2347/AB-BR/2007

Eingelangt am 10.09.2007
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BM fürVerkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2559/J-BR/2007 betreffend Alkoholgrenze bei Bootsführern auf dem Bodensee, die die Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind die Beratungen in der Schweiz bereits abgeschlossen?

 

Antwort:

Die Beratungen in der Schweiz sind nach meinem aktuellen Informationsstand noch nicht abgeschlossen. Zwar besteht Konsens darüber, eine Promillegrenze einzuführen, laut Auskunft des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr müssen jedoch erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Ein Zeitpunkt konnte nicht genannt werden.

 

Frage 2:

Was folgt daraus für die angestrebte Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung?

 

Antwort:

Gemäß Art. 5 des Übereinkommens über die Schifffahrt auf dem Bodensee sind die Schifffahrtsvorschriften von allen drei Anrainerstaaten einheitlich zu erlassen. Da die Schweiz nicht bereit sein wird, auf Ihrem Staatsgebiet nur für den Bodensee eine Promillegrenze einzuführen, ist eine flächendeckende Einführung einer Promillegrenze für den gesamten Bodensee durch eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) erst ab dem Zeitpunkt möglich, an dem innerschweizerisch geeignete Rechtsgrundlagen hiefür geschaffen sind.

 

Frage 3:

Wann wird es zu einer entsprechenden Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung kommen?

 

Antwort:

Durch die oben genannten Gründe ist es schwer vorherzusagen, wann es zur diesbezüglichen Änderung der BSO kommen wird.

Es wird jedoch - seitens des Vertreters des bmvit - in der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der ISKB gesetzt werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann