2114/AB-BR/2005

Eingelangt am 20.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM  für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 17.3.2005 unter der Nummer
2299/J-BR/2005 an die Bundesministerin für Inneres eine dringliche Anfrage betreffend
Verdringlichung der Anfrage 2709/J
-XXII. GP des Abg. DI Uwe Scheuch betreffend
Telefonüberwachung durch das Büro für interne Angelegenheiten" gerichtet.

Die dringliche Anfrage wurde in meiner Vertretung von Frau Bundesminister Dr. Plassnik
mündlich beantwortet. Zu Frage 1 wurde eine schriftliche Beantwortung der Teilfragen
zugesagt. Die Beantwortung dieser Teilfragen reiche ich nunmehr nach.

Zur Frage 1.a.:

Seit seiner Einrichtung hat BIA in 571 Fällen Untersuchungen bzw. Ermittlungen
durchgeführt (Stichdatum 01. Jänner 2005).

Zur Frage 1.b.:

BIA folgt dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung, wonach Sicherheitsbehörden
verpflichtet sind, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu untersuchen und den
Gerichtsbehörden zu melden. Darüber hinaus kommt BIA direkten Aufträge der
Staatsanwaltschaften bzw. Untersuchungsrichter und -richterinnen nach.

Zur Frage 1.c.:

In 381 Fällen erfolgten Sachverhaltsdarstellungen bzw. Strafanzeigen an die zuständigen
Staatsanwaltschaften. Parallel wird, sofern ein Fehlverhalten festgestellt worden ist, das
Ermittlungsergebnis jeweils auch den zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörden zur
dortigen gesonderten und eigenen Beurteilung sowie allfälligen weiteren Veranlassung
übermittelt. Festgehalten werden soll aber auch, dass BIA immer wieder mit unzutreffenden,


anonymen Vorwürfen gegen Bedienstete des Ressorts oder anderer öffentlicher Stellen
konfrontiert ist. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des BIA auch die
Unschuld von angezeigten Personen nachgewiesen werden.

Zu den Fragen 1.d., 1.e. und 1.f.:

Diese Fragen fallen in den Kompetenzbereich der Frau Bundesminister für Justiz. Ich
ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen zuständigkeitshalber nicht
beantworten kann.