2450/AB-BR/2009

Eingelangt am 24.02.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0002-I/PR3/2009

DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlament

1017  Wien

Wien, am     . Februar 2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 3. Februar 2009 unter der Nr. 2654/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Akzeptanz des Führerscheins im Scheckkarten-Format gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Gibt es gesammelte Informationen über die Reaktion der Empfänger neu ausgestellter Führerscheine im Card-Format auf diese Neuerung?

 

Es gibt keine systematische Erhebung über die Zufriedenheit der Führerscheinbesitzer/innen mit dem neuen Kartenführerschein. Aus zahlreichen Einzelreaktionen lässt sich aber erkennen, dass viele Bürger/innen mit dem neuen Führerschein zufrieden sein dürften. Beschwerden zum Scheckkartenführerschein sind äußerst selten.

 

Zu Frage 2:

Ø      Gibt es statistische Aufzeichnungen über die Zahl jener Führerscheine, die von KFZ-Lenkern in die neuen Führerscheine im Card-Format umgetauscht wurden und – falls ja – wie hoch ist diese Anzahl?

 

Die Zahl der Lenker/innen, die einen Duplikatführerschein nur wegen dem Wechsel des Dokumentes beantragt haben, ist in dieser Form nicht auswertbar, da zumeist auch andere Gründe, wie veraltetes Foto, beschädigtes Dokument etc. als Motiv für die Umschreibung eines Führerscheines dazukommen. Mit Stichtag 10.2.2009 hat es insgesamt 1.324.623 Scheckkartenführerscheine gegeben.

 

Zu Frage 3:

Ø      Gibt es gesammelte Informationen darüber, welche Erfahrungen die Exekutive – etwa bei Fahrzeugkontrollen – mit den Führerscheinen im Card-Format gemacht hat?

 

Meinem Ressort liegen keine Informationen über die Erfahrung der Exekutive mit dem Scheckkartenführerschein vor.

 

Zu Frage 4:

Ø      Wie haben sich die Kosten im Bereich der Führerschein-Ausstellung durch die Einführung des Card-Führerscheins verändert?

 

Der Scheckkartenführerschein kostet in seiner Herstellung und Verteilung rund 10,-- Euro mehr als die frühere Papierversion (ca. 1,50 Euro). Im gängigen Fall einer Führerscheinausstellung haben sich dennoch für die Bürger/innen diese Mehrkosten nicht in einer Anhebung der Gebühren ausgewirkt, da die Gebühren durch die Einführung des Scheckkartenführerscheines unverändert geblieben sind. Lediglich im Fall der periodischen Verlängerung der Lenkberechtigung der Klassen C und D (alle fünf Jahre) ist ein Kostenersatz in der Höhe der Produktionskosten von 10,-- Euro zu leisten.