2212/AB-BR/2006
Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0041-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. Juli 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Kerschbaum, Kolleginnen
und Kollegen vom 1. Juni 2006, Nr. 2407/J-BR/2006, betreffend
Verdoppelung der Übertragungskapazitäten für Strom auf den
Trassen Dürnrohr-Slavetice und Wien Südost-Györ
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 1. Juni 2006, Nr. 2407/J-BR/2006, betreffend Verdoppelung der Übertragungskapazitäten für Strom auf den Trassen Dürnrohr-Slavetice und Wien Südöst-Györ, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Eingangs darf ich darauf hinweisen, dass die gegenständlichen Fragen überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fallen. Darüber hinaus beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Rückgrat und Grundlage eines effizienten und sicheren Elektrizitätssystems sind einerseits ausreichende Kraftwerkskapazitäten und andererseits gut ausgebaute Übertragungs- und Verteilnetze, um den erzeugten Strom zu den Abnehmern transportieren zu können.
Auf Basis der EU-Richtlinien zum Elektrizitätsbinnenmarkt sind die Übertragungsnetzbetreiber gehalten, ihr Netz sowohl den Erfordernissen des Marktes als auch einer höchstmöglichen Betriebs- und Versorgungssicherheit des Gesamtsystems entsprechend instand zu halten und erforderlichenfalls auszubauen und sie objektiv, transparent und diskriminierungsfrei den Netzzugangsberechtigten zur Verfügung zu stellen. Die Aufgabe der Politik ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Angesichts des steigenden Strombedarfes und wachsender Energiekosten sowie der Klimaschutzverpflichtungen ist es aber auch Aufgabe der Politik, durch passende Rahmenbedingungen den Strombedarfszuwachs zu dämpfen und den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zu steigern.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen energiepolitische Entscheidungen – dazu zählt auch die Errichtung von Kraftwerken – der nationalen Souveränität. Österreich selbst hat sich die schriftliche Verankerung dieses Grundsatzes in Form einer gemeinsamen Erklärung in seinem Beitrittsvertrag zur EU ausbedungen.
Die Energiepolitik der Bundesregierung ist von den Grundsätzen der Versorgungssicherheit, der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes getragen. In diesem Sinne trete ich auch für eine nachhaltige Stromerzeugungsstruktur ein.
Österreich lehnt die Stromerzeugung aus Kernkraft ab. Die gegenwärtige Technologie der Stromerzeugung aus Kernkraft lässt nur zentrale große Einheiten zu. Die Frage der Verteilungsstruktur ist aber weitgehend unabhängig von der Technologie der Stromerzeugung zu sehen. Vernetzte dezentrale Systeme mit kleinen Einheiten verfügen grundsätzlich über höhere Stabilität als zentrale Systeme. Das Übertragungsnetz an sich verhält sich jedoch indifferent zur jeweiligen Art der Energieproduktion.
Zu Frage 5:
Es ist Sache von Unternehmen, bei der Europäischen Kommission zu beantragen, Leitungsprojekte als „von europäischem Interesse“ in eine Liste im Anhang zu TEN Leitlinien aufzunehmen. Über diese Leitlinien, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden, entscheiden der Rat und das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit.
Zu Frage 6:
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
Zu Frage 7:
Laut Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind beim BMWA derzeit keine sich auf die Leitungen Dürnrohr-Slavetice oder Wien Südost-Györ beziehenden Bewilligungsverfahren anhängig. Nach Auskunft der niederösterreichischen Landesregierung ist auch kein UVP-Verfahren zu den genannten Leitungsprojekten anhängig.
Zu Frage 8:
Gemäß Anhang 1 Z 16 UVP-G 2000 ist für Starkstromfreileitungen mit einer Netzspannung von mindestens 220 kV und einer Länge von mindestens 15 km eine UVP durchzuführen. Aus Sicht des BMLFUW kann nicht vorausgesagt werden, wann diese voraussichtlich beginnen, da es im Ermessen eines potentiellen Projektwerbers steht, einen Antrag zu stellen.
Zu Frage 9:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich diese Frage nicht beantworten kann, da sie keinen Bereich meiner Vollziehung betrifft.
Zu Frage 10:
Seit der Liberalisierung der Strommärkte wird der Kraftwerkseinsatz primär von den zu erzielenden Preisen bestimmt und nicht vom Übertragungsnetzbetreiber. Wie allgemein bekannt ist, reichen allerdings die bestehenden Leitungskapazitäten nicht aus, um die im Norden und Osten Österreichs vorhandenen Erzeugungsüberschüsse zu jedem Zeitpunkt sicher abzutransportieren.
Zu Frage 11:
Die Förderungen für das TEN-E Programm stammen ausschließlich aus Geldern, die der Europäischen Kommission zur Verfügung stehen. Der Haushaltsrahmen in den Jahren 2007 bis 2013 für das TEN Energie-Budget wird in diesem Zeitraum ca. 114 Mio. € betragen, das heißt pro Jahr etwa 16,3 Mio. €.
Der Bundesminister: