2381/AB-BR/2007

Eingelangt am 11.12.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz                                                    Wien, am       Dezember 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0010-I/4/2007

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2580/J-BR vom 11. Oktober 2007 der Bundes­räte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Entwicklung des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die wichtigste Ursache für die schwache Aufkommensentwicklung der Einkommensteuer dürfte der Trend zur Körperschaftsteuer sein, der durch die Satzsenkung im Zuge der Steuerreform 2005 noch verstärkt wurde. Diese Einkommensverschiebung hat vermutlich zum Großteil ohne Veränderung der Unternehmensstrukturen stattgefunden, da bei verbun­denen Unternehmen, die teils körperschaft-, teils einkommensteuerpflichtig sind, in vielen Fällen die Möglichkeit solcher Verschiebungen vorliegt. Ein weiterer wesentlicher Faktor war die Arbeitnehmer­veranlagung, die beim Aufkommen an Einkommensteuer verbucht wird und bei der ein hoher Gutschriftenüberhang mit steigender Tendenz besteht. Die Steuerreform 2004/2005 dürfte im Vergleich dazu einen deutlich geringeren Effekt auf das Aufkommen der letzten zwei Jahre gehabt haben, weil der Großteil der Veranlagten Lohnsteuerpflichtige sind und bei diesen die Tarifsenkung im Wesentlichen bereits beim Lohnsteuerabzug wirksam wurde. Der Ausfall durch den Halbsteuersatz für nicht entnommene Gewinne lag für die Veranlagungen 2004 und 2005 bei annähernd 75 Mio. Euro, aufkommenswirksam mit einer Verzögerung von etwa 1 bis 2 Jahren.


Zu 2.:

Die Gutschriften und Vorschreibungen aufgrund der Arbeitnehmerveranlagung in den letzten fünf Jahren sind folgender Tabelle zu entnehmen (Angaben in Mio. Euro):

 

 

2002

2003

2004

2005

2006

 

 

 

 

 

 

Gutschriften

784,6

1.002,0

1.142,3

1.154,2

1.320,0

Vorschreibungen

329,9

308,9

452,5

303,3

320,7

Saldo

454,7

693,1

689,8

850,9

999,3

 

Im Jahr 2007 wurden bis Ende Oktober 1.191 Mio. Euro gutgeschrieben und es gab Vorschreibungen von insgesamt etwas über 89 Mio. Euro. Der Saldo im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung ist demnach in diesem Zeitraum wieder beträchtlich angestiegen.

 

Zu 3.:

Die Erstattungen an Einkommensteuer zeigen folgendes Bild (Angaben in Mio. Euro):

 

2002

2003

2004

2005

2006

 

 

 

 

 

 

Kinderabsetzbetrag gem. §§ 33 u. 57 EStG

289,2

286,3

286,8

290,8

289,6

Erstattungen f. Bausparen gem. § 108 EStG

35,5

36,2

32,9

29,3

29,8

Befristete Investitionszuwachsprämie gemäß §108e EStG

 

 

190,1

204,0

45,3

Bildungsprämie gem. § 108c EStG

 

 

1,4

1,8

2,2

Forschungsprämie gem. §108c EStG

 

 

7,6

36,9

40,0

Lehrlingsausbildungsprämie gem. § 108f EStG

 

 

63,7

66,5

60,3

Alle Übrigen

2,0

2,0

4,8

7,1

1,9

Summe Erstattungen Einkommensteuer:

326,6

324,4

587,5

636,3

469,1

 

Auf Grund der Rundungen ergeben sich bei den Summen z.T. rechnerische Abweichungen.

 

Im heurigen Jahr wird die Investitionszuwachsprämie nur mehr wenige Mio. Euro betragen, die Forschungsprämie wird voraussichtlich deutlich (um 10 bis 15%) ansteigen. Bei den anderen Erstattungen dürften sich keine gravierenden Veränderungen ergeben.

