2281/AB-BR/2007

Eingelangt am 29.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Weiss, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Jänner 2007 unter der Nr. 2478/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Handha- bung des Konsultationsmechanismus gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Jahr 2005 wurde zu folgenden zehn Gesetzgebungsvorhaben des Bundes seitens der - in Klammer angegebenen - Bundesländer gemäß der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus (im Folgenden: Vereinbarung) ein Verlangen nach Aufnah- me von Verhandlungen im Konsultationsgremium gestellt:

         Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen- Mautgesetz 2002 - BStMG) und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (Bur- genland, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg)

         Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebüh- rengesetz 1957 geändert werden (Salzburg)


         Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Wien)

         Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Immissionsschutzgesetz - Luft ge- ändert wird (Kärnten, Vorarlberg)

         Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbil- dungsgesetz geändert wird (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salz- burg, Vorarlberg)

         Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsge- setz erlassen wird sowie das Fremdengesetz 1997, das Gebührengesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (Kärnten, Wien)

         Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Erfassung von Um- gebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes- Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG) (Vorarlberg)

         Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz ge- ändert wird (GGBG-Novelle 2005) (Kärnten, Steiermark)

         Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich erlassen wird (SP-V-Gesetz) (Vorarlberg)

         Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kos- metische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmit- telsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG) (Vorarlberg)

In vier Fällen (Staatsbürgerschaftsgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz [als Regierungsvorlage: Fremdenrechtspaket 2005], Gefahrgutbeförderungsgesetz, Bun- desgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich) wurden - noch im Jahr


2005 - die Verlangen nach Aufnahme von Verhandlungen im Konsultationsgremium im Zuge der Übermittlung der Regierungsvorlage erneuert bzw. aufrecht erhalten.

Zur Frage 3:

In vier Fällen (Staatsbürgerschaftsgesetz, Immissionsschutzgesetz - Luft, Berufsausbil- dungsgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) erschien es unter Abwägung al- ler Umstände nicht tunlich, die parlamentarische Behandlung aufzuschieben.

In drei Fällen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, Gefahrgutbeförderungsgesetz, Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich) handelte es sich bei den betreffenden Bestimmungen nach Ansicht des zuständigen Bundesministeriums um rechtsetzende Maßnahmen, die auf Grund zwingender Maßnahmen des Gemein- schaftsrechts verpflichtend zu setzen waren und die damit gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 1 der Vereinbarung von deren Anwendungsbereich ausgenommen sind. In einem Fall (Bun- desstraßengesetz) handelte es sich bei der betreffenden Bestimmung nach Ansicht des zuständigen Bundesministeriums sowie des Bundesministeriums für Finanzen um eine bundesgesetzliche Regelung des Finanzausgleichs, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 3 der Vereinbarung von deren Anwendungsbereich ausgenommen ist.

In zwei Fällen (Passgesetz, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) wurde das Verlangen nach Aufnahme von Verhandlungen im Konsultationsgremium zu- rückgezogen.

Generell weise ich noch darauf hin, dass die beim Bundeskanzleramt eingegangenen Verlangen stets unverzüglich dem jeweils fachlich zuständigen Bundesministerium zur Stellungnahme sowie dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnisnahme über- mittelt werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle haben die Verlangen nach Auf- nahme von Verhandlungen im Konsultationsgremium dazu geführt, dass auf Beamten- ebene entsprechende Gespräche geführt wurden. In einer Vielzahl von Fällen wurden die jeweiligen Entwürfe in weiterer Folge auf Grund der eingelangten Stellungnahmen bzw. auf Grund der geführten Gespräche entsprechend abgeändert