2229/AB-BR/2006

Eingelangt am 07.09.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsident des Bundesrates

Gottfried KNEIFEL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 5. September 2006

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.102/0010-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2429/J-BR betreffend Maßnahmen zur Reduktion von Hörschäden bei Jugendlichen in Diskotheken, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 27. Juli 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Im Bereich des Arbeitnehmerschutzes ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein Kodex zur Lärmreduktion im Musik- und Unterhaltungssektor auf Grund-lage der EU-Lärmrichtlinie 2003/10/EG in Ausarbeitung. Dieser Kodex wird als Leitfaden zur Verordnung Lärm und Vibrationen, BGBl. II Nr. 22/2006, Prinzipien, Maßnahmen und Zielvorgaben zur Reduktion der Lärmbelastung im Musik- und Unterhaltungssektor (Musiker/innen, Diskjockeys, Lokale mit Musikdarbietung, Diskotheken) enthalten.

 

Der Kodex liegt derzeit als Entwurf vor. Er wurde im Juli 2006 mit den Sozialpartnern diskutiert. Der Entwurf wurde inhaltlich in seinen Grundzügen von allen Seiten      akzeptiert. Geringfügige Änderungen überwiegend redaktioneller Natur werden derzeit eingearbeitet. Es ist geplant, den Kodex so rasch wie möglich, jedoch spätestens im Laufe des Jahres 2007, zu verabschieden.

 

Der Kodex behandelt schwerpunktmäßig den Arbeitnehmerschutz (erwachsene und jugendliche Arbeitnehmer/innen). Doch sind darüber hinaus allgemeine Leitlinien zu Themen wie Kunden- und Anrainerschutz, Freiheit der Kunst und Genderaspekte enthalten.

 

Ziele des Kodex sind u. a.:

·        Hilfe für Arbeitgeber/innen zum Erreichen des in der Verordnung für Lärm und Vibrationen für Arbeitnehmer/innen festgelegten Schutzniveaus,

·        die Lärmbelastung im Musik- und Unterhaltungssektor zu thematisieren und zur Bewusstseinsbildung beizutragen,

·        die Betroffenen aufzuklären, zu sensibilisieren und ihre Verantwortung für die Gesundheit zu wecken.

 

Im vorliegenden Entwurf finden sich auch Hinweise für den Kunden- und Nachbarschaftsschutz im Zusammenhang mit Diskotheken. Auf die Inhalte des Kodex wird die Behörde im Rahmen der Verfahren zur Betriebsanlagengenehmigung zurück-greifen können.