2366/AB-BR/2007

Eingelangt am 16.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Schöls, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. August 2007 unter der Nr. 2566/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geplanter Stellenabbau bei der Post AG gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2, 6 und 7:

Ø      Beinhaltet die aktienrechtliche Verpflichtung des Vorstandes, den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Erfordernissen zu führen, auch die Möglichkeit von personellen Umstrukturierungen?

Ø      Wie beurteilen Sie den Börsengang der Post im Jahr 2006 und den enormen Kursanstieg der Postaktie (Ausgabekurs im Mai 2006: 19,00) in den letzten 15 Monaten?

Ø      Wie hoch waren die Bundeszuschüsse an die Post in den letzten zehn Jahren?

Ø      Können Sie ausschließen, dass für diese Zuschüsse Geld des Steuerzahlers" verwendet wurden?

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.


Zu Frage 3:

Ø       Wie hoch ist der Anteil jener Mitarbeiter bei der Post AG und deren Töchtern, die noch dem Beamtenstatus unterliegen?

2006 beträgt der Anteil jener Mitarbeiter bei der Post AG und deren Töchtern, die dem Beamtenstatus unterliegen, 55%.

Zu Frage 4:

Ø       Wer kommt in Zukunft für deren Pensionen auf?

Die Pensionen der Bundesbeamten, daher auch der Beamten bei der Post AG und deren Töchtern, wird aus dem Bundeshaushalt im Rahmen der Selbstträgerschaft getragen (siehe § 17 Abs.7 PoststrukturG).

Zu Frage 5:

Ø       Worin sehen Sie den großen Unterschied zwischen der unternehmerischen Entscheidung bei der Post AG, auf der einen Seite Stellen abzubauen und auf der anderen Seite beim Bund nur jede zweite durch Pensionierung frei werdende Stelle nachzubesetzen?

Die diesbezügliche Haltung des Bundes gründet sich auf den Gedanken des verantwortungsvollen Einsatzes von Steuergeld bei der Personalwirtschaft des Bundes.