2096/AB-BR/2005

Eingelangt am 18.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

zu Hd. Herrn Mag. Georg Pehm

Parlament

1017   Wien

 

GZ. BMVIT-11.000/0018-I/CS3/2004     DVR:0000175

Wien, am 15. Februar 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2287/J-BR/2004 betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten III - Missachtung des Interpellationsrechtes, die die Abgeordneten Ana Blatnik und GenossInnen am 21. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass meine Beantwortung auf die Voranfrage Nr. 2256/J-BR/2004 bei den Fragestellern den Eindruck erweckt hat, ich hätte „das verfassungsrechtliche Interpellationsrecht ....... gröblich verletzt“. Das lag natürlich keinesfalls in meiner Absicht und ich sehe auch in meiner Beantwortung keinen Grund für diese Annahme.

 

Fragen 1 bis 3:

Wie viele Straßenverkehrszeichen auf Bundesstraßen, Vorwegweiser und Wegweiser wurden seit 1990 bis April 2002 in Kärnten erneuert?

 

Wie viele davon wurden mit der Erneuerung zweisprachig angebracht?

 

Wenn die Straßenverkehrszeichen nicht zweisprachig erneuert wurden:

Was haben Sie unternommen, um den genannten Erlass im Sinne des Bundes umzusetzen?

 

Antwort:

Wie aus meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2256/J-BR/2004 hervorgeht, wurden die ehemaligen Bundesstraßen B mit 1.4.2002 den Bundesländern übertragen. In der Folge wurde mit 16.9.2002 die bis dahin zuständige Straßenbaudirektion durchgreifend umorganisiert, in die Sektion Infrastruktur und Verkehr eingegliedert und der Personalstand erheblich reduziert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf meine Beantwortung der Anfrage 2070/J-BR/2003 verweisen, in der die organisatorischen Konsequenzen aus der Verländerung der Bundesstraßen B erläutert wurden.

Aus den oben angeführten Gründen können zu den Fragepunkten 1 bis 3 keine Angaben gemacht werden, da aus den der Nachfolgeorganisation vorliegenden Aufzeichnungen eine allfällige Rückmeldung des Amtes der Kärntner Landesregierung auf den Erlass vom 6. Juli 1990 nicht mehr nachvollziehbar ist.

 

Frage 4:

Durch das Bundesstraßenübertragungsgesetz sind Sie als Bundesminister nur mehr für Autobahnen und Schnellstraßen zuständig.

Was wurde unternommen, um dennoch auch bei den anderen Straßen dafür zu sorgen, dass Anordnungen des Bundes durch die Länder umgesetzt werden?

 

Antwort:

Mit dem Bundesstraßenübertragungsgesetz sind alle Rechte und Pflichten an die Bundesländer übergegangen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat daher keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltung der nunmehrigen Landesstraßen. Eine derartige Einflussnahme würde auch den Grundsätzen des Föderalismus widersprechen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen