2494/AB-BR/2009

Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.001/0009-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien,    25. August 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2705/J-BR/2009 betreffend den Gratiseintritt in Bundesmuseen für junge Menschen, die die Bundesräte Mag. Bettina Rausch, Kolleginnen und Kollegen am 3. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs ist anzumerken, dass die getroffene Maßnahme auf einer Festlegung im Rahmen des Regierungsabkommens zur laufenden Gesetzgebungsperiode basiert, in der auch bereits das Ausmaß definiert wurde. In dieser Festlegung war enthalten, dass es dafür einen Kostenersatz geben muss, wodurch für die – grundsätzlich denkbare – Ausweitung auf andere Bevölkerungsgruppen auch die Rahmenbedingung der finanziellen Leistbarkeit gesetzt wurde.

 

Zu Frage 1:

Für den Zeitraum 1988 bis 2008 liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Besucherinnen- und Besucherzahlen differenziert nach vollzahlenden, ermäßigten und freien Eintritten vor. Eine Unterscheidung in die Altersgruppen 0 bis 19 Jahre, 19 bis 25 Jahre und 25 bis 30 Jahre erfolgte bzw. erfolgt nicht, weil auf Grund der vorliegenden politischen Willensbildung nur die Maßnahme für die Altersgruppe der Besucherinnen und Besuchern bis 19 Jahre von Interesse war und ist.

 

Zu Frage 2:

Im Rahmen der Planung wurden die Besucherinnen- und Besucherzahlen für die Altersgruppe der 6 bis 19-Jährigen der Jahre 2006 bis 2008 erhoben. Die Altersgruppe unter 6 Jahren war aufgrund des bereits bestehenden freien Eintritts für die Berechnung des Kostenersatzes nicht zu berücksichtigen. Im Jahresdurchschnitt besuchten demnach 185.000 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 19 Jahren die Bundesmuseen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek. Festzustellen war weiters ein Ansteigen des Anteils der Kinder und Jugendlichen in Analogie zum jährlichen kontinuierlichen Anstieg der Gesamtbesucherinnen- und -besucherzahlen an den Bundesmuseen bzw. an der Österreichischen Nationalbibliothek.

 

Zu Frage 3:

Der Probelauf für den freien Eintritt im MUMOK im Herbst 2008 war mit einem Besucherinnen- und Besucherzuwachs von über 100% ein bemerkenswerter Erfolg. Dieses Ergebnis ist zwar kaum repräsentativ genug für eine Prognose, jedoch richtungweisend dafür, dass mit der Einführung des freien Eintritts für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahren der richtige Weg eingeschlagen wurde. Vorsichtig geschätzt wird von einem Zuwachs in dieser Altersgruppe von bis zu 70% jährlich verteilt auf alle Häuser auszugehen sein.

 

Zu Frage 4:

Die nachvollziehbare Steigerung der Besucherinnen- und Besucherzahlen stellen nur ein Erfolgskriterium dar. Im Vordergrund stehen der Bildungsauftrag und die Nachhaltigkeit der Maßnahme. Durch die Ausweitung der Vermittlungsprogramme und die Abstimmung dieser auf die Bedürfnisse und Interessen der unterschiedlichen Altersgruppen soll das junge Publikum für Kunst und Kultur begeistert werden. Dazu steht den Häusern die Möglichkeit offen, zusätzliche Mittel für spezifische Vermittlungsprogramme zu erhalten. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wird den freien Eintritt in den Rahmenzielvereinbarungen festhalten und in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsleitungen und Kuratorien den der Bundesmuseen bzw. der Österreichischen Nationalbibliothek die Entwicklung der Maßnahme beobachten und diskutieren sowie gegebenenfalls anlassbezogen korrigierend eingreifen.

 

Zu Frage 5:

Nachhaltigkeit kann nur dann erreicht werden, wenn die Kinder und Jugendlichen möglichst früh für die Bundesmuseen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek begeistert werden können. Einer der wesentlichen Aspekte, die Altersgrenze für den freien Eintritt mit 19 Jahren zu limitieren, war die finanzielle Entlastung der einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen und damit die Aufhebung einer finanziellen Schwelle für den Museumsbesuch dieser Altersgruppe. Bei der Gruppe der über 19-Jährigen ist zu berücksichtigen, dass diese keine Begleitpersonen benötigen und teilweise bereits erwerbstätig sind. Jene Jugendlichen, die sich noch in Ausbildung befinden oder ohne Einkommen sind, können schon heute die Bundesmuseen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek zu ermäßigten Preisen besuchen. Die Altersgrenze für den freien Eintritt auszuweiten ist natürlich grundsätzlich vorstellbar.

 

Eine dazu allenfalls zu führende Diskussion müsste aber zumindest theoretisch auch andere Bevölkerungsgruppen (etwa die Pensionisten) einbeziehen und kann letztlich nur unter dem Aspekt der finanziellen Leistbarkeit (Kostenersatz) erfolgen, die damit die Hauptvoraussetzung darstellt. Sie sollte daher erst zu einem späteren Zeitpunkt, das heißt nach Vorliegen der Erfahrungen mit der jetzt gesetzten Maßnahme, erfolgen.

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied e.h.