2503/AB-BR/2009
Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An den GZ. BMVIT-12.000/0019-I/PR3/2009
Präsidenten des Bundesrates DVR:0000175
Erwin PREINER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . September 2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Bundesräte Georg Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2009 unter der Nr. 2707/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Glasfaserausbau im ländlichen Raum gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Österreichische Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien durchaus bewusst, zeichnen diese doch für rund ein Viertel der Zunahme des Bruttoinlandsproduktes und ca. 30- 45 % des Produktivitätszuwachses in den EU-Staaten verantwortlich. Es ist daher für den Wirtschaftsstandort Österreich und damit für Beschäftigung und Wohlstand von größter Bedeutung. In diesem Zusammenhang wurde im Regierungsprogramm auch festgelegt, dass gerade im Zuge der Digitalisierung der Ausbau der Verbreitungswege (Breitband, Glasfaser) voranzutreiben ist.
Zu Frage 1:
Ø Die flächendeckende Erneuerung der Telekommunikationsleitungen erfordert große Investitionssummen. Wie hoch schätzen Sie die Gesamtkosten für die Errichtung von Glasfaserleitungen bis in die Verteilerknoten und bis zum Endverbraucher?
Die Kosten für einen flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserleitungen sind Schätzungen, die mangels ausreichender Erfahrungswerte bei den den Ausbau ausführenden Unternehmen noch eine enorme Schwankungsbreite aufweisen. Einerseits ändern sich die Preise für die notwendigen technischen Bauelemente und andererseits die Kosten der Grabungsarbeiten je nach vorhandenen Mitverlegungsmöglichkeiten.
Die Telekom Austria AG teilt mit, den Glasfaserausbau in Wien sowie Klagenfurt und Villach auch zum Erfahrungsgewinn für ein solches Großprojekt insbesondere auch im Hinblick auf die tatsächlichen Kosten zu nutzen.
Derzeit existieren – wie bereits erwähnt - nur grobe Schätzungen durch Telekomunternehmen und dem WIK-Consult von bis zu 5 Mrd. €, abhängig vom Ausbaustand der Glasfaserausrollung bis zu den Verteilerkästen bzw. bis zu den Endkunden.
Zu Frage 2:
Ø Welches Konzept verfolgt das BMVIT, damit die für den Wirtschaftsstandort so wichtige Basis-Infrastruktur ehest möglich errichtet wird? Welche Zeitlimits nehmen Sie in Aussicht?
Das Konzept meines Ressorts beinhaltet legistische Maßnahmen wie die jüngste Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Maßnahmen zur Ankurbelung der Nutzung von Breitband insgesamt wie das Förderprogramm AT:net und auch Maßnahmen zur Unterstützung des Breitband – Infrastrukturausbaus im ländlichen Raum.
Bezüglich der zeitlichen Vorgaben darf ich auf das Regierungsprogramm 2008 bis 2013 verweisen.
Die Bundesregierung bekennt sich dabei zur Breitbandoffensive im ländlichen Raum (Erhöhung der Übertragungsraten durch Einsatz von Glasfasertechnologie), um die Chancengerechtigkeit zwischen den ländlichen Regionen und den Ballungszentren zu verbessern.
Konkret sieht das Regierungsprogramm dazu als zentrales Ziel im Telekommunikationsbereich Folgendes vor:
In den bislang noch nicht ausreichend versorgten Regionen ist der Ausbau moderner Kommunikationstechnologien weiterhin zu stärken und generell die Nutzung anzuregen. Bis 2013 soll die Versorgung der Bevölkerung mit Zugängen von zumindest 25 Mb/s erreicht sein. Dabei ist der Grundsatz „soviel Markt wie möglich, soviel öffentliche Förderung wie notwendig“ anzuwenden.
Wenn dieses Ziel auch unter einem Budgetvorbehalt steht, so werde ich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses trotz der angespannten budgetären Lage zu erreichen.
Zu Frage 3:
Ø In der schriftlichen Antwort Ihres Ressorts auf die im Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie am 30. Juni 2009 gestellten Fragen heißt es, dass es primär darum gehe, „die Marktteilnehmer zu stimulieren, auch in Regionen zu investieren, wo auf den ersten Blick kein rascher ROI zu erwarten ist“. Welche Stimulierungsmaßnahmen kommen in Frage und was ist konkret angedacht?
Das BMVIT hat mit der letzten TKG-Novelle den Zugang zu bestehender Telekommunikationsinfrastruktur wesentlich vereinfacht. Damit wird die Errichtung neuer Glasfaser–Infrastruktur attraktiviert und deutlich kostengünstiger.
Durch die Erweiterung der Leitungs- und Mitbenutzerrechte und auch durch die Schaffung von Investitionsanreizen für Unternehmen durch die Berücksichtigung von Investitionskosten und Risiken bei der Auferlegung von Verpflichtungen, wird vor allem der Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Bereich beschleunigt.
Mit den im Konjunkturpaket zur Verfügung gestellten Mitteln von 10 Mio. € wird im Rahmen des Förderprogramms AT:net insbesondere durch die Unterstützung der Einführung von innovativen Anwendungen und Diensten auf Breitbandbasis die Nutzung noch weiter verbreitert. Darüber hinaus wird in diesem Programm ein stärkerer Fokus auf die intensivere Verschränkung von Infrastruktur und Diensten gelegt werden, womit alle Stakeholder, also Anbieter wie Kund/innen, angesprochen werden.
Darüber hinaus werden in nächster Zukunft Mittel aus dem Europäischen Konjunkturprogramm schwerpunktmäßig zum Breitbandausbau im ländlichen Raum verwendet werden. So wurde im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 eine neue Maßnahme aufgenommen, welche den Aufbau und die Modernisierung der Breitbandinfrastruktur und die Schaffung der passiven Breitbandinfrastruktur enthält. Dafür werden 15 Mio. € an EU - Mittel angesprochen, welche durch innerstaatliche Kofinanzierungsmittel ergänzt werden. Mein Ressort wird hier in enger Zusammenarbeit mit dem Lebensministerium eine Förderrichtlinie erarbeiten.