2322/AB-BR/2007

Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0103-I/A/3/2007

Wien, am      8. August 2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2524/J-BR/2007 der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner wie folgt:

 

Frage 1:

Die Novelle zum LMSVG wurde sehr wohl einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Zutreffend ist allerdings, dass die Änderung hinsichtlich der amtlichen Gebühren erst nach dem Begutachtungsverfahren in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde.

 

Frage 2:

Die Regierungsvorlage wurde den Ländern gemäß der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus zur Stellungnahme übermittelt. Hier beträgt die Frist eine Woche.

 

 

Frage 3:

Das Land Vorarlberg hat die Aufnahme von Verhandlungen entsprechend der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus nicht verlangt. Dieses Begehren hat das Land Wien gestellt.

 

Frage 4:

In die Gebühr der Unternehmen, die für die Tätigkeit im Rahmen der amtlichen Kontrolle zu entrichten ist, ist ein Betrag von € 27 für den Aufwand der Einhebung durch die Länder miteinberechnet worden, welcher gemäß der LMSVG-AbgabenV, BGBl. II Nr. 381/2006, dem festgesetzten Aufwand für ein Aufsichtsorgan für jede angefangene halbe Stunde an Werktagen zwischen 6.00 und 22.00 entspricht.

 

Frage 5:

Der Revisions- und Probenplan, nach dem die amtliche Kontrolle der Länder erfolgt, wird gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG auf Grund eines Vorschlags der Länder bzw. nach Befassung der Länder erstellt. Es wird hier stets das Einvernehmen mit den Ländern gesucht. Damit sollte auch gewährleistet sein, dass die Gebühren der Unternehmen den Ersatz der Untersuchungskosten gemäß dem künftigen § 61 Abs. 5 LMSVG abdecken und keine Kosten für die Länder entstehen.

 

Überdies ist für den Erlass der Verordnung über die Zuordnung einer Betriebsart zu einer Risikokategorie die Anhörung der Länder vorgesehen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin