2167/AB-BR/2005
Eingelangt am 13.12.2005
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BM für Verkehr, Innovation
und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0030-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Bundesrates
Peter Mitterer
Parlament
1010 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche Anfrage Nr.
2352/J-BR/2005 betreffend den Radioempfang in Österreichs Tunnel, die die
Bundesräte Wiesenegg und GenossInnen am 13. Oktober 2005 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Sind Sie der Ansicht, dass die Sendekapazität in
den österreichischen Tunnels hinsichtlich der Wichtigkeit von
Verkehrsdurchsagen ausreichend ist?
Antwort:
Die bestehende Sendekapazität der Tunnelfunkanlagen im hochrangigen Straßennetz für die Abstrahlung von Rundfunkprogrammen ist in der Regel nicht ausgeschöpft. Gemäß den geltenden Vorschriften wird in jedem Tunnel mit einer Länge von über 500 m mindestens ein Programmformat mit Verkehrsdurchsagen ausgestrahlt.
Frage 2:
Sind Sie bereit für die zusätzliche Abstrahlung weiterer Rundfunkprogramme die bestehenden Tunnelfunkanlagen um zwei bis drei Kanäle zu erweitern?
Antwort:
Eine Erweiterung der Tunnelfunkanlagen um zusätzliche Kanäle für die Übertragung von Rundfunkprogrammen muss im Einzelfall technisch geprüft werden. In der Regel sind noch Kanäle frei, die für die Abstrahlung zusätzlicher Programmformate genutzt werden können. Eine Erweiterung darüber hinaus stellt einen sehr hohen technischen und damit auch einen hohen Kostenaufwand dar, den der Nutzer zu tragen hätte.
Fragen 3, 4 und 5:
Welche Kosten wurden in Vergangenheit den Radiobetreibern, insbesondere dem ORF, für die zur Verfügungstellung von Sendekapazitäten in den Tunneln bzw. den Ausbau der Infrastruktur verrechnet?
Welche Kosten werden gegenwärtig Privatradioanbietern verrechnet?
Sehen Sie Möglichkeiten, Privatradioanbietern in Zukunft durch finanzielle Förderung den Empfang in Straßentunnels zu erleichtern?
Antwort:
Auf Basis der Rahmenvereinbarungen mit dem ORF für Ö3 vom 20.3. bzw. 27.3.1998 und für Ö2 vom 6.7.2000 werden dem ORF gestaffelte Entgeltsätze vorgeschrieben:
*von 0 bis 50 km Tunnellänge € 1.111,89
*von 51 bis 150 km Tunnellänge € 922,94
*über 151 km Tunnellänge € 799,40
Der jeweilige Tarif gilt bereits ab dem ersten Tunnelkilometer. Der ORF bezahlt derzeit aufgrund der versorgten Gesamtlänge € 799,40 pro Tunnelkilometer.
Die genannte Tarifstaffel kommt auch bei allen anderen Radiobetreibern zur Anwendung.
Die "Antennen" haben sich z.B. zu einer österreichweiten Gesellschaft (abc‑radio service gmbH) zusammengeschlossen, um in den Vorteil eines niedrigeren Tarifes zu kommen, welcher aufgrund der versorgten Gesamttunnellänge möglich ist.
Für Privatanbieter besteht derzeit leider keine Möglichkeit einer Förderung; es steht aber den einzelnen Privatradios frei, sich ähnlich, wie die Antenne, zu einem Verbund zusammen zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen