2209/AB-BR/2006

Eingelangt am 13.07.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried KNEIFEL

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0054-I/3/2006

Wien, am   12. Juli 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2404/J-BR/2006 der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Die Informationen sind bekannt. Ein Mitarbeiter der AGES ist Mitglied der WHO-Arbeitsgruppe Radon.

 

Frage 2:

Die zitierten Arbeiten sind bekannt. Die Einschätzungen werden grundsätzlich geteilt, wenngleich die internationalen wissenschaftlichen Diskussionen darüber im Detail noch nicht abgeschlossen sind.

 

Frage 3:

Der Entwurf wurde von der österreichischen Strahlenschutzkommission diskutiert und für eine österreichische Empfehlung berücksichtigt (Empfehlung der Strahlenschutzkommission betreffend „Richtwerte für die Radonkonzentration in Innenräumen“, beschlossen in der 58. Sitzung am 29. Juni 1992).

Darüber hinaus führte die damalige Diskussion insbesondere zu detaillierteren Untersuchungen im Rahmen des Österreichischen Radon-Projekts „ÖNRAP“

 

Frage 4:

Vorgesehen sind weiter laufende Informationen und Empfehlungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesministerien und Landesstellen.

 

Frage 5:

Im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen gibt es keine spezifisch zur Bearbeitung von Radonangelegenheiten gewidmeten Planposten oder Budgetmittel.

 

Frage 6:

Die Radonproblematik ist ständiges Thema der Expertenkonferenz für Strahlenschutz, bei der Landes- und Bundesstellen vertreten sind.

 

Fragen 7 bis 9:

Der von meinem Ressort gemeinsam mit dem BMLFUW erstellte Folder (Auflage 40 000 Stück) wurde duch das BMLFUW an alle Ämter der Landesregierungen und alle Gemeinden verteilt, ferner an die Haushalte, in denen im Rahmen des ÖNRAP-Projektes Radonmessungen durchgeführt worden sind. Höhere Schulen haben sowohl Broschüren als auch die „Radon-CD“ erhalten, die Informationen in elektronischer Form enthält. Informationen  sind auch über das Internet abrufbar.

 

Frage 10:

Aus ÖNRAP-Daten kann abgeschätzt werden, dass ca. 4,4% der Bevölkerung in Wohnungen über dem Eingreifrichtwert von 400 Bq/m3 leben, also ein wesentlich höherer Anteil als der in der Anfrage zitierte Wert für Deutschland. Dieser Wert gilt als Eingreifrichtwert im Rahmen eines Minimierungskonzepts; eine Überschreitung dieses Richtwerts bedeutet nicht, dass damit eine gesundheitlich bedenkliche Radongasbelastung vorliegt.

 

Frage 11:

Die Vorgangsweise in den zitierten Staaten ist in den Grundzügen bekannt. Bei der Vorgangsweise ist die tatsächliche Belastungssituation zu berücksichtigen, die sich in den einzelnen Staaten stark unterscheidet. Raumplanung und Flächenwidmung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. Gemeinden.

 

Fragen 12 und 13:

Die Maßnahmen sind teilweise bekannt. Die Berücksichtigung des Radonpotentials bei Raumplanung und Flächenwidmung, wie sie in der Tschechischen Republik erfolgt, wäre auch in Österreich denkbar.

 

Frage 14:

Es bestehen Richtwerte in Form von Empfehlungen, ferner ÖNORMEN, die Messverfahren sowie technische Vorsorgemaßnahmen regeln. Bezüglich verbindlicher Vorgaben  für Radongaskonzentrationen in Innenräumen ist insbesondere die Diskussion auf europäischer Ebene abzuwarten.

 

Frage 15:

Öffentliche Gebäude des Bundes wurden nicht systematisch untersucht. Bei Schulen und Kindergärten wurden in einigen Bundesländern Pilotprojekte durchgeführt.

 

Frage 16:

Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen wurden keine derartigen Messungen angefordert.

 

Frage 17:

Derartige Untersuchungen sind derzeit nicht geplant, da kein überdurchschnittliches Gefährdungspotential besteht.

 

Frage 18:

Die Anzahl der Bundesbeamt/inn/en, die in Aufenthaltsräumen mit mehr als 150 Bq/m³ arbeiten, ist nicht bekannt.

 

Frage 19:

Ja. Im derzeitigen Stadium steht die Erhebung technischer Möglichkeiten zur Minimierung der Radongaskonzentration bei Bau und Sanierung sowie die Verbreitung entsprechender Informationen im Vordergrund.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin