2219/AB-BR/2006
Eingelangt am 10.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.500/0010-I/PR3/2006 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Bundesrates
Gottfried Kneifel
Parlament
1010 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche Anfrage Nr. 2412/J-BR/2006 betreffend Einführung und Ausstattung der Section Control auf der S 16, die die Bundesräte Weiss, Mayer und Einwallner am 9. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wann und in welchem Ausmaß wird es in Vorarlberg tatsächlich zum Einsatz von Verkehrsüberwachungsanlagen kommen, mit denen auch Geschwindigkeitsübertretungen deutscher Kraftfahrzeuglenker effizient geahndet werden können?
Wann wird die für die S 16 in Aussicht gestellte automatische Verkehrskontrollanlage (Section Control) in Betrieb gehen?
Antwort:
Die Durchführung von Verkehrskontrollen zählt als Teilaspekt der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Vollziehung; diese ist gemäß Art. 11 B-VG Landessache. Es obliegt demnach dem Land Vorarlberg, Verkehrskontrollen auf der S 16 Arlberg Schnellstraße anzuordnen.
Die Beschaffung von Einrichtungen zur Überwachungen des Verkehrs erfolgt durch den jeweiligen Straßenerhalter jeweils im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Land und Bundesministerium für Inneres als Dienstbehörde der als Straßenaufsichtsorgane tätigen Organe der öffentlichen Sicherheit. Aufgrund dieser Rechtslage liegen mir keine Informationen zur Verkehrsüberwachung auf der S 16 vor.
Mit freundlichen Grüßen