2248/AB-BR/2006

Eingelangt am 31.10.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0009-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 31. Oktober 2006

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2444/J-BR/2006 betreffend disziplinäre Maßnahmen nach kritischen Äußerungen gegen einen ÖVP-Politiker, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 31. August 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist kein weiterer Fall bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Disziplinarverfahren in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Dienstbehörden und der unabhängigen Disziplinarkommissionen, die weisungsfrei zu entscheiden haben, fallen.

 

Ad 2. bis 6.:

Für die Präsidenten der Landesschulräte gibt es keine Richtlinien für solche Angelegenheiten, wobei jeweils die konkrete Situation und der konkrete Einzelfall zu prüfen und anhand der dienstrechtlichen Bestimmungen nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zu beurteilen ist, ob dienstliche Vorgaben und die allgemeinen Dienstpflichten verletzt sein können.

 

Die Bindung an die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen des Dienstrechts für Disziplinarverfahren ist auch für den Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich vorgesehen.

Die Lehrerin wurde seitens des Landesschulrates in einem Gespräch unter Beisein einer Vertrauensperson der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ermahnt. Disziplinarrechtliche Schritte wurden nicht eingeleitet. Der Landesschulrat wollte damit keineswegs das Recht zur freien Meinungsäußerung einschränken, sondern hat – auch auf Grund der gewählten Formulierung - die Grenze zwischen einem Verhalten, welches das Ansehen des öffentlichen Dienstes beschädigen könnte, und einer sachlichen Kritik als überschritten angesehen. Hierzu ist auf die im Beamten-Dienstrechtsgesetz festgelegten Bestimmungen zu verweisen, dass der Beamte in seinem gesamten Verhalten auf die Einhaltung der dienstlichen und gesetzlichen Bestimmungen Bedacht zu nehmen hat.

 

 

Ad 7.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geht davon aus, dass Fälle, in denen ein Spannungsverhältnis zwischen der Einhaltung von Dienstpflichten und dem Recht auf freie Äußerung zu politischen Vorgängen gegeben sein könnte, mit größter Umsicht gehandhabt werden.

 

ad 8. bis 11.:

Es wurde keine Weisung erteilt. Ein Bericht des Landesschulrates für Oberösterreich wurde angefordert.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.