2271/AB-BR/2007

Eingelangt am 21.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Dezember 2006, Nr. 2469/J-BR/2006, betreffend Land- forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundsministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) den Empfehlungen des Rechnungshofes in vollem Umfang nachgekommen ist. Dies wurde auch vom Rechnungshof zur Kenntnis genommen (siehe die Tätigkeitsberichte für die Verwaltungsjahre 2002 und 2003, verwirklichte Empfehlungen).

 

Zu Frage 1:

 

a)

 

Der Verein LFRZ ist wie folgt organisiert:

1.         Generalversammlung

2.         Vorstand

3.         Rechnungsprüfer

4.         Schiedsgericht

 

 

Organisation GmbH:

Die GmbH hat einen Geschäftsführer. Der Generalversammlung obliegen alle Rechte und Pflichten gemäß GmbH-Gesetz.

 


b)

 

Die Aufgaben des Vereines sind (lt. Vereinsstatut, Auszug aus § 2):

            Der Zweck des Vereines ist darauf ausgerichtet, zur sinnvollen Anwendung der Technik der Informationserfassung und -verarbeitung in der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie im Umweltbereich - insbesondere im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - beizutragen.

Der Verein soll kostendeckend wirtschaften und ist nicht auf Gewinn gerichtet. Zur optimalen Erfüllung des Vereinszweckes sind sowohl Kooperationen mit als auch Beteiligungen an juristischen Personen möglich.

            Der Verein unterhält in der Verfolgung seines Zweckes ein Informationsverarbeitungs-Zentrum (IV-Zentrum), welches den Mitgliedern des Vereins zur Durchführung von Informationsverarbeitungsaufgaben zur Verfügung steht. Ins­besondere hat dieses IV-Zentrum bei den Arbeits­abläufen (erforderlichenfalls als Abrechnungszentrale) jener Mitglieder bzw. Kunden, für die es Informationsverarbeitungsaufgaben durchführt, mitzuwirken.

 

       Die Tätigkeiten des Vereines beziehen sich auf die Anwendung der Informationstechnologie in allen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft sowie des Ernährungswesens für Aufgaben im öffentlichen Interesse, vor allem hinsichtlich der

 

·                    Übernahme und Durchführung periodisch wiederkehrender Abrechnungsarbeiten,

·                    Auswertung von Untersuchungs- und Versuchsergebnissen,

·                    Gewinnung neuer Zusammenhänge durch integrierte Datenverarbeitung, um Gesamtbetrachtungen zu ermöglichen, und des

·                    Aufbaus von Informationssystemen.

 

Soweit es zur Arbeitsauslastung der Vereinseinrichtungen wünschenswert erscheint, können Arbeitsleistungen gemäß Z 2 und 3 auch aus anderen Bereichen übernommen werden, wenn der Vorstand seine Zustimmung erteilt.

 

Die Aufgaben der GmbH sind (Auszug aus der Erklärung über die Errichtung einer GmbH):

Die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Beratung von Dritten auf dem Gebiet der Informationstechnologie:

·                     die Planung und Organisation und Herstellung von Software- und Hardwareprodukten, einschließlich von Forschung und von gutachterlichen Tätigkeiten auf diesen Gebieten;

·                    der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit  Hardwareprodukten;

·                    die Überlassung von Arbeitskräften;

·                     die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichartigem Unternehmensgegenstand (ausgenommen Bankgeschäfte) sowie deren Geschäftsführung und Vertretung.

 

c)

 

Die Gründung des Vereins LFRZ basiert auf dem Vereinsgesetz, die Gründung der GmbH erfolgte nach dem GmbH-Gesetz.

 

d) und e)

 

Der Verein LFRZ hat eigene Rechtspersönlichkeit auf Basis des Vereinsgesetzes. Die Republik Österreich, vertreten durch das BMLFUW, ist Mitglied des Vereins LFRZ. Die Republik Österreich, vertreten durch das BMLFUW, ist nicht am Land-, Forst- und wasserwirtschaftlichen Rechenzentrum GmbH beteiligt.

 

Die Interessen des Bundes am Verein LFRZ werden von Bediensteten des BMLFUW und des Bundesministeriums für Finanzen in den Vereinsorganen wahrgenommen (siehe Beilage).

 

Zu 1 (Leistungszukäufe):

 

Die Leistungszukäufe aus dem LFRZ haben sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt:

 

2000                € 9,102.580,--

2001                € 7,572.226,--

2002                € 6,105.207,--

2003                € 5,934.079,--

2004                € 5,451.408,--

2005                € 5,815.351,--

2006                € 6,047.979,--

 


Zu 2 (Rechnungshofprüfung):

 

a) Das BMLFUW hat Maßnahmen gesetzt, um die Bedenken des Rechnungshofes auszuräumen. Entsprechend den mit 1. Jänner 2002 geregelten Abläufen beauftragt jede Organisationseinheit direkt das LFRZ mit der Erbringung von Leistungen auf Grundlage des Rahmenvertrages des BMLFUW mit dem LFRZ. Vom BMLFUW wird insbesondere darauf geachtet, dass nicht die in die Vertragsverhandlungen eingebundenen Bediensteten des BMLFUW, welche auch in den Organen des LFRZ bzw. LFRZ GmbH tätig sind, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem LFRZ abschließen. Die Personal- und Geschäftseinteilung des BMLFUW wurde mit 1. Jänner 2002 entsprechend angepasst. Diese Maßnahmen wurden auch vom Rechnungshof zur Kenntnis genommen (siehe die Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes für die Verwaltungsjahre 2002 und 2003, verwirklichte Empfehlungen).

 

b) Die Prüfung der Unvereinbarkeit wurde ressortintern durchgeführt und fand ihren Niederschlag in der entsprechenden Anpassung der geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung (ab 1.1.2002).

 

c) Es waren keine mit Lenkungs- bzw. Eigentümeraufgaben im LFRZ betrauten Mitarbeiter des BMLFUW in die Prüfung der Vereinbarkeit eingebunden.

 

d) Ja (siehe Beilage).

 

Eigentümer der GmbH ist der Verein LFRZ. In der Generalversammlung der GmbH sind Mitglieder des Vereinsvorstandes vertreten.

 

Zu 1 (Leistungsvereinbarungen):

 

Auf Basis eines Rahmenvertrages werden die jährlich vom LFRZ zu erbringenden Leistungen in je einem Projektbrief für die einzelnen Geschäftsfelder von Organisationseinheiten vereinbart und im Rahmen der monatlichen Abrechnung der EDV-Leistungen überprüft. Nach Abschluss der Leistungen erfolgt eine Abnahme. Teilweise sind die für die Prüfung zuständigen Personen in Vereinsorganen tätig.

 


Zu 2 (Ausschreibung von IT-Aufträgen):

 

Die IT-Aufträge werden grundsätzlich entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben.

 

a)

 

Die Ausgaben des BMLFUW für IT- Leistungen in der Zeit von 2001 bis 2005 (inklusive LFRZ) betrugen (in €):

2001

8,337.642,--

2002

6,801.751,--

2003

6,591.801,--

2004

7,300.287,--

2005

7,810.239,--

 

b) bis d)

 

Die Beauftragung des LFRZ durch das BMLFUW erfolgt im Rahmen einer „Inhouse-Vergabe“ gemäß § 10 Z 7 Bundesvergabegesetz 2006, da das BMLFUW als öffentlicher Auftraggeber über das LFRZ eine Aufsicht wie über eine eigene Dienststelle ausübt und das LFRZ seine Leistungen im Wesentlichen für den oder die öffentlichen Auftraggeber erbringt, die ihre Anteile innehaben oder aus denen es sich zusammensetzt.

 

Zu 1 (Überwachungssystem):

 

Die Aufträge an das LFRZ werden auf Grundlage des Rahmenvertrages jährlich nach dem tatsächlichen Bedarf vergeben. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nach dem tatsächlichen Aufwand unter Anschluss eines den Rechnungszeitraum umfassenden Leistungsberichtes, der von den zuständigen Organisationseinheiten zu überprüfen und zu bestätigen ist. Weiters sind die Beauftragungen Teil der jährlichen Arbeitsprogramme der betroffenen Organisationseinheiten und werden im Arbeitsprogramm-Manager sowie in der Kosten- und Leistungsrechnung des BMLFUW entsprechend erfasst. Der Arbeitsprogramm-Manager und die Kosten- und Leistungsrechnung sind umfassende betriebswirtschaftliche Steuerungs- und Controllinginstrumente, die als Unterstützung für die Entscheidungsfindung der Führungskräfte des BMLFUW dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabenerfüllung des BMLFUW gemäß § 2 Bundeshaushaltsgesetz unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erfolgt.

 

Zu 2 (Empfehlung Rechnungshof):

 

Wie oben dargestellt, ist das BMLFUW den Empfehlungen des Rechnungshofes in vollem Umfang nachgekommen.

 

Beilage

 

Der Bundesminister:

 


Beilage zu GZ-BMLFUW-LE.4.2.4/0119-1/3/2006

Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und

des Bundesministeriums für Finanzen im Verein LFRZ

 

Vorstand

Generalversammlung

 

stimmberechtigt

nominiert

 

BMLFUW:

 

SC Ing. Mag. Dr. Hans-Günter GRUBER

SC Ing. Mag. Dr. Hans-Günter GRUBER

(Obmann)

 

Dipl.-Ing. Maximilian POCK

Dipl.-Ing. Maximilian POCK

Dipl.-Ing. Dr. Christian JABOREK

Dipl.-Ing. Dr. Christian JABOREK

BMF:

 

MR Dipl.-Ing. Dr. Gottfried TIWALD

MR Dipl.-Ing. Dr. Gottfried TIWALD

gewählt

 

BMLFUW:

 

MR Mag. Dr. Gerhard POPP

 

SC Mag. Dipl.-Ing. DDr. Reinhard MANG

SC Mag. Dipl.-Ing. DDr. Reinhard MANG

(Obmann-Stellvertreter)

 

ORat. Mag. Dr. Bernhard WURZER

 

Rechnungsprüfer:

 

ADir. Wolfgang STELZER

 

ADir. Rudolf GRASMANN