2108/AB-BR/2005

Eingelangt am 28.04.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0010-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. April 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen

und Kollegen vom 3. März 2005, Nr. 2296/J-BR/2005, betreffend

Feinstaubbelastung aufgrund der fehlenden Umsetzung des IG-L

durch den Landeshauptmann von Niederösterreich

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 3. März 2005, Nr. 2296/J-BR/2005, betreffend Feinstaubbelastung aufgrund der fehlenden Umsetzung des IG-L durch den Landeshauptmann von Niederösterreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

 

Für den Zeitraum von 2002-2003 wurde vom Land Niederösterreich beim Umweltbundesamt ein Statusbericht in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Statusberichtes, in dem die Situation detailliert dargestellt wird, und Empfehlungen für sinnvolle Maßnahmen zu erwarten sind, werden in Kürze vorliegen. Die Fertigstellung des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Emissionskatasters ist Ende 2005 zu erwarten. Ein Maßnahmenkatalog wurde bisher noch nicht erlassen, da die erforderlichen Vorarbeiten (Statuserhebung) noch nicht vorliegen.

 

Zu den Fragen 2 und 8:

 

Entsprechende Hinweise auf die Bestimmungen gemäß IG-L seitens des BMLFUW erfolgen laufend.

 

Zu Frage 5:

 

Spezifische Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubemissionen sind im Sinne des IG-L im Rahmen eines niederösterreichischen Maßnahmenkatalogs zu definieren.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Der jeweilige Stand in den Bundesländern hängt davon ab, ob und zu welchem Zeitpunkt dort Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen waren. Maßnahmenkataloge gemäß § 10 IG-L wurden bisher von Tirol, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg erlassen.

 

 

Der Bundesminister: