2258/AB-BR/2006

Eingelangt am 07.12.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0062-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Bundesrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2453/J-BR/2006

 

Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „merkwürdiger Personenschützer“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Diese Frage berührt ausschließlich gewerberechtliche Aspekte, die nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fallen.

Zu 2 bis 4:

Diese Fragen betreffen personenbezogene Daten, deren Weitergabe auf Grund der den staatlichen Behörden verfassungsrechtlich auferlegten Amtsverschwiegenheit  (Art. 20 B-VG) nicht gestattet ist. Darüber hinaus würde durch die Beantwortung dieser Fragen das schutzwürdige Interesse des Betroffenen auf Geheimhaltung dieser Daten im Sinn des Art 1 § 1 DSG 2000 verletzt.

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich auf diese Fragen keine Antworten geben kann und darf.

. Dezember 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)