2235/AB-BR/2006

Eingelangt am 25.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Mörk, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Juli 2006 unter der Nr. 2424/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend man- gelnde Information der Konsumentinnen über die digitale Umstellung des ORF ge- richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Um sicherzustellen, daß die Digitalisierung des Rundfunks von Anfang an von einer breiten und politisch unabhängigen Gemeinschaft begleitet wird, wurde bereits 2002 vom Bundeskanzler die Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria" eingerichtet, in der sämtliche relevanten Interessengruppen vertreten sind. Damit wurden alle be- troffenen Kreise in das bevorstehende Digitalisierungsprojekt eingebunden und re- gelmäßig informiert.

Die Hauptverantwortung für die Einführung des digitalen Fernsehens und die Schaf- fung der Rahmenbedingungen liegt bei der KommAustria und der RTR-GmbH. Wie der im April 2006 im Verfassungsausschuß behandelte Digitalisierungsbericht 2005 erläutert, stellt die KommAustria im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Betrieb des bundesweiten digitalen Antennenfernsehens sicher, daß ein breites Kommunika- tionskonzept gegenüber den Endkonsumenten gewährleistet wird. Die Österreichi- sche Rundfunksender GmbH (ORS) als zugelassene Betreiberin der digitalen Platt- form wird rechtzeitig vor dem Start von DVB-T am 26.10.2006 eine umfassende In- formations- und Kommunikationskampagne für Endverbraucher gewährleisten. Bereits seit dem Frühjahr 2006 läuft eine breit angelegte Informationskampagne für Handel und Industrie, um dafür zu sorgen, daß der Markt für die im Herbst anlaufen- de Nachfrage nach Zusatzgeräten gerüstet ist.

Neben vereinzelten Informationsinitiativen in den Medien wird am 2. Oktober die Kommunikation an die breite Öffentlichkeit starten. Die Informationskampagne um- faßt Informationssendungen und Schaltungen in sämtlichen Medien, eine Informa-


tionsveranstaltung für Journalisten sowie ein Schreiben an jene 1,7 Mio. Haushalte, die in der ersten Phase von der Umstellung betroffen sind.

Diese Strategie erscheint deshalb zeitgerecht, da im Zeitpunkt der Einführung und dann für weitere vier bis sechs Monate für den Endverbraucher der Parallelbetrieb von analogem und digitalem Fernsehen sichergestellt ist und es bleibt den Endver- brauchern ausreichend Zeit, sich über verschiedene Endgerätetypen zu informieren und ihre Fernsehgeräte damit umzurüsten.

Zu den Fragen 3 und 4:

Von der bevorstehenden Umstellung von analogen auf digitalen Rundfunk sind alle Haushalte betroffen, die Fernsehen über Antenne empfangen. Das sind vor allem jene Haushalte, die ausschließlich über Antenne fernsehen (ca. 11% aller TV-Haus- halte) sowie jene Haushalte, die zwar über eine analoge Satelliten-Empfangsanlage verfügen, die österreichischen TV-Programme jedoch nach wie vor über Antenne empfangen (ca. 29 % aller TV-Haushalte). Die erste Phase der Umstellung beginnt in Wien und in sämtlichen Landeshauptstädten. Nach der Inbetriebnahme am 26. Okto- ber 2006 können mehr als 70% der Österreicher das digitale Antennenfernsehen em- pfangen. Vier bis sechs Monate später werden in diesen Bereichen die analogen Frequenzen eingestellt. Diese Einstellung ermöglicht gleichzeitig den Start der zwei- ten digitalen Frequenzkette mit drei weiteren Programmen in den Ballungsräumen. Danach erfolgt der sukzessive Ausbau in den einzelnen Regionen, wobei wiederum ein mehrmonatiger Parallelbetrieb von analogem und digitalem Rundfunk garantiert ist. Im Endausbau wird DVB-T eine Vollversorgung mit mehr als 95% technischer Reichweite gewährleisten, was dem derzeitigen terrestrischen Versorgungsgrad ent- spricht.

Zu den Fragen 5 und 6:

Um digitales Antennenfernsehen empfangen zu können, benötigt man ein TV-Gerät

mit integriertem DVB-T-Empfangsteil oder eine so genannte Set-Top-Box, die an ein

TV-Gerät angeschlossen wird. Computer lassen sich durch einen DVB-T-USB-Stick

umrüsten.

