2219/AB-BR/2006

Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0010-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

Parlament

1010   W i e n

Wien, am     August 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2412/J-BR/2006 betreffend Einführung und Ausstattung der Section Control auf der S 16, die die Bundesräte Weiss, Mayer und Einwallner am 9. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wann und in welchem Ausmaß wird es in Vorarlberg tatsächlich zum Einsatz von Verkehrs­überwachungsanlagen kommen, mit denen auch Geschwindigkeitsübertretungen deutscher Kraftfahrzeuglenker effizient geahndet werden können?

 

Wann wird die für die S 16 in Aussicht gestellte automatische Verkehrskontrollanlage (Section Control) in Betrieb gehen?

 

Antwort:

Die Durchführung von Verkehrskontrollen zählt als Teilaspekt der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Vollziehung; diese ist gemäß Art. 11 B-VG Landessache. Es obliegt demnach dem Land Vorarlberg, Verkehrskontrollen auf der S 16 Arlberg Schnellstraße anzuordnen.

 

Die Beschaffung von Einrichtungen zur Überwachungen des Verkehrs erfolgt durch den jeweiligen Straßenerhalter jeweils im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Land und Bundesministerium für Inneres als Dienstbehörde der als Straßenaufsichtsorgane tätigen Organe der öffentlichen Sicherheit. Aufgrund dieser Rechtslage liegen mir keine Informationen zur Verkehrsüberwachung auf der S 16 vor.

 

Mit freundlichen Grüßen