2108/AB-BR/2005
Eingelangt am 28.04.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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JOSEF PRÖLL Bundesminister
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An den Zl. LE.4.2.4/0010-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 25. April 2005
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen
und Kollegen vom 3. März 2005, Nr. 2296/J-BR/2005, betreffend
Feinstaubbelastung aufgrund der fehlenden Umsetzung des IG-L
durch den Landeshauptmann von Niederösterreich
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 3. März 2005, Nr. 2296/J-BR/2005, betreffend Feinstaubbelastung aufgrund der fehlenden Umsetzung des IG-L durch den Landeshauptmann von Niederösterreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Für den Zeitraum von 2002-2003 wurde vom Land Niederösterreich beim Umweltbundesamt ein Statusbericht in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Statusberichtes, in dem die Situation detailliert dargestellt wird, und Empfehlungen für sinnvolle Maßnahmen zu erwarten sind, werden in Kürze vorliegen. Die Fertigstellung des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Emissionskatasters ist Ende 2005 zu erwarten. Ein Maßnahmenkatalog wurde bisher noch nicht erlassen, da die erforderlichen Vorarbeiten (Statuserhebung) noch nicht vorliegen.
Zu den Fragen 2 und 8:
Entsprechende Hinweise auf die Bestimmungen gemäß IG-L seitens des BMLFUW erfolgen laufend.
Zu Frage 5:
Spezifische Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubemissionen sind im Sinne des IG-L im Rahmen eines niederösterreichischen Maßnahmenkatalogs zu definieren.
Zu den Fragen 6 und 7:
Der jeweilige Stand in den Bundesländern hängt davon ab, ob und zu welchem Zeitpunkt dort Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen waren. Maßnahmenkataloge gemäß § 10 IG-L wurden bisher von Tirol, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg erlassen.
Der Bundesminister: