/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kasernenschließungen in Tirol" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Wie bereits in mehreren Beantwortungen parlamentarischer Anfragen ausgeführt, können erste konkrete Aussagen zu Kasernenstandorten, geplanten Schließungen sowie beabsichtigten Liegenschaftsverkäufen erst nach abgeschlossener Streitkräfteplanung getroffen werden, da die Feststellung, welche Strukturen in welcher Region benötigt werden, die zentrale Voraussetzung für das zukünftige Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es dann möglich sein, nach militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten – unter Einbindung der Länder – den konkreten, zukünftigen Bedarf an Kasernen und Liegenschaften zu definieren. Ungeachtet der Ergebnisse der Projekt­organisation „Management 2010“ kann ich jedoch versichern, dass das Bundesheer auch weiterhin in allen Bundesländern garnisoniert sein wird.

Ungeachtet dessen darf bemerkt werden, dass die Zuständigkeit für Katastrophenschutz­maßnahmen und Zivilschutz nach dem Bundesministeriengesetz 1986 nicht dem Bundes­ministerium für Landesverteidigung zugeordnet ist.