2265/AB-BR/2007
Eingelangt am 12.01.2007
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
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Herrn |
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Präsidenten des Bundesrates |
(5-fach) |
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Manfred Gruber |
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Parlament |
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1010 Wien |
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GZ: BMSG-90180/0015-III/1/2006 |
Wien, 10. Jänner 2007 |
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2461/J-BR der Bundesrätin Kerschbaum ua wie folgt:
Frage 1:
Das für Konsumentenschutz zuständige Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist nicht in der Biopatent Monitoring Kommission vertreten.
Frage 2:
Die Begründung ergibt sich aus folgenden Umständen: Der Nationalrat hat in seiner Entschließung vom 16.4.1998 im Zuge des Gentechnik Volksbegehrens den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ersucht, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie, der Bundesministerin im Bundeskanzleramt und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unmittelbar nach Inkrafttreten der Richtlinie zum Schutz biotechnoligischer Erfingungen ein österreichisches Monitoring-Komitee einzurichten.
Hauptaufgabe sollte die Prüfung der Auswirkungen auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme sein. Als 3. Aufgabe wird die Beurteilung der Auswirkungen auf Konsumentenschutz, die Landwirtschaft und die Entwicklungsländer genannt.
Die Konsumentenschutzagenden ressortierten 1998 bei der Bundesministerin im Bundeskanzleramt (Sektion Frauen und Konsumentenschutz). Die mit Konsumentenschutz befassten Abteilungen waren allerdings in die Arbeiten im Rahmen der Richtlinie bzw der österreichischen Umsetzung in keiner Weise eingebunden. Der Grund für die Nennung der Bundesministerin im BKA war vielmehr, dass die Agenden der Gentechnik ebenfalls im BKA ressortierten.
Das BMAGS (das in Teilen dem heutigen BMSG entspricht) war damals für Volksgesundheit zuständig, weshalb dieses wohl in der Entschließung des NR genannt ist.
Die Konsumentenschutzsektion erlangte erstmals Kenntnis dieser Angelegenheit, als 2003 die Konsumentenschutzagenden zum heutigen BMSG gelangten. Jene von der Entschließung des NR gemeinten Agenden, die in den Jahren zuvor beim BMSG ressortierten (Volksgesundheit bis 2000, Gentechnik bis 2003), waren zum Zeitpunkt der Nominierung für das Monitoring Komitee nicht mehr im BMSG vertreten, sodass das BMSG gemessen an den Vorgaben der Entschließung des NR für eine Nominierung nicht in Frage kam.
Konsumentenschutzaspekte sind durch die Bundesarbeitskammer und den Verein für Konsumenteninformation vertreten, sodass hier in Zusammenschau mit den knappen Ressourcen der Konsumentenschutzsektion eine Vertretung auf ministerieller Ebene verzichtbar erscheint.
Mit freundlichen Grüßen