2454/AB-BR/2009
Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.500/0001-I/PR3/2009
DVR:0000175
Präsidenten des Bundesrates
Harald Reisenberger
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . April 2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Bundesräte Weiss, Mayer und Einwallner haben am 19. Februar 2009 unter der Nr. 2657/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Alkoholgrenze bei Bootsführern auf dem Bodensee gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Sind die Beratungen in der Schweiz bereits abgeschlossen und bis wann wird mit einer Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung zu rechnen sein?
Wann mit einer allfälligen Novellierung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung zu rechnen sein wird, wird anlässlich der 68. Sitzung der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee, die vom 28. bis 29. April 2009 in Arbon erneut unter österreichischem Vorsitz stattfinden wird, behandelt werden. Ob die Beratungen in der Schweiz bereits abgeschlossen sind, ist mir nicht bekannt.
Zu Frage 2:
Ø Was hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bisher unternommen, um auf eine Senkung der Alkoholgrenze für Bootsführer auf dem Bodensee auf die inzwischen allgemein üblichen 0,5 Promille hinzuwirken?
Wie bereits im Motiventeil der Anfrage zutreffend erwähnt wird, wurde auf Anregung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie die Alkoholgrenze durch eine innerstaatliche Novelle zum Schifffahrtsgesetz für die innerösterreichischen Gewässer auf 0,5 Promille abgesenkt. Eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, die vom österreichischen Vorsitz ohnehin bereits vorgeschlagen wurde, bedarf naturgemäß einer trilateralen Einigung, die –wie oben erwähnt – noch ausständig ist.