2114/AB-BR/2005
Eingelangt am 20.05.2005
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möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 17.3.2005 unter der Nummer
2299/J-BR/2005 an die Bundesministerin für
Inneres eine dringliche Anfrage betreffend
Verdringlichung der Anfrage 2709/J -XXII. GP des Abg. DI Uwe Scheuch
betreffend
Telefonüberwachung
durch das Büro für interne Angelegenheiten" gerichtet.
Die
dringliche Anfrage wurde in meiner Vertretung von Frau Bundesminister Dr.
Plassnik
mündlich beantwortet. Zu Frage 1 wurde eine
schriftliche Beantwortung der Teilfragen
zugesagt. Die Beantwortung dieser Teilfragen reiche ich nunmehr nach.
Zur Frage 1.a.:
Seit
seiner Einrichtung hat BIA in 571 Fällen Untersuchungen bzw. Ermittlungen
durchgeführt (Stichdatum 01. Jänner 2005).
Zur Frage 1.b.:
BIA
folgt dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung, wonach Sicherheitsbehörden
verpflichtet sind, strafrechtlich relevante
Sachverhalte zu untersuchen und den
Gerichtsbehörden zu melden. Darüber hinaus kommt BIA direkten Aufträge der
Staatsanwaltschaften bzw. Untersuchungsrichter und -richterinnen nach.
Zur Frage 1.c.:
In 381 Fällen erfolgten Sachverhaltsdarstellungen bzw. Strafanzeigen an
die zuständigen
Staatsanwaltschaften. Parallel wird, sofern ein Fehlverhalten festgestellt
worden ist, das
Ermittlungsergebnis jeweils auch den zuständigen Dienst- und
Disziplinarbehörden zur
dortigen gesonderten und eigenen Beurteilung sowie allfälligen weiteren
Veranlassung
übermittelt.
Festgehalten werden soll aber auch, dass BIA immer wieder mit unzutreffenden,
anonymen Vorwürfen gegen Bedienstete
des Ressorts oder anderer öffentlicher Stellen
konfrontiert ist. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des
BIA auch die
Unschuld von
angezeigten Personen nachgewiesen werden.
Zu den Fragen 1.d., 1.e. und 1.f.:
Diese Fragen fallen in den Kompetenzbereich der Frau Bundesminister für
Justiz. Ich
ersuche
daher um Verständnis, dass ich diese Fragen zuständigkeitshalber nicht
beantworten
kann.