2344/AB-BR/2007

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 


        Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/116-PMVD/2007                                                                                   4. September 2007

Herrn
Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Schöls, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Juli 2007 unter der Nr. 2539/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Infrastruktur Garnison Wiener Neustadt" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Einleitend ist in diesem Zusammenhang zunächst festzuhalten, dass die im Bundes­ministerium für Landesverteidigung eingerichtete Projektorganisation „Management Öster­reichisches Bundesheer 2010“ unter Einbindung von zahlreichen ressortinternen und externen Expertinnen und Experten auf den Bericht der Bundesheerreformkommission aufbauend eine neue Organisationsstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 erstellt hat, die von der Bundesregierung – der Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates folgend – am 24. Mai 2005 beschlossen wurde. Am 7. Juni 2005 verfügte die Bundesregierung unter Berücksichtigung der militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkte „Grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung“, nachdem mit allen Landeshaupt­leuten eingehende Gespräche über die Garnisonierung des Bundesheeres in den Bundes­ländern geführt worden waren. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits all jene militärischen Standorte (einschließlich Gliederung und Zieldislokation) veröffentlicht, die über das Jahr 2010 hinaus militärisch genutzt werden sollen. Darauf aufbauend erfolgt in sogenannten Realisierungsschritten die Einnahme der Zielstruktur ÖBH 2010. Je nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen, werden unter Berücksichtigung des militärischen Bedarfs die jährlichen Planungen zum Bauprogramm auf die konkreten Liegen­schaftsentwicklungen ausgerichtet.

Zu 2:

Die Unterbringung des Personals erfolgt bestmöglich nach Maßgabe der budgetären Rahmenbedingungen in Übereinstimmung mit den verfügten Raumbedarfsrichtlinien. Die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen wird laufend überprüft; aufgezeigte Mängel im Regelfall so rasch wie möglich behoben.

Zu 3:

Ja.

Zu 4 und 5:

Nein. Das ehemals in der Bechtolsheim-Kaserne stationierte Panzerabwehrbataillon 1 wurde bereits mit 1. Juli 2007 aufgelöst und die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit der Veräußerung dieser Liegenschaft beauftragt. Eine weitere Nutzung dieses Areals ist auch nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht vorgesehen.

Zu 6:

Nein. Im Konkreten hat die Theresianische Militärakademie in den letzten Jahren bestimmte Ausbildungsabschnitte in Folge beschränkter eigener räumlicher Ressourcen in die Bechtolsheim-Kaserne verlegt. Dieser Bedarf wird zukünftig durch die Inanspruchnahme von Infrastruktur benachbarter Garnisonen abgedeckt werden, und keine nennenswerte Kostensteigerung mit sich bringen.

 

 

Zu 7:

Bei einem vier- bis sechsjährigen Weiterbetrieb der Bechtolsheim-Kaserne wäre – ohne Berücksichtigung von notwendigen Investitionen im Infrastrukturbereich – mit Kosten von rund 1,36 Mio. bis 2,04 Mio. Euro zu rechnen.