Zusatzgeräte werden ab rund 50 Euro im Handel erhältlich sein. Set-Top-Boxen, die den neuen MHP-MulitText darstellen können, werden ab rund 100 Euro erhältlich sein. MHP-fähige Zusatzeräte bieten den Vorteil, daß sie nicht nur dem bloßen Em- pfang von digitalem Fernsehen dienen, sondern daß mit ihnen auch Informations- und Service-Angebote, die in der ersten Phase eine Weiterentwicklung des beste- henden Teletextes bedeuten, nutzbar werden. Mittel- und längerfristig können auch E-Government-Anwendungen über die Fernbedienung des TV-Geräts angeboten werden. Um den Konsumenten größtmögliche Sicherheit und Orientierung zu geben, wurde von der ORS ein Zertifizierungsmodell auf Basis europäischer Standards ent- wickelt. Erfahrungen anderer Länder haben gezeigt, daß solche Zertifizierungsmo- delle geeignet sind, gerade bei der Einführung einer neuen Technologie Fehlkäufe zu verhindern, da viele Geräte nicht den in Österreich zum Einsatz kommenden techni- schen Standards entsprechen.

Gleichzeitig ist die Zertifizierung Voraussetzung für die Endgeräteförderung. Damit ist sichergestellt, daß Zuschüsse aus dem Digitalisierungsfonds auch tatsächlich für je-


ne Geräte gewährt werden, die den europäischen Standards entsprechen.

Zu Frage 7:

Förderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung beruhen auf Förderrichtlinien der RTR-GmbH, die von der Europäischen Kommission einer intensiven beihilfen- rechtlichen Prüfung unterzogen wurden. Im März 2005 erfolgte die Genehmigung der Auszahlung von Förderungen - einschließlich einer Endgeräteförderung - als mit dem Markt vereinbare Beihilfen. Dieser beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde in anderen EU-Mitgliedstaaten große Beachtung geschenkt.

Fördermaßnahmen haben unbedingt diesen genehmigten Förderrichtlinien zu ent- sprechen. Es sind zwei Fördermechanismen mit unterschiedlicher Zielsetzung zu un- terscheiden, einerseits den Frühumsteiger-Bonus und andererseits die Förderung von Zusatzgeräten für rundfunkgebührenbefreite Seher.

Der Frühumsteiger-Bonus in Höhe von 40 Euro kommt den ersten 100.000 Käufern von Zusatzgeräten zugute, die vom TÜV geprüft wurden und MHP-fähig sind. Ziel dieser Maßnahme ist eine Anschubfinanzierung, die dazu beiträgt, daß der Kaufpreis dieser Set-Top-Boxen insgesamt sinkt, sodaß davon in der Folge sämtliche Konsu- menten profitieren.

Von dieser Frühumsteiger-Förderung unterscheidet sich die Förderung von Zusatz- geräten für rundfunkgebührenbefreite Seher. Alle von der Rundfunkgebühr befreiten Haushalte erhalten die Möglichkeit, einen 40-Euro-Gutschein anzufordern.

Zu den Fragen 8, 9 und 11:

Die Umstellung auf digitales Fernsehen wird auf der Basis einer intensiven und lang- jährigen Vorbereitung durchgeführt, an der zahlreiche Experten aus sämtlichen Be- reichen beteiligt waren. Die Umstellung ist Teil einer gesamteuropäischen Initiative, die vorsieht, daß bis 2012 alle 25 EU-Mitgliedstaaten auf digitalen Empfang umge- stellt haben. Unsere Nachbarländer Deutschland, Schweiz und Italien haben bereits mit der Umstellung begonnen, teilweise sogar ohne Parallelphase. Österreich hat sich für eine breit angelegte Umsetzung der Digitalisierung mit einer vier- bis sechs- monatigen Parallelphase entschieden, sodaß die Konsumenten ausreichend Zeit haben, sich zu informieren und umzurüsten.

Zweifellos ist soziodemografische Struktur der Haushalte für die Umstellung auf DVB-T eine große Herausforderung, der besonders Rechnung getragen werden wird. Damit auch ältere und technisch weniger versierte Zuschauer keine Umstel- lungsprobleme haben, ist der Fachhandel aufgerufen, Installationsanleitungen mög- lichst einfach darzustellen und entsprechende Hilfestellungen anzubieten. Entschei- dend ist, daß alles dazu unternommen wird, um die Konsumenten auf die bevorste- hende Umstellung hinzuweisen, insbesondere auch darauf, daß ein neu gekauftes Gerät bereits über einen integrierten DVB-T-Empfänger verfügt.


Zusätzlich zu einer Hotline der ORS wird die RTR-GmbH ab Anfang September ein eigenes Call-Center betreiben, welches Hilfestellung bei Problemen bieten wird. Plattformübergreifende aktuelle Informationen zur Digitalisierung werden sich außer- dem unter www.digitaler-rundfunk.at auf einer eigenen Homepage der RTR-GmbH finden.

Zu Frage 10:

Die Frage der Verpflichtung zur Entrichtung des Programmentgelts richtet sich nach § 31 ORF-G in Verbindung mit den Regelungen des RGG. Diese Bestimmungen fal- len in den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Finanzen.