2411/AB-BR/2008

Eingelangt am 23.05.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0058-Pr 1/2008

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Bundesrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2613/J-BR/2008

 

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verbesserungen bei der Unterhaltssicherung für Kinder“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Ich habe großes Verständnis für die existentiellen Sorgen, die viele Frauen in ihrer Situation als alleinerziehende Mutter in der Gegenwart haben. Es ist mir bewusst, dass Alleinerzieherinnen zu den am meisten von Armut gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Österreich zählen.

Die Zuständigkeit meines Ressorts für staatliche Unterstützungsleistungen an in finanzielle Not geratene Familien ist aber auf das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG 1985) beschränkt. Dieses Gesetz verfolgt primär den Zweck, dass der Bund bestehende gesetzliche Geldunterhaltsansprüche von – gemäß § 21 Abs. 1 ABGB besonderen Schutz der Gesetze genießenden – minderjährigen Kindern vorschusshalber an Stelle des säumigen Unterhaltsschuldners erfüllt.

Das Unterhaltsvorschussgesetz zielt auf Fälle ab, in denen die Verwirklichung eines aktuell bestehenden privatrechtlichen Unterhaltsanspruchs auf Schwierigkeiten stößt. In Fällen, in denen der Vater unbekannt oder noch nicht festgestellt ist, durch Krankheit oder Behandlungsbedürftigkeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Haft einkommenslos ist, besteht kein Unterhaltsanspruch, den der Bund bevorschussen könnte. Mit der Gewährung von „Unterhaltsvorschuss“ in Fällen, in denen die Einkommenserzielung des bisherigen Unterhaltsschuldners durch gerichtliche Haft verhindert wird oder in Fällen, in denen die gerichtliche Abstammungsfeststellung noch nicht abgeschlossen ist, sind die Kompetenzen des Bundes überschritten.

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ist derzeit - auch unter Beteiligung von Mitarbeitern meines Hauses - bemüht, im Rahmen der sogenannten „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ auch die soziale Situation von Alleinerzieher­innen zu verbessern, wobei der Erfolg des Vorhabens wesentlich von der Bereitschaft der Bundesländer zur Mithilfe abhängt.

Was das Unterhaltsvorschussgesetz angeht, so habe ich im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Möglichkeiten einer Vereinfachung des gegenwärtigen Systems ausloten sollte. Die legistische Umsetzung der Ergebnisse wurde mit dem bereits zur allgemeinen Begutachtung versandten Entwurf eines Familienrechts-Änderungsgesetzes 2008 vorgeschlagen. Inhaltlich sieht das Vorhaben einerseits einzelne Verbesserungen im bestehenden System vor: So soll etwa sichergestellt werden, dass Vorschusszahlungen kontinuierlich geleistet werden, auch wenn zwischenzeitig der Vorschussgrund gewechselt hat. Andererseits sollen auch die Verfahren beschleunigt werden, indem die Voraussetzung einer erfolglosen Exekutionsführung für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss gestrichen werden soll. Weitere Verfahrensbeschleunigungen sollen durch eine bessere Nutzung und den Ausbau des automationsunterstützten Datenverkehrs zwischen den Gerichten, den Jugendwohlfahrtsträgern und den Präsidenten der Oberlandesgerichte erzielt werden.

Eine Vorgabe des für den Familienlastenausgleichsfonds zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit, Jugend und Familie war es allerdings, den Fonds (aus dem die Ausfälle bei Unterhaltsvorschüssen finanziert werden) durch die Reform nicht mehr als bisher zu belasten. Eine Erweiterung der Grenzen des bestehenden Systems des Unterhaltsvorschussgesetzes, wie etwa eine Ausweitung auf volljährige Kinder, ist daher derzeit leider nicht möglich.

Die Begutachtungsfrist zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2008 endet am 24. Juni 2008.

. Mai 2008

(Dr. Maria Berger)