2496/AB-BR/2009

Eingelangt am 01.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0133-I 3/2009

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 31. AUG. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner,

Kolleginnen und Kollegen vom 2. Juli 2009, Nr. 2702/J-BR/2009,

betreffend Käseimitate

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen vom  2. Juli 2009, Nr. 2702/J-BR/2009, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Es wird auf die Beantwortung der Anfragen 2163/J und 2214/J verwiesen.


Zu Frage 2:

 

Der Einsatz von Analogkäse wird in Österreich auf 10.000-15.000 t pro Jahr geschätzt. Hierbei handelt es sich nicht um genaue Angaben, sondern um eine auf der in Deutschland verwendeten Menge an Analogkäse basierenden Schätzung der AMA-Marketing, der Presse sowie der Landwirtschaftskammern. Dies würde einer Milchmenge von ca. 100.000-150.000 t bei traditioneller Käseherstellung bzw. einem Verdienstentgang von etwa 35 Mio. € für rund 1.500 Bauern entsprechen.

Die durch die Produktion von Analogkäse nicht abgesetzte Milch erzeugt einen Druck auf den Milchpreis.

 

Zu Frage 4:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist stets um Aufklärung bemüht und wird die Konsumentinnen und Konsumenten über AMA Gütesiegel, regionale Herkunft und Qualität informieren. Über etwaige Konsumententäuschung bei Imitaten darf auf den Kompetenzbereich des Konsumentenschutzministers verwiesen werden.

 

Zu Frage 5:

 

Die Kontrollen zur Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesundheit.

 

Zu Frage 6:

 

Da die Kennzeichnung im Rahmen der in Diskussion befindlichen EU Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel geregelt werden sollte, hängt der Zeitrahmen vom Zeitplan auf EU-Ebene ab.

 

Der Bundesminister: