2374/AB-BR/2007

Eingelangt am 09.11.2007
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 


      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/119-PMVD/2007                                                                                    9. November 2007

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. September 2007 unter der Nr. 2573/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "widersprechende außenpolitische Aussagen des Bundeskanzlers und des Verteidigungs­ministers" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 6:

Viele Österreicherinnen und Österreicher haben in den letzten Wochen und Monaten deutlich ihre Sorge über die Installierung eines Raketenabwehrsystems zum Ausdruck gebracht. Für mich als Bundesminister für Landesverteidigung gilt es, Bedenken der Bevölkerung in sicherheitspolitisch relevanten Fragen aufzugreifen und diese einer inhaltlichen Debatte zuzuführen. Es ist mir jedenfalls ein Anliegen, einen gesamt­europäischen Dialog zum Thema Raketenabwehrsystem zu führen. Es gibt noch viele offene Fragen zu diesem Thema und ein großes Bedürfnis an Information. Im Übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die von mir getätigen Äußerungen in keiner Art und Weise mit den Aussagen des Herrn Bundeskanzlers im Widerspruch stehen.

Zu 2 und 4 bis 5:

Da diese Fragen keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung betreffen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der Anfrage Nr. 2572/J-BR/2007.

Zu 3:

Entfällt.