2216/AB-BR/2006

Eingelangt am 09.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried KNEIFEL

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0063-I/3/2006

Wien, am   8 . August 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2415/J-BR/2006 der Bundesräte Wiesenegg und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Der fachgerechte Betrieb von Röntgenanlagen, die in der Regel von Fachärzt/inn/en für Radiologie betrieben werden, nach dem Stand der Technik erfordert bei An­lagen mit geringer Auslastung zweifellos einen verhältnismäßig hohen Aufwand.

 

Frage 2:

Nein, eine Verlängerung der in der Vergangenheit bereits gewährten Über­gangsfrist der Medizinischen Strahlenschutzverordnung würde die erforderliche Durchführung der Qualitätskontrollen nur noch länger verzögern, die angespro­chenen Probleme aber nicht lösen.

 

Die Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf fachgerechte Durchführung von Röntgenaufnahmen einschließlich der Qualitätssicherung, wie sie auch im EU-Recht vorgegeben ist.

 

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einschließlich des EU-Rechts könn­ten jedoch Probleme bei der praktischen Durchführung der Qualitätskontrollen in besonders gelagerten Fällen im Einvernehmen mit den Bewilligungsbehörden  geregelt werden. Gespräche mit der Ärztekammer zu diesem Themenbereich wurden bereits geführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin