2118/AB-BR/2005

Eingelangt am 14.06.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Georg Pehm

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0005-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                            Wien, 14. Juni 2005                                   

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2312/J-BR/2005 betreffend „Zukunftskommission präsentiert – Bildungsministerium verschleppt“, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 14. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur investiert in den Jahren 2005 und 2006 jeweils rund 1,7 Mio. € für Maß­nahmen zur Leseförderung. Zudem wird auf die Fortbildung der Lehrer/innen ein besonderer Schwerpunkt gelegt.

 

 

 

Ad 2.:

Die Landesschulräte setzen in ihrem jeweiligen Bereich vor allem über die Pädagogischen Institute entsprechend den regionalen Erfordernissen Maßnahmen zur Leseförderung. Durch Vernetzung in den Ländern, Aufbau einer Stützstruktur sowie Durchführung von Weiterbildungsseminaren werden die Schulen bei der individuellen und bedarfsgerechten Leseförderung gestärkt und unterstützt.

 

Ad 3.:

Dieser Themenbereich wird bei der gezielten und bedarfsgerechten Lehrer/innenfortbildung be­sonders berücksichtigt.

 

Ad 4.:

Eine Aufstellung des Förderunterrichts getrennt nach einzelnen Gegenständen ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich. Eine Berechnung von entsprechenden Vollzeitäquivalenten ist deshalb ebenfalls nicht möglich.

 

Ad 5. und 6.:

Die Werteinheitenkontingente für den Förderunterricht sind in den Gesamtkontingenten der Landesschulräte/des Stadtschulrats enthalten. Der konkrete Einsatz dieser Ressourcen erfolgt auf der Ebene der Schulaufsicht. Im Rahmen der Initiative „Schule Neu“ habe ich das Ziel formuliert, dass der Förderunterricht über das Unterrichtsjahr hinweg flexibel und nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder durchzuführen ist. Fördermaßnahmen müssen Teil eines umfassenden Qualitätsprogramms für Österreichs Schulen sein. Dazu wird derzeit ein Erlass erarbeitet, der ein besser ausgebautes Berichtswesen mit Planungs- und Kontrollelementen beinhalten wird.

 

Ad 7.:

Von den gesamten österreichischen Ausgaben für Bildungseinrichtungen des Jahres 2001 entfielen 94,4 % auf öffentliche und 5,6 % auf private Quellen (dies sind die aktuellen zur Verfügung stehenden, durch die OECD publizierten Daten). Detailliertere Zahlen über private Bildungsausgaben im Sinne der Anfrage werden von der OECD nicht erhoben.

 

Ad 8.:

Österreich hat im EU-Vergleich eine geringe Quote an frühen Schulabgängern ohne weiterführende Ausbildung. Der Durchschnitt der EU-25 betrug im Jahr 2004 laut EUROSTAT 15,9%, in Österreich sind es nur 9,2%. Damit hat Österreich auch das EU-Ziel für 2010 bereits erreicht.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur setzt auch weiterhin Maßnahmen wie das Frühwarnsystem und die Intensivierung der Förderung bzw. individualisierende schulische Maßnahmen um, um die Zahl der frühzeitigen Schulabgänger/innen weiter zu reduzieren

 

Ad 9.:

Wichtigstes Ziel ist es, schwächere Schüler/innen bei der Erreichung der Klassenziele bestmöglich zu unterstützen. Deshalb wurde 1996 zur Vermeidung eines negativen Schulerfolgs das Frühwarnsystem eingeführt, das mit dem Schuljahr 2004/05 in das 1. Semester vorverlegt wurde. Es gibt den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern frühzeitig eine Rückmeldung über Leistungsdefizite und ermöglicht damit das rechtzeitige Ergreifen von Fördermaßnahmen.

Ein automatisches Aufsteigen auch dann, wenn das Klassenziel trotz der ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen nicht erreicht werden konnte, stellt keine geeignete Maßnahme dar, um Schüler/innen bei Lernschwierigkeiten zu unterstützen

 

Ad 10.:

Um festzustellen, welches Kind einer Förderung bedarf, wird die Schuleinschreibung zukünftig vorverlegt und durch den Direktor eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Ziel der frühen Sprachförderung ist es, dass alle Kinder mit Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch ausreichend beherrschen. Bereits ab kommenden Herbst sollen in den Kindergärten Maßnahmen, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund, zur frühen Sprachförderung durchgeführt werden.

 

Für die Förderung werden speziell von Experten konzipierte Lernmaterialien und Leitfäden bereitgestellt. Darüber hinaus werden ab Herbst 2005 Fortbildungskurse zum Thema „Frühe Sprachförderung“ an den Pädagogischen Instituten durchgeführt, und ab dem Schuljahr 2005/06 werden innerhalb der Rahmenlehrpläne entsprechende Schwerpunktbildungen an den Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik angeboten werden.

 

Ad 11. bis 13.:

Im Bereich der Pflichtschullehrer/innen gibt es das Modell der Jahresnorm bereits, und es wurde im März 2005 in einer Urabstimmung der Lehrer/innen neuerlich mit großer Mehrheit bestätigt. Es liegt daher bereits jetzt im Interesse der Länder und der Schulaufsicht, den Entfall und die Vertretung an Unterrichtsstunden möglichst gering zu halten.

Was die Bundesschulen anlangt, so enthält eines der von mir initiierten Schulpakete unter dem Titel „Unterrichtsgarantie für Schülerinnen und Schüler“ eine jahresbezogene Berechnung der Schulstunden, nach der der Unterrichtsentfall maximal 5% der Jahresstunden betragen darf.

 

Ad 14. und 15.:

Im Jahresnormmodell für Pflichtschullehrer sind 10 Supplierstunden für Vertretungen in der Jahresplanung von vornherein vorzusehen, d.h. sie sind in der Gesamtabgeltung mitenthalten. Supplierung von Bundeslehrer/innen, die zu keiner Abgeltung führen, sind zum einen die in Frage 14 angesprochenen Erstsupplierungen (§ 61 Abs. 8 GehG), zum anderen die Supplierungen, die die so genannten „quasi-vollbeschäftigten“ Lehrer/innen (§ 4 Abs. 2 BLVG) im Rahmen ihrer Supplierverpflichtung leisten. Da in der Besoldung des Bundes zwischen diesen beiden Kategorien keine Unterscheidung getroffen werden kann, ist eine Aufschlüsselung ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Ein etwaiger Änderungsbedarf für so genannte „Randstunden“ ist Inhalt der derzeit laufenden Reformdiskussion.

 

Ad 17. bis 20.:

Die Tagesbetreuung soll bedarfsgerecht unter Wahrung der Wahlfreiheit der Eltern ausgebaut werden. Dazu wurde eine Gesetzesänderung am 7. Juni 2005 in den Ministerrat eingebracht. Künftig wird es eine Informationspflicht der Schule gegenüber den Eltern über die Möglichkeit der Tagesbetreuung bzw. eine verpflichtende Bedarfserhebung geben. Für jeweils 15 Schülerinnen und Schüler stellt der Bund 10 Betreuungsstunden zur Verfügung.

Schon in diesem Schuljahr wurden zusätzliche 10.000 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt, für das Schuljahr 2005/06 werden weitere 10.000 Plätze zur Verfügung stehen.

 

Ad 21. bis 25.:

Eine aktive Schulpartnerschaft ist zu einem wichtigen Bestandteil und zu einem Qualitätsmerkmal der österreichischen Schulen geworden. Indem Lehrer, Schüler und Eltern die im Gesetz vorgesehenen schulautonomen Freiräume in Anspruch nehmen, gestalten sie „ihre“ Schule aktiv mit. Was die Befugnisse und gesetzlich verankerten Möglichkeiten der Schulpartner betrifft, so gehört Österreich hier im internationalen Vergleich zu den führenden Ländern.

 

Im Rahmen der Initiative „Schule Neu“ sind auch Maßnahmen für den weiteren Ausbau der  Schulautonomie geplant. Die Rechtsgrundlage für die Bestellung von Schulleitern auf Vorschlag der Kollegien bildet jedoch Artikel 81b B-VG. Eine Änderung bedarf daher einer Änderung der Bundesverfassung, und diese Frage wird daher ebenso wie die gesamte Frage der Behördenorganisation im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über die Ergebnisse des Österreich–Konvents zu bearbeiten sein.

 

Zu den schulpartnerschaftlichen Möglichkeiten im Pflichtschulalter wurde bereits 2001 ein Leitfaden mit dem Titel „Vereinbaren statt anordnen“ mit Tipps und Beispielen ausgearbeitet und seit dem letzten Schuljahr wurde dieser Leitfaden um die Broschüre „Verhalten vereinbaren: Schulkultur im Dialog“ ergänzt.

 

Ad 26.:

Es besteht keine Möglichkeit der Einsichtnahme in die Noten der Zeugnisse der Volksschulen, da keine zentrale Speicherung einzelner Noten erfolgt.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.