2158/AB-BR/2005
Eingelangt am 24.11.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Peter Mitterer
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . November 2005
Die Bundesräte Helmut Wiesenegg und
GenossInnen haben am 5. Oktober 2005 unter der Zahl 2351/J-BR/2005 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Akten halten Polizei von der
Straße fern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die Exekutivbediensteten auf den
ehemaligen Wachzimmern bzw. nunmehrigen Polizei-inspektionen sind nach wie vor
grundsätzlich verpflichtet mindestens zwei Drittel ihrer Plandienstzeit im
Außendienst zu verrichten. Aufgrund der Tatsache, dass die
Exekutiv-bediensteten bestimmte Tätigkeiten wie beispielsweise Aufnahme von
Niederschriften oder erkennungsdienstliche Behandlungen nur auf der
Dienststelle vornehmen können, divergiert der Anteil der Außendienstleistung
anlassbezogen. Die Tätigkeiten der Bediensteten werden entsprechend
dokumentiert. Eine detaillierte Auswertung der Außendienstleistung von
hunderten BeamtInnen würde jedoch einen unverhältnismäßig hohen
Administrations-aufwand bedingen.
Im Rahmen der Zusammenlegung der
Wachkörper wurden die Polizeiinspektionen unter Führung der Bezirks- und
Stadtpolizeikommanden weitgehend als eigenverantwortliche Dienststellen
eingerichtet, wodurch eine Anpassung der internen Ablaufstrukturen
er-forderlich war. Diese Umstellung war mit gewissen Anlaufproblemen verbunden,
die jedoch mittlerweile beseitigt werden konnten. Insgesamt betrachtet konnte
insbesondere aufgrund des verstärkten Zusammenwirkens verschiedener
Organisationseinheiten (Polizei-inspektionen mit Organisationseinheiten des Stadt-
und Landespolizeikommandos) die Außendienstpräsenz erhöht werden.
Zu Frage 6:
Diese subjektiven Eindrücke
einzelner Exekutivbediensteter im Bereich des Stadtpolizei-kommandos Innsbruck
basierten auf der Umsetzung der neuen Regelungen. Der Administrationsaufwand,
dessen Bearbeitung zu Beginn – vermutlich aufgrund fehlender Erfahrung in
diesen für die betroffenen Bediensteten zum Teil neuen Bereichen – etwas
zeitaufwändiger war, konnte mittlerweile durch die erworbene Routine erheblich
reduziert werden.
Zu Frage 7:
Zu
Frage 8:
Die
Angabe, es würde nunmehr 1/3 weniger Außendienst geleistet, entspricht nicht
den Tatsachen.
Auch
der Rückgang des Kriminalitätsanfalls im Bereich des SPK Innsbruck, verbunden
mit einer gleichzeitig erhöhten Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr,
sprechen dafür, dass die exekutive Außendienstpräsenz nicht zurückgegangen ist.