2410/AB-BR/2008
Eingelangt am 23.05.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0066-I 3/2008
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. MAI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Günther Kaltenbacher, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. März 2008, Nr. 2617/J-BR/2008

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Günther Kaltenbacher, Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2008, Nr. 2617/J-BR/2008, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Derzeit ist der Bereich „Schutz vor Naturgefahren“ als Staatsaufgabe vor allem in vier Bundesgesetzen geregelt und wird hauptverantwortlich von zwei Ministerien, 16 „Landesleitungen“, 58 „Regionalleitungen“ und sonstigen Organisationen bearbeitet. Das BMLFUW hat in den letzten Jahren zahlreiche Effizienz steigernde Maßnahmen gesetzt, um einerseits die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und gleichzeitig einen noch effizienteren Einsatz der Mittel sicherzustellen. Trotzdem gibt es immer noch zu optimierende Bereiche vor allem in den Schnittstellen der mit dem Schutz vor Naturgefahren befassten Organisationen. Daher wurde eine Projektgruppe beauftragt, eine kritische Analyse dieses Aufgabenbereiches durchzuführen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Bereits im vorigen Jahr wurden im Einvernehmen mit den Ländern zahlreiche inhaltliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ausgearbeitet, die von der Vereinheitlichung bei Gefahrenzonenplanung, Projektierung, Priorisierung bis hin zur Harmonisierung bei der Finanzierung reichen. Der weitergehende Vorschlag – eine gemeinsame organisatorische Struktur unter Einbindung der Agenden der Länder und des Verkehrsministeriums zu schaffen – wird von diesen derzeit abgelehnt.
Dieses Projekt der Analyse ist mit 30.6.2008 befristet, wobei noch Gespräche mit Experten der Länder und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wildbach- und Lawinenverbauung stattfinden werden. Bisher hat das Projektteam unter Einbindung zahlreicher interner wie externer Fachleute eine umfassende Analyse des Ist-Stands durchgeführt und definiert zurzeit ein zeitgemäßes Soll-Profil.
Die Finanzierung des Aufgabenbereichs Schutz vor Naturgefahren soll weiterhin neben der Bedeckung aus dem Budget zu wesentlichen Teilen aus dem Katastrophenfonds erfolgen.
Da es sich bei der Neuorganisation des Schutzes vor Naturgefahren um ein laufendes Projekt handelt und wesentliche Einflussfaktoren noch einer genaueren Überprüfung bedürfen, können zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierteren Auskünfte getätigt werden. Diese Fakten werden im Laufe dieses Jahres konkret vorliegen.
Im Zusammenhang mir der Evaluierung der Strukturen und Erarbeitung unterschiedlicher Optionen wurden und werden auch die Experten der Bundesländer konsultiert und ihre Ansichten und Erfahrungen berücksichtigt. Eine allfällige Neuorganisation des Schutzes vor Naturgefahren – auch wenn sie im alleinigen Zuständigkeitsbereich des BMLFUW erfolgen sollte und somit keines Einvernehmens der Bundesländer bedürfte– wird jedenfalls mit den zuständigen Stellen diskutiert.
Der Bundesminister: