2157/AB-BR/2005
Eingelangt am 18.11.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Bundesrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-40001/0072-IV/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2360/J-BR/2005 der Bundesräte Prutsch und GenossInnen wie folgt:
Frage 1 bis 3:
Laut
Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Vergabe von Heizkostenzuschüssen
in der Heizperiode 2000/2001 haben die Länder insgesamt den seitens der Bundesregierung
zur Verfügung gestellten Betrag von 600 Mio. ATS in Höhe von
113,5 Mio. ATS (18,916 %) ausgeschöpft.
Welche
Bundesländer diese Mittel in welchem Ausmaß ausgeschöpft haben, entzieht sich
meiner Kenntnis. Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass der durch die Bundesregierung
seinerzeit bereit gestellte Zweckzuschuss sowohl in legistischer als auch
administrativer Hinsicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen
fällt.
Mit
freundlichen Grüßen
Ursula
Haubner