2335/AB-BR/2007
Eingelangt am 31.08.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Bundesrates
Mag. Wolfgang ERLITZ
Parlament
1017 Wien
Wien, am 28. August 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/0010-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2545/J-BR betreffend Verbesserung der Existenzsicherung bei längerdauernden AMS-Schulungs-maßnahmen, welche die Abgeordneten Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass grundsätzlich der Einsatz bedarfsgerechter und nachhaltig wirksamer Arbeitsmarktqualifizierungen – wie die angesprochene Ausbildungsoffensive im Metallbereich – eine wichtige und künftig auch noch weiter zu forcierende Strategie einer zielorientierten Arbeitsmarktpolitik darstellt. Im Zusammenhang mit der Intensivierung von mitunter auch längerfristig angelegten Qualifizierungsmaßnahmen wird derzeit im Rahmen des (gemäß § 34 Abs. 7 Arbeitsmarktservicegesetz) für die Beihilfengestaltung zuständigen AMS-Verwaltungsrats die Zweckmäßigkeit einer Anpassung der während Schulungsteilnahme gewährten Leistungen zur Existenzsicherung geprüft.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich vorgeschlagene Qualifizierungsbonus würde nach den dazu angestellten Berechnungen geschätzte Mehrkosten von jährlich rund € 53 Mio. verursachen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die dazu vorliegenden Auswertungen zeigen einen aufgrund der Streuung nicht sehr starken Zusammenhang zwischen der Teilnahmedauer und der Drop-out-Quote. Für die vorzeitige Beendigung einer Schulungsmaßnahme können mehrere Gründe ausschlaggebend sein. Aus den Daten kann nicht abgeleitet werden, dass die Maßnahmenabbrüche primär aus einer unzureichenden Existenzsicherung während der Schulungsteilnahme resultieren.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich eingebrachte Empfehlung, einen Qualifizierungsbonus für länger dauernde Schulungen einzuführen, wurde von den anderen Landesorganisationen zunächst durchwegs sehr unterschiedlich eingeschätzt. Einerseits mehren sich in Bundesländern mit niedriger Arbeitslosigkeit und partiellem Fachkräftemangel die Hinweise, dass eine Erhöhung der individuellen Existenzsicherung für die Aufnahme und Absolvierung einer länger dauernden Schulungsmaßnahme förderlich wäre. Andererseits würde die Anhebung der derzeitigen Beihilfensätze bei gegebenem Budget auch zu einer Verringerung der Teilnehmer/innen an anderen fundierten Qualifizierungsmaßnahmen führen. Eine abschließende Beurteilung dieses Vorschlags erscheint daher erst nach einer eingehenderen Prüfung des vorhandenen Anpassungsbedarfs und der Umsetzbarkeit der zur Diskussion gestellten Reformoptionen sowie auf Basis einer noch weiter zu vertiefenden Auseinandersetzung mit den entsprechenden Zielsetzungen der arbeitsmarktpolitischen Qualifizierungsstrategie sinnvoll.
Bei allen Bemühungen um eine Optimierung der bestehenden Regelung sollten jedenfalls grundlegende arbeitsmarktpolitische Funktionen des derzeitigen Beihilfensystems, das durch seine Orientierung an den Leistungen gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz auch eine gewisse Motivation zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit bietet, nicht grundsätzlich konterkariert werden. Zwangsläufig stellt sich wohl auch die Frage nach der finanziellen Bedeckung einer Erhöhung der Individualförderung bei länger andauernden Qualifizierungsmaßnahmen und nach den sich möglicherweise daraus ergebenden problematischen Konsequenzen von Umschichtungen zu Lasten anderer Personengruppen. Ein maßgeblicher Bestimmungsfaktor für das künftige Ausmaß der Unterstützung von Schulungsteilnehmer/inne/n wird letztlich wohl auch das im Regierungsprogramm vereinbarte Modell für eine generelle bedarfsorientierte Mindestsicherung sein, das sich derzeit bekanntlich noch in Ausarbeitung befindet.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice, dem gemäß Arbeitsmarktservicegesetz die Festlegung von Art, Höhe und Dauer der Beihilfen obliegt, wird sich mit dem Reformvorstoß des Arbeitsmarktservice Oberösterreich auf der Grundlage von Einschätzungen aller AMS-Landesorganisationen auseinandersetzen und die Möglichkeiten einer entsprechenden Abänderung der Förderrichtlinien sorgfältig prüfen. Die gestellte Frage kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Einen durchaus praktikablen Ansatz bietet das bereits im Rahmen von Implacementstiftungen praktizierte Fördermodell, wonach die Grundleistungen des Arbeitsmarktservice durch Zuzahlungen von Dritten ergänzt werden, die auch Nutznießer der Maßnahmen sind. Im Zuge der bereits erfolgten Befassung mit dem Thema in den sozialpartnerschaftlich besetzten Entscheidungsgremien des Arbeitsmarktservice wurde von Arbeitnehmerseite überdies auch eine generelle Erhöhung der bestehenden Mindeststandards der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts als bevorzugte Alternativvariante vertreten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die bereits eingeleitete Umsetzung der „Qualifizierungsoffensive Metallfachkräfte“ erfolgt nach der geltenden generellen Regelung.