2371/AB-BR/2007

Eingelangt am 31.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. September 2007 unter der Nr. 2572/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend aufklärungsbedürftige Aussagen des Bundeskanzlers in Israel gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø      Was hat Sie als Bundeskanzler der verfassungsrechtlich immerwährend neutralen Republik Österreich bewogen, in Israel außenpolitische Äußerungen zu tätigen, wonach ein atomarer Iran für Österreich inakzeptabel sei?

Ø      Gilt diese Aussage auch für andere Atomstaaten?

Ø      Wenn ja, für welche?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Sollten Sie unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der Atomstaaten vornehmen, wie begründen Sie dies als Regierungschef eines immerwährend neutralen Landes?

Ø      Während Ihr Verteidigungsminister sich skeptisch gegenüber dem geplanten Raketenabwehrsystem in Europa - unter anderem und vor allem auch gegen atomare iranische Raketenpläne gerichtet - äußert, lassen Sie mit Aussagen aufhorchen, wonach ein atomarer Iran für Österreich inakzeptabel sei. Welche außenpolitische Position innerhalb der SPÖ gilt jetzt?

Ø      Werden Sie außenpolitische Äußerungen Ihres Verteidigungsministers in Hinkunft unterbinden, da diese nicht in seinen Kompetenzbereich fallen?


Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Status der immerwährenden Neutralität keineswegs bedeutet, dass sich österreichische Regierungsmitglieder nicht zu international wichtigen politischen Themen äußern dürfen.

Der Iran ist Partei des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV - Atomwaffensperrvertrag) von 1968. Durch diesen Vertrag wurden die zum damaligen Zeitpunkt faktisch existierenden fünf Atommächte (USA, UdSSR bzw. die Russische Föderation als Rechtsnachfolger, China, das Vereinigte Königreich und Frankreich) - zugleich auch Ständige Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates - als solche rechtlich anerkannt. Alle anderen Staaten (Nichtkernwaffenstaaten) verzichteten auf die Entwicklung bzw. den Besitz von Nuklearwaffen. Als Vertragspartei des NVV gilt dies natürlich auch für den Iran.

Wie alle EU-Partner ist Österreich der Meinung, dass der Iran seinen vom VN-Sicherheitsrat normierten Verpflichtungen sowie lAEO-Auflagen nachkommen muss. Der Iran soll - im Wege der Kooperation mit der UNO und insbesondere der IAEO - zur notwendigen Transparenz und Vertrauensbildung hinsichtlich seines Atomprogramms bewegt werden. Österreich tritt in der Iran-Frage dafür ein, alle diplomatischen Mittel einzusetzen, um zu einer langfristig friedlichen Lösung zu kommen.

Angesichts des sensiblen strategischen Charakters des US Raketenabwehrprojekts befürwortet Österreich in dieser Angelegenheit maximale Transparenz und eine eingehende, sachliche Debatte unter den direkt oder indirekt betroffenen europäischen Staaten unter Einbeziehung Russlands.

Aus österreichischer Sicht sind gut koordinierte Non-Proliferationsaktivitäten sowie strikte Exportkontrollen die wichtigsten Maßnahmen gegen die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen und ballistische Raketen. Bereits existierende multilaterale Instrumente in diesen Bereichen müssen gestärkt werden. Österreichs Politik in diesem Bereich wird sich auch weiterhin am Ziel orientieren, ein größtmögliches Ausmaß an Sicherheit auf einem möglichst geringen Rüstungsniveau sicherzustellen.