 

Zu 4.:

Das um Arbeitnehmerveranlagung und Erstattungen bereinigte Einkommensteueraufkommen zeigt folgende Entwicklung (Angaben in Mio. Euro):


 

 

2002

2003

2004

2005

2006

 

 

 

 

 

 

Aufkommen lt. BRA

3.126

2.677

2.819

2.538

2.525

Erstattungen

327

324

587

636

469

Arbeitnehmerveranlagung

455

693

690

851

999

 

3.907

3.694

4.096

4.025

3.993

 

Auf Grund der Rundungen ergeben sich bei den Summen z.T. rechnerische Abweichungen.

 

Abgesehen vom Halbsatz für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) gab es keine Maßnahmen, die beim Einkommensteueraufkommen der Nicht-Lohnsteuerpflichtigen merklich ins Gewicht gefallen wären.

 

Zu 5.:

Wie schon zu Frage 1. ausgeführt, hat die Senkung des Körperschaftsteuersatzes sicherlich eine dämpfende Wirkung auf das Einkommensteueraufkommen. Dies lässt sich allerdings naturgemäß nicht aus der Entwicklung der Steuerkonten ablesen, weil auch bei Gründung einer Kapitalgesellschaft die bisherigen Einkommensteuerkonten nicht still gelegt werden. Sowohl die Anzahl der Einkommen- als auch der Körperschaftsteuerkonten hat zwischen Ende 2004 und Ende 2006 stark zugenommen (Einkommensteuer: von ca. 768.000 auf 830.000, Körperschaftsteuer: 90.000 auf 115.000). Die weit stärkere prozentuelle Zunahme der Körperschaftsteuerkonten kann als ein Indiz für eine Gewinnumschichtung gesehen werden. Allerdings könnte der größere Teil der Verschiebung bei unveränderten Strukturen stattgefunden haben. Dieser Effekt kann auch auf Basis von sehr detaillierten Steuer­statistiken nicht seriös kalkuliert werden.

 

Zu 6.:

Da die Zahlungen selbst nicht mehr bestimmten Jahren zugeordnet werden können, werden im Folgenden die Vor- und Abschreibungen an Einkommensteuer in den Jahren 2002 bis 2006 dargestellt (Angaben in Mio. Euro):

 

2002

2003

2004

2005

2006

 

 

 

 

 

 

Vorauszahlungen f. lfd. Jahr

3.714

3.681

3.810

3.790

3.722

Zahllasten/Gutschriften f. Vorjahre

-187

-457

-257

-577

-639

davon Zinsabschlagszahlungen

364

353

452

372

375

Löschungen/Abschreibungen

-59

-32

-86

-123

-83

 

Unter der Bezeichnung Vorauszahlungen wurden die Vorschreibungen für das laufende Jahr subsumiert, obwohl darin auch andere Zahlungen enthalten sein können. Die Vorschrei­bungen für Vorjahre sind seit der Einführung der Zinsabschlagszahlungen (Anzahlungen gem. § 205 Abs. 3 BAO) erwartungsgemäß zunehmend negativ.

 

Zu 7.:

Die Auswirkung der Halbsatzbesteuerung des nicht entnommenen Gewinns war bisher deutlich geringer als anlässlich der Einführung der Regelung geschätzt. Die Budgetierung für 2007 und 2008 erfolgte auf Basis der Ergebnisse 2006, bei denen diese Auswirkung schon ihren Niederschlag gefunden hatte. Daher wurde diese Bestimmung nicht gesondert budgetiert. Der Freibetrag für investierte Gewinne wird 2007 praktisch nicht aufkommens­wirksam. Auch 2008 sollte die Auswirkung noch gering sein. Er wurde daher bei der Budgetierung nicht explizit berücksichtigt.

 

Zu 8.:

Diesbezüglich wird auf das Abgabensicherungsgesetz verwiesen. Weitere Möglichkeiten werden im Hinblick auf die geplante Steuerreform 2010 zu diskutieren sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen