2321/AB-BR/2007

Eingelangt am 08.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Herrn                                                                                        Geschäftszahl:        BMUKK-10.001/0004-III/4a/2007

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 3. August 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2518/J-BR/2007 betreffend Polytechnische Schulen, die die Bundesräte Ana Blatnik und GenossInnen am 18. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Im Lehrplan der Polytechnischen Schule sind Fachbereiche eingerichtet, um nach individuellen beruflichen Interessen der Jugendlichen eine möglichst optimale Berufswahlvorbereitung und Berufsgrundbildung durch sieben verschiedene „Fachbereiche“ (alternative Pflichtgegenstände) sicher zu stellen. Die Frage der Führung derartiger alternativer Pflichtgegenstände ist eine Angelegenheit der äußeren Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und obliegt daher ent­sprechend der Grundsatzbestimmung des § 8a Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes dem Land.

 

Die Senkung der Klassenschülerinnen- und -schülerhöchstzahl für die jeweils ersten Klassen der allgemein bildenden Pflichtschulen ist keine isolierte Maßnahme, sondern Teil eines Gesamtpaketes zur nachhaltigen Sicherung der Unterrichtsqualität. Zur Erreichung diese Zieles stellt der Bund für das Schuljahr 2007/08 1 500 zusätzliche Planstellen zu den im Finanzaus­gleichsgesetz 2005 vereinbarten Mitteln auf Basis der Maßzahlen, zweckgebunden zur Ver­fügung.

In den „Ergänzungen zu den Stellenplanrichtlinien“ sind die Voraussetzungen zum Abruf dieses zweckgebundenen Zusatzkontingentes festgehalten: „… Planstellen, die für die Maßnahme der Senkung der Klassenschülerinnenhöchstzahl auf den Richtwert 25 abgerufen werden, können ausschließlich für die Eröffnung neuer Klassen verwendet werden und erfordern den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung“. Geteilt wird in allen ersten Klassen ab dem 26. Schüler/ der 26. Schülerin.“ Dies gilt ebenso für die Polytechnischen Schulen. Zur Gruppenbildung sieht die Ergänzung zu den Stellenplanrichtlinien vor: „Für Hauptschulen und Polytechnische Schulen ist die Gruppengröße 12 SchülerInnen je Gruppe (mit Ausnahme der 1-zügigen Klassen) nicht zu unterschreiten. Zur Erreichung dieses Zieles ist eine klassenübergreifende Gruppenbildung zweckmäßig.“

 

Bezüglich der „schleppenden Kontingentzuteilung“ des Lehrpersonals darf vorderhand auf die Vollzugszuständigkeit des Landes verwiesen werden. Im Übrigen sieht die Art. 15a B-VG-Ver­einbarung, BGBl. Nr. 390/1989, Regelungen über die Terminabfolge bei der Erstellung der Stellenpläne vor. Entsprechend Art. 1 Z 2 sind die vorläufigen Landesstellenpläne bis 15. Mai dem Ressort vorzulegen und es ist bis 31. August den Ländern die Zustimmung (im Ein­vernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen) zu diesen eingereichten Stellenplänen mit­zuteilen. Da die Berechnungsparameter schon im Frühjahr (vor dem Zeitpunkt des Einreichens der Stellenpläne) den Ländern bekannt sind, könnte für eine provisorische Zuteilung schon früh­zeitig (vor Ende August) disponiert werden. Abgesehen von der Tatsache, dass die Frist zur Ein­reichung der Stellenpläne für das Schuljahr 2007/08 vom Bundesland Kärnten nicht eingehalten wurde, hält das Ressort die Frist zur Zustimmung ein, um von Bundesseite eine zeitgerechte Disposition zu ermöglichen.

 

Zu Frage 2:

Die Polytechnische Schule hat sich in den letzen Jahren vor allem als Überleitungsjahr und Vor­bereitungsjahr auf die Lehrlingsausbildung sehr gut positioniert. Seit der Reform 1997 gelingt es den engagierten Lehrerinnen und Lehrern an den Polytechnischen Schulen gemeinsam mit den schulerhaltenden Gemeinden und Betrieben, den Jugendlichen in der Region eine gute Berufs­grundbildung und solide weiterführende Berufs- und Bildungschancen zu vermitteln. Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren in die Sanierung oder den Neubau von Polytechnischen Schulen investiert.

 

Die Schülerinnen und Schüler wissen am Ende des Schuljahres durch die Berufsorientierung, welchen Bildungsweg sie als nächsten einschlagen werden, 89% haben österreichweit bereits vor Schulschluss eine Lehrstelle oder einen weiterführenden Schulplatz. Somit leisten die Poly­technischen Schulen für die 22 000 Jugendlichen dieser Alterstufe, welche in die Polytechnische Schule gehen, einen entscheidenden Beitrag zur Jugendbeschäftigung in Österreich.

 

Im Zusammenhang mit dem Regierungsprogrammanliegen „Bildungsgarantie bis 18 für alle Jugendlichen“ sollen die Inhalte der Polytechnischen Schule verstärkt zum Tragen kommen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.